Thema: Vorgehen beim Arbeitsamt - Recherche hat bisher nicht geholfen  (Gelesen 2341 mal)

LeliTravelsTheWorld

Hallo Ihr Lieben,

ich recherchiere nun schon seit einiger Zeit über das Vorgehen beim Arbeitsamt vor der Durchführung einer Weltreise.
Ich habe schon einige nützliche Infos gefunden, aber irgendwie ist es dann doch immer bei jedem anders...

Hier meine Situation:
1. Mein Vertrag ist befristet zum 31.07.2015 (Freitag), ab dem 01.08.2015 (Samstag) bin ich also arbeitslos.
2. Meine einjährige Weltreise beginnt am 02.08.2015 (Sonntag).
3. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist schon erfolgt. Mir wurden mitgegeben: Ein Antrag auf ALG für mich, ein Antrag für meinen jetzigen Arbeitgeber und ein Antrag für meinen letzten Arbeitgeber.
4. Dazu muss ich noch sagen, dass ich im Januar 2015 meine Ausbildung beendet habe und nun festangestellt bin.

Hier meine Fragen:
1. Wann sollte ich ansprechen, dass ich eine Weltreise mache (Vermittlungsgespräch ist schon am 1. Juni)?
2. Es wäre ja für mich sinnvoller den Antrag meines jetzigen Arbeitsgebers noch nicht abzugeben bzw erst im august, da ich ja noch nicht sehr lange ein ganzes Gehalt bekomme, da kommt es glaube ich auf jeden Monat an. Ich bin ja aber schon weg und könnte nicht persönlich zu dem Termin der Feststellung des ALG... kann man das auch von seiner Familie machen lassen in Vertretung?
3. Oder brauche ich das mit dem Alg alles nicht, weil ich ja eh kein ALG erstmal beziehen kann, da ich weg bin? Dann würde es aber nicht mehr übereinstimmen mit den Aussagen, dass man nach der Reise einen "wiederholten" Antrag stellt auf ALG
4. Wie verhalte ich mich beim Vermittlungsgespräch bzw mit den Stellenausschreibungen die nun vom Arbeitsamt bei mir eintrudeln?
5. Wie melde ich mich beim Arbeitsamt ab? Telefonisch, per Veränderungsmittleiung (post), E-Mail, persönlich? Und brauchen die einen Nachweis, dass ich dann wirklich im Ausland bin?

Vielleicht kann mich da mal jemand aufklären :)
Kann sein, dass es alles ganz einfach und logisch ist, aber mir platzt bald der Kopf mit den ganzen verschiedenen Vorgehensweisen und Infos die man dazu bekommt..

Danke schon mal!
Liebe Grüße :)


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2Tramps1World

Also, da unsere Weltreise am 3.7. startet und wir diesen ganzen Trubel schon fast hinter uns haben kann ich Dir viell. ein bischen helfen.

zu1. Ich habe direkt gesagt das ich einen längeren Auslandsaufenthalt mache. Fand die Frau gut, hat das vermerkt und ich werde auch nicht mehr mit Stellenangeboten genervt. :)
zu2. Ich habe das Problem das mein Arbeitgeber sich quer stellt und mir meine Verdienstbescheinigung erst im Juli ausfüllt. Nach Rücksprache mit dem AA kann dein Arbeitgeber 1. das ganze auch jetzt schon bis zum 31.7. ausfüllen(bei meiner Freundin hat ers gemacht)und 2. kannst Du das ganze auch abgeben ohne das der letzte Monat drauf ist, der wird dann hochgerechnet. Es zählen die letzten 12 Monate deiner Beschäftigung.
zu3. weiss nicht was Du meinst
zu4. wie oben geschrieben, stopt das ganze wenn Du bei deinem Gespräch den Auslandsaufenthalt ankündigst.
zu.5 Abmelden kannst Du dich auch schon bei deinem Gespräch für den 2.8. Einen Nachweis brauchst Du nicht. Die sind glaub ich um jeden froh um den sie sich nicht kümmern müssen.

Musst das ganze dann aber mit deiner KK abklären, denn wenn Du beim AA abgemeldet bist zahlen die auch keine Beiträge mehr.

Hoffe ich konnte Dir helfen.

