Thema: Arbeitslosengeld / Reisen über 6 Wochen  (Gelesen 3951 mal)

Nelly

« am: 17. Juli 2015, 15:21 »
Ihr Lieben,
Ende August werde ich arbeitslos sein.

Ich bekomm erstmal eine Sperre wegen eigener Kündigung.
Dann würde ich gerne verreisen.
Bin schon froh, wenn ich wenigstens einen Monat danach finanzielle Hilfe bekomm, um mich um einen neuen Job oder Selbständigkeit zu bemühen. Und wer weiß, ob man nicht auf der Reise einen Job findet und erstmal bleibt...

6 Wochen Urlaub werden ja maximal bewilligt. Ist ja eh schon toll.


Frage 1:
Ich habe gehört, dass die 6 Wochen am Anfang der Arbeitslosigkeit nicht bewilligt werden.
Was heißt "am Anfang"?
Die Feststellung des Antrages dauert ja wahrscheinlich schon über einen Monat. (hat jemand Vergleichswerte?)
Kann ich, sobald der Antrag durch ist, eine Reise antreten?
Wie sind eure Erfahrungen damit?


Frage 2:
Was wenn ich nun 6 Wochen weg bin und dann nochmal 8 oder 16 Wochen weg möchte?
Kann ich mich für diese Zeit ab-/ und danach wieder anmelden für den Rest des Arbeitslosengeldes (natürlich in der Zeit selber versichern)?
Oder geht dann der ganze Antrag noch mal von vorne los?


Frage 3:
viele beantragen erst nach der Reise das ALG 1.
Ich dachte man ist dazu verpflichtet sich binnen 3 Tagen nach der Kündigung arbeitssuchend und spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit beim Amt persönlich zu melden.
Hat das keine Konsequenzen wenn man diese Frist nicht einhält?



Viele Grüße
Nelly
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Vombatus

« Antwort #1 am: 17. Juli 2015, 17:28 »
Erstmal Willkommen

Und dann für Frage 1 und 2
Bitte auf die Seite http://www.arbeitsagentur.de gehen und dort in der Suche "Urlaub" eingeben oder die Nummer anrufen. Service-Nummer: 0800 4 5555 00. (Kostenfrei)

Generell müssen Arbeitslose sicherstellen, dass sie an jedem Werktag am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sind. "Wenn aber während der Urlaubszeit keine Aktivitäten der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung geplant sind, besteht die Möglichkeit, bis zu drei Wochen im Kalenderjahr – unter Fortzahlung der Leistung – Urlaub zu nehmen. „In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich kein Urlaub möglich, da in dieser Zeit die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am größten sind. Hier kann die Agentur nur in begründeten Ausnahmefällen zustimmen.“

Erfährt die Agentur für Arbeit nachträglich von einem nicht genehmigten Urlaub, so muss nicht nur das überwiesene Geld zurückgezahlt, sondern auch mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Strafanzeige gerechnet werden.

Dauert der Urlaub drei bis unter sechs Wochen, wird für die ersten drei Wochen Geld gezahlt. Beabsichtigt ein Arbeitsloser länger als sechs Wochen zu verreisen, hat er für die gesamte Zeit keinen Anspruch auf Geldleistungen.

Zu Frage 3
http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html
oder
http://www.arbeitsagentur.de
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Nelly

« Antwort #2 am: 17. Juli 2015, 21:48 »
Danke Vombatus,
lieb von dir, dass du so schnell geantwortet hast.
Oh jemine - betrügen will ich natürlich nicht.

Ich habe in anderen Foren gelesen, dass man das Arbeitslosengeld angeblich eine Zeit zurück stellen kann.
Also sich abmeldet und nichts beansprucht und sich in der Zeit selbst versichert.
Der restliche Anspruch würde 4 Jahre bleiben.
Aber dann scheint dem wohl nicht so zu sein.


Viele Grüße und danke
Nelly
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n_rtw

« Antwort #3 am: 17. Juli 2015, 22:49 »
Sich abmelden und das Arbeitslosengeld dadurch zurueckstellen und offiziellen Urlaub mit Genehmigung der Arbeitsagentur zu nehmen sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe. Vombatus hat alle relevanten Links angegeben, in denen sehr einfach und detailliert erklaert wird, wie man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 4 Jahre lang erhaelt. Bitte lies dich doch dort erst mal ein - insbesondere der Link zum organisatorischen Teil hier im Weltreiseforum. Und dann schau dich ein wenig in diesem Unterforum um, um zu erfahren, wie andere das gehandhabt haben. Konkrete weitere Fragen zu Spezialfaellen werden hier dann gerne gesondert beantwortet.
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Nelly

« Antwort #4 am: 17. Juli 2015, 23:39 »
Wer lesen kann und das auch tut, ist klar im Vorteil.
Danke an euch beiden und sorry für die Fragen, die ja alle wirklich gut erklärt sind.
Danke für die Website und eure Hilfe für mich blindes Huhn.
Ihr seid super! ;)
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