Thema: ALG beantragen wahren arbeitsverhaltnis zeit  (Gelesen 5294 mal)

ichmacheweltreise123

« am: 04. März 2016, 15:40 »
Hi alle,

ich habe am 29.01.2016 zum 30.04.2016 meine job gekundigt.
ich habe schon online arbeitsuchend gemeldet und heute personlich arbeitlos und arbeitsuchend gemeldet.
ich habe 10 tage noch rest urlaub diese jahre.
ich müss nur bis 15.04.2016 arbeiten mussen und danach habe ich rest urlaub.
so ich richtig verstehe, ich habe bis 30.04.2016 arbeitsverhaltnis.

ich möchte mehr als 1 jahre lange reise machen - konkret schulen in Nepal bauen und andere sozial arbeit dort machen.

ich möchte schon am 15.04.2016 meine reise anfangen. aber wenn ich richtig verstehe, ich kann nur am 01.05.2016 ALG beantragen und dann mindestens 1 tag spater vom AA abmelden. Wenn ich diese schaffe, dann habe ich statt 1 jahr 4 jahre zeit ALG zu bekommen wenn ich zuruck komme. Ich bin Ingenieur und denke ich kann einfach ohne groß problem schnell andere job finden kann.

Meine frage ist : muss ich wirklich bis 01.05.2016 warten muss ALG zu beantragen ? Es ware lieber schon wenn ich wahrend meine arbeitsverhaltnis ALG beantragen kann. Ich brauchen eigentlich diese geld auch nicht. Nur ich möchte mehr als 1 jahre weg bleiben und es ist nur einzige weg rahmenfrist für ALG von 1 jahr zu 4 jahr verlangern. Verstehe ich richtig ? Gibt es andre weg ?

Vielen Dank.
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Vombatus

« Antwort #1 am: 04. März 2016, 15:53 »
Ich frage mich gerade, ob du bereits alle nötigen Unterlagen zusammen hast?

Damit dein Leistunganspruch festgestellt werden kann, brauchst du auf jeden Fall alle dafür nötigen Papiere. Auch das  Zeug, dass dein letzter Arbeitgeber ausfüllen muss. Keine Ahnung, ob dir dieser die Sachen zukommen lassen kann, bevor dein Arbeitsverhältnis tatsächlich endet? Ohne diese vollständigen Unterlegen kann dein Anspruch nicht bearbeitet werden, heißt, dass du so lange warten musst, bis alles Nötige zusammen hast.

Ich weiß nicht, ob auch eine andere Person, alle deine felhenden Unterlagen einreichen kann. Ich weiß auch nicht, ob die deinen Fall bearbeiten, wenn du dich abmeldest, bevor du alle Unterlagen zusammen hast?

Vielleicht hast du ja schon alle Unterlagen parat?
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ichmacheweltreise123

« Antwort #2 am: 04. März 2016, 16:03 »
Ich habe heute formular Arbeitsbescheinigung bekommen von AA. Dies werde ich am Montag zu meine Arbeitgeber geben und ich denke ich kann das in spatesten 1 woche zuruck ausgefullt von meine arbeitgeber bekommen. Dann werde ich diese Arbeitsbescheinigung  zur AA schicken.

Was muss ich noch tun, welche unterlagen brauche ich noch ? Leider habe ich die frau in AA heute gesagt dass ich mache nur 9-11 Monate reise. Jetze ich denke ich kann schon mehr als 1 Jahr lang weg sein kann. Das wegen möchte ich sichere stellen vor meine reise das ich anspruch auf ALG haben wenn ich zuruck komme nach 1.5 jahre.

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cocolino

« Antwort #3 am: 09. März 2016, 21:41 »
Wichtig:
Wenn du bis zum 30.04. ein Arbeitsverhältnis hast, darfst du erst am 02.05. abreisen. Du musst einen Tag (also am 01.05.) arbeitslos sein, damit dein Anspruch festgestellt werden kann.

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