Hallo,
ich plane ab März 2009 (3-8 Monate) eine Europareise zu machen und muss mich bald entscheiden, was ich mit meinem unbefristeten Job mache. Bei der Variante kündigen ist mir alles klar. Aber was ist, wenn mir mein Chef "unbezahlten Urlaub" oder "vertraglich festgelegter Zeitraum eines Teilzeitarbeitsvertrags mit
vorübergehend niedrigerem Gehalt, also mind. 400 Euro" anbietet?
Meine Hauptfrage dreht sich darum, wenn ich kündige habe ich nach der Reise erst mal ein gutes Arbeitslosengeld. Wenn ich eine der anderen Varianten nehme und dann nach der Reise evtl. doch arbeitslos würde (z.B. Aufträge bleiben aus, Insolvenz, ich kündige etc.), riskiere ich dann ein minimales Arbeitslosengeld?
1) Würde der "unbezahlten Urlaub" auf die Höhe des Arbeitslosengeldes mitgerechnet?
2) Würde ein vorübergehendes "geringeres Teilzeitgehalt von mind. 400 Euro" auf die Höhe des Arbeitslosengeldes mitgerechnet?
3) Zur Pflegeversicherung:
Wenn ich kündigen müsste und mich für einen Auslandsaufenthalt beim Arbeitsamt abmelden
würde, dann wird die Kranken- und Pflegeversicherung für diese Zeit durch das Arbeitsamt nicht
bezahlt. Ich habe gelesen, dass bei Unterbrechung der Beitragszahlungen und somit des
Pflegeversicherungsschutzes eine Wartezeit von 5 Jahren Eintritt.
Kann man diese Wartezeit durch eine Anwartschaft abwenden? Falls nicht, welchen Betrag kann ich
mindestens freiwillig in die Pflegeversicherung einzahlen um fortlaufend pflegeversichert zu
bleiben?
4) Gilt bei unbezahltem Urlaub ebenfalls eine Unterbrechung der Zahlungen in die Kranken- und
Pflegeversicherung seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitsamtes?
5) Muss ich das Arbeitsamt darüber informieren, wenn das Verhandlungsergebnis "unbezahlter
Urlaub" werden würde?
Vielen Dank!
Tumalis