Ihr Lieben,
Ende August werde ich arbeitslos sein.
Ich bekomm erstmal eine Sperre wegen eigener Kündigung.
Dann würde ich gerne verreisen.
Bin schon froh, wenn ich wenigstens einen Monat danach finanzielle Hilfe bekomm, um mich um einen neuen Job oder Selbständigkeit zu bemühen. Und wer weiß, ob man nicht auf der Reise einen Job findet und erstmal bleibt...
6 Wochen Urlaub werden ja maximal bewilligt. Ist ja eh schon toll.
Frage 1:
Ich habe gehört, dass die 6 Wochen am Anfang der Arbeitslosigkeit nicht bewilligt werden.
Was heißt "am Anfang"?
Die Feststellung des Antrages dauert ja wahrscheinlich schon über einen Monat. (hat jemand Vergleichswerte?)
Kann ich, sobald der Antrag durch ist, eine Reise antreten?
Wie sind eure Erfahrungen damit?
Frage 2:
Was wenn ich nun 6 Wochen weg bin und dann nochmal 8 oder 16 Wochen weg möchte?
Kann ich mich für diese Zeit ab-/ und danach wieder anmelden für den Rest des Arbeitslosengeldes (natürlich in der Zeit selber versichern)?
Oder geht dann der ganze Antrag noch mal von vorne los?
Frage 3:
viele beantragen erst nach der Reise das ALG 1.
Ich dachte man ist dazu verpflichtet sich binnen 3 Tagen nach der Kündigung arbeitssuchend und spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit beim Amt persönlich zu melden.
Hat das keine Konsequenzen wenn man diese Frist nicht einhält?
Viele Grüße
Nelly