Thema: Detailfrage zum Thema Weltreise und Sperrfrist  (Gelesen 1887 mal)

markus87

« am: 19. Juli 2015, 17:00 »
Hallo zusammen,
ich habe eine Detailfrage, wann die Sperrfrist bei der Argentur für Arbeit zu laufen beginnt.

Ich habe vor meiner Weltreise 2,5 Jahre gearbeitet und habe anschließend selbst gekündigt, was eine Sperrfrist von 3 Monate auslöst. Zwischen Ende des Arbeitsvertrags und Beginn der Weltreise war ich 12 Tage arbeitslos, wobei ich mich am ersten Tag beim Arbeitsamt wie vorgeschrieben gemeldet habe.
Leider konnte ich bisher noch nicht den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, da mir die Bescheinigung des Arbeitsgebers fehlte. Vom Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass ich den Antrag auch erst stellen kann, wenn ich wieder zurück in Deutschland bin.

Daher möchte ich hier noch einmal nachfragen, ob es keine Nachteile für mich hat, wenn ich den Antrag auf Arbeitslosengeld erst bei der Rückkehr stelle. Ich bin aktuell noch mindestens 3 Monate am Reisen.

Vielleicht kann man diesen Punkt noch auf der allgemeinen Informationseite ergänzen.

Viele Grüße aus Bolivien
markus87
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Vombatus

« Antwort #1 am: 19. Juli 2015, 18:56 »
Hallo Markus,
wie du hier lesen kannst
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_sperrzeiten.html

"Beginn und Ende der Sperrzeit"
Die Sperrzeit beginnt "mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet". Bei Eigenkündigung ist das "Ereignis" das Ende des Arbeitsvertrags, d.h. am Tag danach beginnt die Sperrzeit. (…)

Deine Arbeitslosigkeit beginnt mit Ende des Arbeitsvertrages, das Datum wird auch auf der Bescheinigung deines Arbeitgebers stehen und mit diesem Datum wird auch das Arbeitsamt rechnen und als beginn der Sperrzeit festsetzen.

http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html
Wenn Du auf Weltreise gehen willst, kommen Dir diese Vermittlungsbemühungen wahrscheinlich ungelegen, so dass Du auf die Idee kommen könntest, Dich erst mal nicht arbeitssuchend zu melden. Aber was passiert dann? Nicht viel: Dir wird möglicherweise, wenn Du später Arbeitslosengeld beantragst, eine gewisse Mitschuld an Deiner Arbeitslosigkeit unterstellt und das Arbeitslosengeld um eine Woche gekürzt. Dabei musst du aufpassen, du hast maximal 364 Tage Zeit dich nach deiner Kündigung arbeitslos zu melden, ansonsten verfallen deine Ansprüche.

Steht eigentlich alles hier http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html

Wie lange bist du denn insgesamt unterwegs?
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