Thema: Deutsche in der Schweiz - Arbeitslosengeld  (Gelesen 11830 mal)

White Fox

« am: 19. Juni 2016, 11:13 »
Zu meiner Situation: Ich bin Deutsche und lebe und arbeite seit 3 Jahren in der Schweiz. Von kurzen Ferienjobs abgesehen habe ich nie in Deutschland gearbeitet. Ich werde nun zum 14. September aufhören um meine Langzeitreise (ca. 1 Jahr) anzutreten. Ich werde meine Wohnung in der Schweiz aufgeben und mich abmelden. Dann fahre ich nach Deutschland um Familie und Freunde zu besuchen und werde mich dort am Wohnort meiner Heimatbasis auch anmelden. Dann geht die reise los.

Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich nach meiner Rückkehr von der Reise Arbeitslosengeld in Deutschland beziehen kann? Und wie gehe ich da vor? Was muss ich jetzt schon machen?
Ich habe das ganze schon mal gegooglet aber zu so einem Spezialfall nichts gefunden. Vielleicht hat jemand im Forum schon Erfahrungen damit gemacht?

Anspruch auf ALG II (Hartz IV) besteht höchstwahrscheinlich nicht, dazu habe ich wohl zu viel Eigenvermögen.
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n_rtw

« Antwort #1 am: 19. Juni 2016, 12:37 »
Also mit etwas googlen findet man das Merkblatt 20 der Agentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB20-Alg-und-Auslandsbeschaeftigung-EU.pdf

das wie ich finde deinen Fall abdeckt. Da du fest in der Schweiz gewohnt hast und nun nicht mindestens einen Tag vor oder nach der Reise in D arbeiten wirst, scheint dir kein ALG1 in D zuzustehen.
Ein Bekannter von mir wohnte in Deutschland und arbeitete in der Schweiz, das war damals relativ problemlos das ALG1 zu bekommen.
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michelaufreise

« Antwort #2 am: 19. Juni 2016, 15:41 »
EDIT: Beleidigungen brauchen wir hier im Forum nicht. Du kannst gerne eine negative Meinung zu dem Thema haben und sie hier auch äußern, aber bitte sachlich. Wenn Du dazu nicht in der Lage bist und Dich so im Ton vergreifst, wie Du das getan hast, wird der Beitrag entfernt. LG Karoshi
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karoshi

« Antwort #3 am: 19. Juni 2016, 16:31 »
Das von n_rtw verlinkte Merkblatt ist da recht eindeutig: Du hättest in Deutschland keine Ansprüche. Wie das in der Schweiz aussehen würde (nachdem Du dort offiziell weggezogen bist), kann ich nicht sagen. Für die Schweizer wäre es ja dann auch ein Zuzug aus dem Ausland. Ich würde an Deiner Stelle die Kostenkalkulation der Reise so machen, dass Du eine gewisse Pufferzeit danach selbst finanzieren kannst.

LG Karoshi
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White Fox

« Antwort #4 am: 19. Juni 2016, 17:14 »
Danke für das Merkblatt, das ist in der Tat sehr aufschlussreich. Im Grunde habe ich damit gerechnet, dass mir nichts zusteht. Nach meiner Rückkehr aus Australien war das auch so, dass ich nichts bekommen habe.
Ich habe für die Rückkehr 5000-6000 € als Puffer eingeplant, das wird eine Weile reichen.

Danke euch beiden!
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Claudia-to-go

« Antwort #5 am: 19. Juni 2016, 19:29 »
Liebe White Fox,

meine Erfahrungen sind von 2003, also uralt, noch dazu erinnere ich nicht mehr genau, dennoch: Ich hatte bis Mai 2003 ebenfalls gute zwei Jahre in der Schweiz gearbeitet, bin dann nach Deutschland gezogen und dort hat es nicht wie geplant mit einem Anschlussjob geklappt. Ich war damals beim Arbeitsamt und mir wurde gesagt, es gäbe ein Abkommen mit der Schweiz wonach ich Arbeitslosengeld beziehen könnte. Es war ein ziemlicher Papierkrieg, aber ich habe damals für den einen Monat Geld bekommen (danach hatte ich wieder einen Job).

