Thema: Arbeitslos-Meldung + Krankenversicherung  (Gelesen 1935 mal)

alpac

« am: 16. August 2015, 00:32 »
Ich war in einem Arbeitsverhältnis seit Oktober 2013. Anfang August haben wir mit dem Arbeitsgeber einen Auflösungsvertrag (auf meinem Wunsch) zum 31.08.2015 unterschreiben. Ich plane eine 1-2 monatige Auslandsreise ab dem 26.08.15 (Resturlaub). Wann ist es am Optimalsten sich bei der AA arbeitslos zu melden?
Ich habe mich bereits per Internet arbeitssuchend gemeldet. Mehr habe ich nicht unternommen und persönlich war ich bei der AA nicht.
Wie kann man das Problem mit der Krankenversicherung am optimalsten lösen? Ich bin bei der GKV. 
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Degna

« Antwort #1 am: 16. August 2015, 16:51 »
Hey,
natürlich kannst du dich arbeitslos melden,aber Bezüge erhältst du solange,wie du in Dtld bist und dem Arbeitsmarkt somit zur Verfügung stehst.
Ich bin mir nicht sicher,aber wenn du einen Auflösungsvertrag gemacht hast,wirst du glaube ich,sowieso erstmal 3Monate gesperrt.
Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.12. gekündugt ,habe mich bereits im Sept. arbeitssuchend gemeldet,im Okt. arbeitslos zum 1.1.
Habe mich dann beim AA zum 15.1. abgemeldet,da ich nach Indien bin und mich freiwillig bei der IKK versichert.

Lg Claudia
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