Hallo liebe Gemeinde!
Folgender Fall: Kündigung fristgerecht 3 Monate vorher (zum 31.1.2016), bis Ende Oktober wird sich arbeitssuchend gemeldet und am 1.2.2016 arbeitslos/gleichzeitig vom deutschen Arbeitsmarkt abgemeldet.
Am 2.2. gehts auf ne 1/2-jährige Asienreise. Nun habe von August 2013 bis Ende Januar 2016 in Vollbeschäftigung gearbeitet. Ab Februar würde ich gerne zwischendurch die Urlaubskasse aufbessern und über einen deutschen Gewerbeschein (ich bin dann im Ausland, aber das läuft über das Internet) ein bisschen was hinzuverdienen.
Nun meine Frage: gilt auch in der Reise-Zeit schon die Obergrenze von 165 Euro im Monat, obwohl ich noch keine Leistungen beziehe? Und wird das im August auf meine ALG 1 angerechnet, bzw. muss ich das angeben?
Danke im Voraus!
Claudia