Wie gesagt, inzwischen könnte sich das selbstverständlich geändert haben und es kommt hinzu dass ich davor bereits mehrere Jahre in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Von daher (ich hab mir dieses Merkblatt nicht angeschaut) würde ich im Zweifel immer nochmal beim Arbeitsamt nachfragen.
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n_rtw

« Antwort #6 am: 19. Juni 2016, 20:33 »
Genau dieses Abkommen hat sich, soweit ich es verstanden habe, 2012 geändert. Man muss nun zumindest für ganz kurze Zeit auch in Deutschland arbeiten um den Anspruch aus der Schweiz mitnehmen zu können.
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Claudia-to-go

« Antwort #7 am: 20. Juni 2016, 01:09 »
Okay, ich verstehe.
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michelaufreise

« Antwort #8 am: 20. Juni 2016, 02:43 »
Karoschi ich werde der Fragestellerin eine pers. Nachricht schicken und ihr dort mitteilen was ich von Leuten halte Die Deutschland den Rücken kehren und in der Schweiz arbeiten ( zu recht würde ich auch gerne machen. ) keinen Pfennig in die Arbeitslosen Renten Versicherung usw einzahlen. Dann ihren Job kündigen ein Jahr halli galli  machen und auf Weltreise gehen und dann hier im Forum fragen ob ich Arbeitslosen Geld oder Hartz 4 bekomme und im gleichen Athem zug sagen 6000 habe ich noch auf der Tasche wenn ich zurück bin.

Hier sollten nicht meine Antworten gelöscht werden. Sondern manche fragen.

Von meinen arbeitslosenbeitragen sollte sie er keinen Pfennig kriegen ich habe für solche Fragen und solche Gedanken Gänge nichts übrig !!


Alternativ kann der Fragesteller mal probieren auf der Weltreise in Mittel oder sudamerika Australien Asien oder wo auch immer  mal nachfragen im Rathaus ob es da Geld gibt. Sie werden bestimmt erfreut sein wenn jemand reinkommt und sagt ich hab noch nichts geleistet für euer Land aber ich hätte gerne Geld von euch. 



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Fanki

« Antwort #9 am: 20. Juni 2016, 09:24 »
Oh man Wutbürger Delux hier aber das tut ja nichts zur Sache...

Das von n_rtw verlinkte Merkblatt ist da recht eindeutig: Du hättest in Deutschland keine Ansprüche. Wie das in der Schweiz aussehen würde (nachdem Du dort offiziell weggezogen bist), kann ich nicht sagen. Für die Schweizer wäre es ja dann auch ein Zuzug aus dem Ausland. Ich würde an Deiner Stelle die Kostenkalkulation der Reise so machen, dass Du eine gewisse Pufferzeit danach selbst finanzieren kannst.

LG Karoshi

Ich glaube White Fox hat in der Schweiz keinen Anspruch:
Zitat
Anspruchsberechtigt ist, wer in der Schweiz wohnt. Ausländer und Ausländerinnen müssen eine gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung haben. Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz gearbeitet hat (Grenzgänger oder Grenzgängerin), bezieht Arbeitslosenentschädigung im Wohnstaat nach den dort gültigen Vorschriften.

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) http://www.bsv.admin.ch/kmu/ratgeber/00731/00741/?lang=de

Ich nehme an mit dem Wegzug verliert White Fox die Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung und hat damit keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung.
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Vombatus

« Antwort #10 am: 20. Juni 2016, 09:39 »
... ich habe für solche Fragen und solche Gedanken Gänge nichts übrig !!

Ach, hier im Forum werden alle möglichen Fragen gestellt, letztendlich kommt es doch auf die Antwort an.

In einem Rechtstaat gibt es Gesetze die Rechte und Pflichten regeln und wenn sich jemand (die TO) nach diesen Umständen erkundigt, hat das seine Berechtigung. Vor allem, wenn man lange im Ausland war, weiß man vielleicht nicht wie, was, welche Ansprüche und Vorgehen hier geregelt sind.

Sollte das vom Gesetz her vorgeschriebene Recht vorsehen, das ein Anspruch auf Leistungen besteht, sollte jeder dem es zusteht auch Leistungen bekommen. Vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Selbst wenn es dem Einzelnen nicht gefällt und er eine andere Meinung hat, ändert das nicht an der Gesetzeslage. Und auch nicht an der Berechtigung der Fragestellung.

Und wenn die Antwort auf die Frage ist, dass das Gesetzt Aufgrund der Sachlage der TO keinen Anspruch auf Leistung vorsieht, ist das auch so. Und ein Einzelner kann sich aufregen und eine andere Meinung haben. Aber das ändert nichts an der Gesetzeslage. Siehe Post von Franki und n_rtw.

