Hallo zusammen,
ich habe unter der Rubrik "Fehler der Arbeitsagentur" eine super hilfreiche Antwort gefunden zu dem Punkt: "Wer nur ein paar Tage zwischen Arbeit und Reise hat, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung."
Also Antwort steht dort, dass es genug ist dem Arbeitsmarkt für einen tag zur Verfügung zu stehen laut derzeitiger Rechtslage. Gibt es hier eine Referenz wo das im SGB oder in der Rechtsprechung zu finden ist? Ein Hinweis wäre toll!
Danke!