Genau diesen Fall habe ich übrigens auch
hier und
hier beschrieben.
Persönlich hatte ich die Situation noch nicht, weil die Reisedauer jeweils eine andere war. Ich gebe insofern also nur die Rechtslage wieder, so wie ich sie verstehe (Standard Disclaimer: ohne Gewähr). Dass Dir die Arbeitsagentur jetzt das Gleiche gesagt hat, würde ich aber durchaus als Bestätigung auffassen.
Das subjektive Gefühl, dass das knapp ist, kann ich verstehen. Das Gefühl trügt aber. Denn die Arbeitslosmeldung ist ein singuläres Ereignis, Du musst also nicht innerhalb von wenigen Tagen einen ganzen Prozess durchlaufen und bist auch nicht abhängig davon, dass andere in der Zeit fristgerecht etwas erledigen. Entscheidend ist nur der Stichtag, zu dem Du Dich arbeitslos meldest. Selbst wenn Du noch Dokumente nachreichen musst, bleibt der Stichtag derselbe.
Das mit den Kalenderjahren würde ich nicht so formulieren, ein Kalenderjahr geht immer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Im Gesetz steht "Jahre". Gemeint sind aber tatsächlich Jahre nach dem in Deutschland offiziell gültigen gregorianischen Kalender, also 365 oder 366 Tage, nicht 360 Tage.