Hallo zusammen,
ich habe eine Detailfrage, wann die Sperrfrist bei der Argentur für Arbeit zu laufen beginnt.
Ich habe vor meiner Weltreise 2,5 Jahre gearbeitet und habe anschließend selbst gekündigt, was eine Sperrfrist von 3 Monate auslöst. Zwischen Ende des Arbeitsvertrags und Beginn der Weltreise war ich 12 Tage arbeitslos, wobei ich mich am ersten Tag beim Arbeitsamt wie vorgeschrieben gemeldet habe.
Leider konnte ich bisher noch nicht den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, da mir die Bescheinigung des Arbeitsgebers fehlte. Vom Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass ich den Antrag auch erst stellen kann, wenn ich wieder zurück in Deutschland bin.
Daher möchte ich hier noch einmal nachfragen, ob es keine Nachteile für mich hat, wenn ich den Antrag auf Arbeitslosengeld erst bei der Rückkehr stelle. Ich bin aktuell noch mindestens 3 Monate am Reisen.
Vielleicht kann man diesen Punkt noch auf der allgemeinen Informationseite ergänzen.
Viele Grüße aus Bolivien
markus87