Ja, man kann sich ganz normal wieder anmelden (vorausgesetzt, die Anwartschaftszeit ist dann noch erfüllt, d.h. die Reise war nicht länger als ein Jahr).
Der einzige Nachteil, der Dir entstehen kann, ist dass Du für die Zeit vor der Reise kein ALG bekommst. Das wirkt sich für Dich aber nur dann aus, wenn Du nicht sowieso eine Sperrfrist bekommen würdest und nicht schon vor Beschäftigungsende los fährst.