Thema: Vor der Reise vorübergehend dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen  (Gelesen 5220 mal)

Palimke

Hallo zusammen,

ich habe unter der Rubrik "Fehler der Arbeitsagentur" eine super hilfreiche Antwort gefunden zu dem Punkt: "Wer nur ein paar Tage zwischen Arbeit und Reise hat, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung."

Also Antwort steht dort, dass es genug ist dem Arbeitsmarkt für einen tag zur Verfügung zu stehen laut derzeitiger Rechtslage. Gibt es hier eine Referenz wo das im SGB oder in der Rechtsprechung zu finden ist? Ein Hinweis wäre toll!

Danke!
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TakeTime2Start

Hey Palimke,

laut meiner Information ist es so, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Theoretisch kann man ja auch für 3 Tage in einer Zeitarbeitsfirma arbeiten. Im SGB III steht nichts Gegenteiliges. Rein praktisch wird das natürlich in den seltensten Fällen so gehandhabt. Wir haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Unsere Arbeitsvermittler haben nie angesprochen, dass wir noch arbeiten müssten. Bei uns handelt es sich um eine Woche vor der Abreise, in der wir arbeitslos sind. Ich habe mich mit den Rechtsgrundlagen in unserem Blogbeitrag ein bisschen näher beschäftigt:

http://taketime2start.de/arbeitslosengeld/

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Viele Grüße

Ole
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Schneeglöckchen

Habt ihr denn schon die Bewilligungsbescheide bekommen?
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