Alternativ kann derjenige, der sich aufregt, probieren irgendwo auf der Welt, seine Meinung über die vorhandenen Rechte und Gesetze zu stellen.

Ich bin auch nicht dafür, dass jeder ohne Recht und Grund Leistungen aus einem Sozialsystem bekommt. Es gibt nichts zu verschenken, schon gar nicht wenn man es nicht nötig hat. Wenn das aber ein Recht ist, sowie es das Recht auf freie Meinungsäusserung gibt (nicht Beleidigung) muss ich das akzeptieren oder auswandern.

Am Ende darf jeder seine Meinung haben und jeder darf Fragen stellen. Egal, ob einem die Meinung oder die Frage gefällt oder nicht.

So viel zur Recht- und Sozialkunde.
Allen einen schönen Montag.
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karoshi

« Antwort #11 am: 20. Juni 2016, 11:20 »
Um die Ausführungen zur Sozialkunde noch zu ergänzen: Die Frage bezog sich auf ALG1, das ist ausdrücklich keine Sozialleistung (für die eine Bedürftigkeit vorliegen müsste), sondern eine Versicherungsleistung.

Übrigens: Wer als Auslandsrückkehrer ALG1 bezieht, bedient sich keineswegs an der deutschen Arbeitslosenversicherung, ohne je eingezahlt zu haben. Das wird nämlich im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern im Hintergrund verrechnet.
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michelaufreise

« Antwort #12 am: 20. Juni 2016, 15:17 »
Vombarts was schreibst du da???
Recht ,gesetzt ,Pflicht,rechte, rechtsstaat.  Das sind anscheinend alle Wörter die du kennst.
Soll ich dir ein paar Beispiele der vergangen 100 Jahre aufzählen wo sein Recht Pflicht usw. Ausgeführt wurden.
Oder gerne auch pers. Beispiele zum Thema gesetzt.
Vielleicht wäre das Wort sozial verhalten. Soziale Kompetenz meinem Mitmenschen gegenüber Wörter die du in sein Vokabular aufnehmen solltest.

Und habe ich irgend wo gesagt das ich jemand das Recht der freien Meinungsäußerung nehmen will ??
Der Vorteil eines Forums ist halt auch Man kann auch die dümmsten fragen stellen ohne schief angeschaut zu werden.  Oder glaubst du ein erwachsener Mensch würde in versammelter runde ( vor fremden Menschen)sagen ich fahr jetzt auf Weltreise Knall 15000 Euro auf den Kopf und danach möchte ich schon Hartz 4 abkassieren. Also liebe versammelte runde zahlt weiterhin eure Beiträge das ich schon. Davon leben kann wenn ich von meiner einjährigen fun Tour zurück komme.
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michelaufreise

« Antwort #13 am: 20. Juni 2016, 15:38 »
Karoschi wenn du die Eingangsfrage der Fragestellerin lesen würdest würdest du schnell merken das Information zum abkassieren  von Hartz 4 schon vorgelegt haben.

Da schwillt mir der Hals an. Das kannst du warscheinlich nicht nach voll ziehen weil du nicht wie ich miese Zeiten und Hartz 4 kennst.

Dann tust du hier fragen lesen die Sinn gemäs lauten. Scheisse auf mein Job , ich kündige. Ich will spas ich gib Gas und Knall die Kohle raus. Mache mir aber gleichzeitig Gedanken wie ich Hartz 4 abkassieren könnte. 

Das werde ich nicht gut heißen. Auch wenn es das Recht wäre wie vombarts es nennt.

Das es das Sozialversicherungs Abkommen gibt. Kann ich mir vorstellen. Aber nach meinem Informationen nicht mit der Schweiz.



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Vombatus

« Antwort #14 am: 20. Juni 2016, 15:58 »
Vielleicht wäre das Wort sozial verhalten. Soziale Kompetenz meinem Mitmenschen gegenüber Wörter die du in sein Vokabular aufnehmen solltest.

You made my day!

Das gerade der sozial inkompetenteste weit und breit, derjenige, der mit Beleidigungen und unreflektierten, verurteilenden Äußerungen um sich schmeißt, soziale Kompetenz einfordert, wie geil ist das denn? Hat ja lange gedauert …

Edit: lach
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