Thema: Das gute Thema..  (Gelesen 1871 mal)

Biene204

« am: 26. Mai 2015, 16:54 »
Hi Leute,

auch ich brauche eure Hilfe.  ;)

Leider konnte ich bezüglich "Ausbildung" unter dem Punkt "Arbeitsamt" nichts finden.

Ich habe soeben meine letzten Prüfungen geschrieben und beende nun mit meiner mündlichen Prüfung Ende Juni/Anfang Juli meine Ausbildung (Ausbildungsvertrag: Datum 31.07.).

Mein Chef würde mich übernehmen. Jedoch spricht eben dagegen, dass es mir in der Firma nicht mehr gefällt und ich mir sobald ich von meiner 3-4-monatigen Reise zurückkomme etwas in einer größeren Gesellschaft suchen möchte.

Eigenbewerbungen möchte ich demnach noch vor meiner Reise raussenden (sobald ich mein Zeugnis habe).

Wäre es von Vorteil mit meinem Chef zu reden, dass er aus "hausinternen Gründen" derzeit kein Arbeitnehmer mehr einstellen kann und deswegen eine Übernahme nicht möglich ist oder wie gehe ich da am besten vor? (Das eben keine "Eigenkündigung" vorliegt) 
Ich habe ja selbst Beiträge in die Sozialversicherungen eingezahlt, also, habe ich ja generell auch Anspruch auf Geld (...)?

Sofern ich "arbeitslos/suchend" bin, werd ich (soweit ich verstanden habe) auch wieder in die Familienversicherung rutschen. (Bin unter 23..) - ist das richtig?
 
- Wie regle ich das mit dem Arbeitsamt?
- Gibt es für mich auch eine "Sperrfrist"? (Da Azubi, kein AN)
- Was würdet ihr tun :p?

Viele liebe Grüße ...

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Biene204

« Antwort #1 am: 29. Mai 2015, 11:43 »
Hallo ihr lieben Leute,

zwischenzeitlich hab ich meine Antwort.. vlt. für euch die Info, falls noch ein Azubi irgendwo rumschwirrt  ;)

Werde mich mit Datum der mündlichen Prüfung arbeitslos melden und bekomme -obwohl mein Chef mich übernehmen würde- keine Sperrfrist. Liegt daran, dass mein offizieller Vertrag ja mit mündlicher Prüfung ausläuft und ein neuer Arbeitsvertrag nur abgelehnt wird, d.h. ich kündige ja nicht.

Muss mich dann in der Zeit in der ich weg bin wieder abmelden und nach Rückkunft in DEU wieder anmelden.

-> Bzgl GKV: Bin in meiner Abwesenheit nicht GKV versichert, kann aber nach Rückkunft in die Familienversicherung, da ich U23 bin.

Vielleicht lesen dass jetzt manche und sagen.. is doch ganz logisch.. allerdings hatte ich mit solchen Themen nie was am Hut und vlt. findet sich ja mal noch Jemand für den das ganz brauchbar ist..  :P

LG
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