Thema: Zollfrage  (Gelesen 3320 mal)

Jef Costello

« am: 17. Juli 2016, 04:12 »
Hallo,
habe mir bisher in jedem südamerikanischen Land ein Fußballtrikot gekauft und frage mich wie das mit dem Zoll ausschaut wenn ich heimkomme, muss ich da was beachten? Hab die Trikots die ganze Zeit an wenn ich Wandern geh sind also gebraucht und das teilweise schon seit längerer Zeit. Habe also jeweils eins aus Argentinien, Chile, Paraguay, Brasilien, Bolivien, Peru und bald auch aus Kolumbien. Sind alles Originale. Muss ich da auf was aufpassen?
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bluebody

« Antwort #1 am: 17. Juli 2016, 04:34 »
Ja, auf die Zollfreimenge! ;)
Die beträgt in der EU soweit ich weiss 430 Euro! Da darfst du nicht drüber kommen! Kommt jetzt halt auf den jeweiligen Kaufpreis des Trikots an!

Mathias
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Ratapeng

« Antwort #2 am: 17. Juli 2016, 11:24 »
Ja, auf die Zollfreimenge! ;)
Die beträgt in der EU soweit ich weiss 430 Euro! Da darfst du nicht drüber kommen! Kommt jetzt halt auf den jeweiligen Kaufpreis des Trikots an!

Mathias

Also zunächst mal kommt es auf den Wert bei Einreise an, nicht auf den Kaufpreis.

Und zweitens darf man da natürlich darüber kommen, dann muss man eben Einfuhrumsatzsteuer (Höhe gleich Mehrwertsteuer) zahlen und bis zu einer bestimmten Höhe nicht mal Zoll. Aber das ist kein Problem.

Geh einfach durch den roten Ausgang bei deiner Einreise in die EU und die sagen dir schon ob und wie viel du bezahlen musst. Kein Thema  :)
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Stecki

« Antwort #3 am: 17. Juli 2016, 11:38 »
Echt jetzt? Trikots in die Schmutzwäsche und gut ist. Vielleicht eines bei der Einreise tragen. Die Dinger kosten eh nicht alle Welt in Südamerika.
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karoshi

« Antwort #4 am: 17. Juli 2016, 13:03 »
Wenn Du die Trikots trägst, sind das doch definitiv Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Die brauchst Du genauso wenig zu verzollen wie andere Kleidung, die Du in Deinem Reisegepäck hast. Vielleicht wenn es sehr viele werden, aber bei sieben würde ich mir keinen Kopf machen.
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Jef Costello

« Antwort #5 am: 17. Juli 2016, 13:35 »
Echt jetzt? Trikots in die Schmutzwäsche und gut ist. Vielleicht eines bei der Einreise tragen. Die Dinger kosten eh nicht alle Welt in Südamerika.

50€ für ein Original der aktuellen Saisom schon. :D Naja ist ja auch mehr Souvenir.
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Kama aina

« Antwort #6 am: 19. Juli 2016, 18:03 »
Der Zoll in den deutschsprachigen Ländern schaut nur nach Elektro und Handelsmengen bzw. Größen.
Also wenn du das Trikot 3-5 mal dabei hast und sonst drüber bist in der Freimenge, dann könnte man mal schauen. Aber selbst das ist Kleinkram. Solange die Stückzahlen unter "Handelmenge" liegen ist es bei Kleidung schon fast egal.
Teure Einzelteile wirst du ja nicht einführen nehme ich an!
Aus Südamerika kommend sind so Sachen wie z.B. die teuren Lamadecken und -Pullover interessant.
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Stecki

« Antwort #7 am: 19. Juli 2016, 18:18 »
Der Zoll in den deutschsprachigen Ländern schaut nur nach Elektro und Handelsmengen bzw. Größen.

Ganz bestimmt nicht.
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dirtsA

« Antwort #8 am: 19. Juli 2016, 18:33 »
Also wegen eingekaufter Klamotten hab ich mir ja noch nie am Zoll Gedanken gemacht... ::)
V.a. nicht wenn diese schon gebraucht worden sind, also sehr klar sichtbar ist, dass sie nicht weiterverkauft werden.

In diversen Zoll-TV-Shows sieht man ja eher immer, dass Leute erwischt werden, die dann so 20-30 original verpackte (gleiche) Trikots einer Mannschaft mithaben. Klar - das ist ja nicht Eigenbedarf! ;)
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Kama aina

« Antwort #9 am: 20. Juli 2016, 19:14 »
Der Zoll in den deutschsprachigen Ländern schaut nur nach Elektro und Handelsmengen bzw. Größen.

Ganz bestimmt nicht.

Stecki! Da würden mich jetzt deine Erfahrungen interessieren! :-)
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Stecki

« Antwort #10 am: 20. Juli 2016, 20:23 »
Meine Erfahrungen haben allerdings nichts mit meinem Posting zu tun. Der Zoll sucht gezielt nach jeglichen unterschiedlichen Gegenständen, sicher nicht nur nach Elektronik und Handelsmengen. Daher ist diese Aussage einfach nur falsch. Beispiele gefällig? Drogen, tierische Produkte, nicht erlaubte Arzneimittel, Fälschungen, Bargeld und andere Wertsachen über der Freimenge, Tiere und Trophäen die unter den Artenschutz fallen und vieles, vieles mehr.