Liebe Grüße

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Nocktem

mich wundert es das du dich überhaupt gemeldet hast, weil wegen einem tag... das arbeitsamt sieht keine weltreisen bzw. reisen vor.... und ein tag arbeitslosengeld und versicherungen bekommst du danach bist du versicherungstechnisch und geldtechnisch komplett auf dich allein gestellt. ne auslandskrankenversicherung hast du ja sicher schon. das wichtigste ist, an dem einen tag NICHT KRANK werden ;) !!!

stellenangebote kommen übrigens erst ab dem tag an dem du arbeitslos gemeldet bist, wenn du noch am arbeiten bist kommt nichts.

du solltest dich also direkt wieder abmelden... geht schriftlich. oder du hättest dich am besten garnicht erst angemeldet, meine meinung, weil wie oben schon erwähnt wegen einem tag (wäre mir erlich gesagt zu stressig mich überhaupt anzumelden, aber evtl stehe ich mit der meinung auch alleine da)...

wenn du zurückkommst sofort melden, am besten noch am gleichen tag, das einzige was ich fragen würde, wäre ob du dich evtl via mal schon mal "vormelden" könntest.
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LeliTravelsTheWorld

Danke schon einmal für eure Antworten :)

@Nocktem: Du sagst, dass man versicherungstechnisch und geldtechnisch auf sich allein gestellt ist nach der Reise, aber das muss nicht sein, wenn man die Sache richtig angeht. :)

Dieser eine Tag ist extrem wichtig, damit man innerhalb von 4 Jahren seinen Anspruch auf ALG geltend machen kann.
Man lässt seinen Anspruch feststellen, meldet sich zur Reise ab und stellt einen widerholten Antrag auf ALG wenn man wieder da ist.

Wie gesagt, ich habe mich arbeitslos gemeldet und Stellenangebote kommen schon jetzt. Das Amt weiß ja noch nichts von der Reise und möchte mich so schnell es geht vermitteln und so verhindern, dass ich tatsächlich arbeitslos bin.


@2Tramps1World: Das hilft mir schon echt weiter! Ich werde beim Vermittlungstermin mit der Sprache rausrücken.

Nur mit dem Antrag auf ALG ist mir noch nicht klar, ob die überhaupt meinen Anspruch festellen, wenn ich sowieso nur einen Tag arbeitslos bin.

Man kann nach seiner Reise ja nur einen wiederholten Antrag stellen meiner Kenntnis nach, das heißt der Anspruch wurde schonmal festgestellt und dann bezieht man sich darauf? :/


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OutAndAbout

Wie schon in den ganzen anderen Threads hier im Forum zu diesem Thema diskutiert:
Bei der Feststellung deines ALG Anspruchs, ist die Anwartschaftszeit maßgeblich - und die erfüllst du, wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre, 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst. Wenn du also "nur" 1 Jahr auf Reisen gehst, erfüllst du diese Bedingung immer noch nach deiner Rückkehr. Somit könntest du dich also auch erst nach deiner Reise um den ALG Antrag kümmern, ohne den Antrag vor der Reise gestellt zu haben. Ist dein Anspruch dann festgestellt, hat er eine mehrjährige Gültigkeit. Wie gesagt - das funktioniert so nicht bei einer Reise >1 Jahr.
Ich werde dies allerdings auch alles vor der Reise erledigen (habe gerade gestern gekündigt zum 31.7. und mich arbeitsuchend gemeldet, demnächst dann arbeitslos melden), da ich mich nach der Reise nur so wenig wie notwendig mit dem Papierkram etc. auseinandersetzen möchte.
LG
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Nocktem

@ LeliTravelsTheWorld ähh nein ich habe gesagt das man das WÄHREND der reise ist nach der reise fängt einen das amt wieder auf....
aber wenn du dich beim amt abmeldest bist du auf dich alleine gestellt, das habe ich auch so geschrieben....
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2Tramps1World

Meine Freundin hatte echt glück das ihr Arbeitgeber bereits jetzt alles ausgefüllt hat. Sie war nur einmal beim AAund konnte alles erledigen. Das Gespräch, die Arbeitslosmeldung, Abgabe des Arbeitslosengeldantrags und sich ab dem 3.7. abmelden.
Ich hab mir wie Du vorher nen riesen Kopf gemacht deswegen und es war im Nachhinein alles ganz locker. Habe auch alles erledigt, muss dann nur Anfang Juni meinen Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben.
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karoshi

Nur mit dem Antrag auf ALG ist mir noch nicht klar, ob die überhaupt meinen Anspruch festellen, wenn ich sowieso nur einen Tag arbeitslos bin.
Dir steht für den einen Tag ALG zu, also müssen sie den Anspruch feststellen. Das ist Voraussetzung für die Zahlung.

Man kann nach seiner Reise ja nur einen wiederholten Antrag stellen meiner Kenntnis nach, das heißt der Anspruch wurde schonmal festgestellt und dann bezieht man sich darauf? :/
Genau, es wird einfach der Rest aufgebraucht, soweit der noch innerhalb der 4-Jahres-Frist liegt.
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cocolino

Ja, dein Plan klingt gut, ich habe mich damals für 2 Tage arbeitslos gemeldet, war ein Wochenende, ging problemlos.

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