Ich hatte heute zu einem ähnlichen Thema ein Telefonat mit einer netten Dame von der Hotline.
Meine Situation: ich werde demnächst kündigen auf 31.01. und ab Mitte/Ende Februar weg sein, für ca. 6 Monate.
Laut der Dame muss ich mich innerhalb von 3 Werktagen nach der Kündigung arbeitsuchend melden. Dann gibts "Vermittlungsunterlagen" per Post zum Ausfüllen (in dem ich schon sage, dass ich kurz nach der Arbeitslosigkeit wegfahre um das Beratungsgespräch vor der Reise zu sparen) und daraufhin einen Bescheid. Dann muss ich mich im Zeitraum von 3 Monate vor dem ersten Tag ohne Arbeit bis einschließlich dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit (also bei mir zwischen 1.11. und 1.2) persönlich auf dem Arbeitsamt arbeitslos melden. Ohne Termin, aber mit Perso, Kopie Kündigungsschreiben und Lohnabrechnung (für Rentenversicherungsnummer und Steuer-ID). Laut ihr werde ich automatisch abwesend gemeldet, wenn ich das zuvor angegeben habe.
Wenn ich zurück komme, muss ich mich wieder melden und ein weiteres Formular ausfüllen, da wird dann auch ein Beratungsgespräch geführt. Auf explizite Rückfrage hat sie aber gesagt, dass die Monate, in denen ich weg war, nicht zur Anspruchsermittlung herangezogen werden (weil ich ja schon vorher den Bescheid bekommen habe).
Zur Ausgangsfrage von Pedel deshalb meine Einschätzung: das ist eine weitere, ganz normale Formalie um dir dann nach Ablauf der Frist das Geld auszuzahlen. Aber die beiden Monate Abwesenheit zählen nicht dazu.
Zur Folgefragebon undendlichmal5: ich denke, du kannst das in einem Termin machen, anscheinend auch schon ein bisschen früher. Ich wüsste da jetzt nicht, was dagegen spricht.
Aber im Zweifel, Hotline anrufen. Die war wirklich nett und hat mir ausführlich erklärt, ich hatte nicht den Eindruck, dass da im Hintergrund eine Akte über mich und meinen Versuch, möglichst viel Geld rauszuschlagen, angelegt wurde...