Thema: Arbeitslosenmeldung erforderlich?  (Gelesen 5454 mal)

lupo1005

« am: 20. Juni 2016, 09:47 »
Hallo liebes Forum,

erstmal kurz zu meiner Situation:

Ich habe Ende Januar meine Ausbildung abgeschlossen und wurde nun befristet bis zum 30.06.2016 übernommen. Danach geht es am 12.07. los auf Weltreise.
Geplant ist grob ein halbes Jahr. Das Rückflugticket ist für den 04.01. gebucht. Sollte es sich aber ergeben, dass man doch etwas länger bleiben könnte, wäre das auch eine Option. Vorraussichtlich will ich danach ab April ein Studium beginnen. Wohnsitz ist bei den Eltern.

Meine Frage ist jetzt eigetnlich nur: Macht es Sinn sich arbeitslos zu melden, bzw. habe ich dadurch irgendwelche Vor- / Nachteile? Ich habe mittlerweile so viel verschiedenes gelesen aber irgendwie nichts wirklich passendes auf meine Situation. Wenn jemand vielleicht eine eindeutige Antwort darauf hätte wäre das super.

Danke im Vorraus.
Dennis
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karoshi

« Antwort #1 am: 20. Juni 2016, 12:04 »
Nachdem wir heute schon den 20.06. haben, würdest Du wahrscheinlich eine einwöchige Sperrfrist wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung bekommen. Deshalb glaube ich, dass es sich für Dich kaum lohnen würde, Dir den organisatorischen Overhead vor der Reise noch anzutun.

Wenn Du Dich nicht arbeitslos meldest, hast Du eigentlich keine Nachteile, abgesehen davon, dass Du auf wenige Tage ALG1 verzichtest. Dadurch, dass Du auf keinen Fall länger als ein Jahr bleiben willst und anschließend studierst, ist es außerdem unerheblich, ob Du Dir den ALG-Anspruch für 4 Jahre sicherst.

LG Karoshi
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lupo1005

« Antwort #2 am: 20. Juni 2016, 12:29 »
Hallo Karoshi,

danke für die schnelle Antwort.

Mal angenommen ich würde den Studienplatz nicht bekommen und doch danach eine Arbeit suchen, würde es keine Probleme geben, weil ich noch innerhalb der 12 Monatsfrist bin korrekt?

Problematisch würde es also erst werden, wenn ich länger als ein Jahr weg bleibe und kein ALG gefordert habe und ich somit nicht den Anspruch von 4 Jahren gesichert habe richtig?

LG
Dennis
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karoshi

« Antwort #3 am: 20. Juni 2016, 12:33 »
Genau so ist es.
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lupo1005

« Antwort #4 am: 20. Juni 2016, 13:02 »
Wäre es dann nicht schlauer für den Fall der Fälle doch den Antrag zu stellen? Oder ist das wirklich SO ein großer organisatorischer Aufwand?

Ich wäre doch dann für die Zeit vom 01.07 - 12.07. auch nicht krankenversichert oder?

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber...
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karoshi

« Antwort #5 am: 20. Juni 2016, 13:16 »
Du wärst in der GKV zunächst mal bis zu einen Monat lang beitragsfrei nachversichert -- unter der Voraussetzung, dass Du gesetzlich pflichtversichert bist und es nach der Reise auch wieder sein wirst. Wenn Du direkt nach der Reise privat oder freiwillig versichert wärst, müsstest Du Dich für den Zeitraum 1.-11.07.2016 rückwirkend freiwillig versichern. Das ist aber eher theoretisch, denn sowohl als Student als auch als Arbeitsloser wärst Du hinterher pflichtversichert.

Um ganz sicher zu gehen hilft in jedem Fall auch ein Gespräch direkt mit der Krankenkasse. Die haben doch sicher eine Beratungshotline.
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lupo1005

« Antwort #6 am: 20. Juni 2016, 13:36 »
Okay danke, dann werde ich dort mal nachfragen.
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