Ich wurde bisher sehr selten kontrolliert und habe auch noch nie etwas verzollt (auch wenn es zumindest in einem Fall nötig gewesen wäre). Mein speziellste Erlebnis mit dem deutschen Zoll hatte ich aus Brasilien / FFM kommend im ICE nach Basel, wo mir zwei übereifrige Zöllner meinen Mate-Tee abnahmen fester Überzeugung es sei Koka-Tee. Ich wurde angezeigt, das Ganze wurde dann aber logischerweise fallengelassen das Mate-Tee ja nicht illegal ist. Die Packung war trotzdem weg.
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Ratapeng

« Antwort #11 am: 21. Juli 2016, 08:11 »
Ich bin erstaunt, wie groß die Motivation hier ist, es einfach drauf ankommen zu lassen etwas illegales zu tun.

Die Einfuhr der Trikots ist überhaupt kein Problem. Könnte nur sein, dass du Einfuhrumsatzsteuer und ggf. einen Zollsatz bezahlen musst.

Geh doch einfach durch den roten Ausgang am Flughafen. Die Menschen, die dort arbeiten sind freundlich, hilfsbereit und fair und wollen dir bestimmt nichts böses. Die sind genau dafür da, dein Anliegen zu bearbeiten. Dann sagst du denen "Guten Tag, ich war x Monate in Südamerika und habe x original Trickots zum Preis von insgesamt x Euro gekauft. Die Trikots sind schon getragen und ich möchte sie als Souvenir mit nach Hause nehmen. Muss ich dafür Abgaben bezahlen?"

Und die sagen dir dann ob und wie viel. Kann mir gut vorstellen, dass der Verkehrswert unter der Hälfte angesetzt wird, weil sie schon gebraucht sind. Dann bist du bei 300 Euro oder so und "free to go". Du wirst es schon erfahren.


Wenn du einfach durch den grünen Ausgang gehst kann es teuer und sehr lästig werden.
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n_rtw

« Antwort #12 am: 21. Juli 2016, 08:25 »
Da 7 Shirts a 50€ = 350€ und somit viel weniger als 430 € Freimenge sind, machst du ja nichts strafbares / illegales wenn du durch den grünen Ausgang gehst. Denn Grundlage ist der Preis den du bezahlt hast, und nicht, was das hier vielleicht kosten koennte, wobei ich keine Ahnung habe, was das so sein kann. Quittungen waeren natuerlich optimal.
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Kama aina

« Antwort #13 am: 21. Juli 2016, 16:18 »
@Stecki: Wenn man es so sieht hast du natürlich absolut recht! Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass wir über normale Reisende, mit normalen Sachen und normalen Kaufgewohnheiten reden.
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Vombatus

« Antwort #14 am: 21. Juli 2016, 17:45 »
Würde mir bei Kleidungsstücken, die ich mir teilweise vor Monaten gekauft und getragen habe auch absolut keine Gedanken über die Einfuhr(Steuer) machen. Wenn man langzeit unterwegs ist, dann kommen vielleicht mal neue Schuhe, Rucksack, Handtuch, Unterwäsche etc. zusammen. Anders sieht es natürlich aus, wenn ich kurz vor der Heimreise nochmal richtig shoppen gehe (oder mir unterwegs etwas schicken lasse) oder teure Souvenirs kaufe. Dann würde ich auch lieber über "rot" gehen, um Ärger zu vermeiden.

Sicher sieht das das Zoll- und Steuerrecht nicht so locker wie ich. Aber wer nimmte es schon so genau? Selbst auf Kurzurlauben ausserhalb der EU müsste man die Herkunft wertvoller Gegenstände nachweisen können, damit man bei der Rückkehr durch „grün“ gehen darf. Selbes gilt natürlich bei Welt- und Langzeitreisen.

Und wie oft lese ich im Forum von Tabletts, Laptops, Kameraausrüstung und sonstiger teuren Ausrüstung die neu angeschafft wird. Bei Rückkehr könnte einem auch unterstellt werden, diese im Ausland gekauft zu haben. Nehmt ihr eure Quittungen mit, für den Fall der Fälle? Füllt ihr ein Auskunftsblatt aus wenn es auf große Reise geht? Wenn nicht, sollte dann jeder bei der Rückkehr durch "rot" gehen und freundlich nachfragen, ob ich meine 2000 € Kamera ohne Nachweis wieder einführen darf? Die Zöllner würden sich bedanken, die hätten dann keine Zeit mehr ihre Arbeit zu tun.  ;)

Zitate:
Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer und Schmuck, mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

… Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt." (…) "... Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/Persoenliche-Gegenstaende/persoenliche-gegenstaende_node.html


Im Zweifel kann man dem Zoll auch eine E-Mail schicken und nachfragen:
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenfte/Allgemeine-Fragen/allgemeine-fragen_node.html
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