Entscheidend für die Erfüllung der Anwartschaft (was eine Voraussetzung für das Entstehen eines neuen Anspruchs ist) ist die Rahmenfrist, also die letzten 2 Jahre zum Stichtag der Arbeitslosmeldung. Dieser Zeitraum verschiebt sich natürlich jeden Tag, so dass nach der Weltreise eventuell sozialversicherungspflichtige Zeiten, die jetzt noch in der Rahmenfrist liegen, dann nicht mehr berücksichtigt werden. Insofern bleibt da nichts "erhalten".
Ein Beispiel: Angenommen, Du kommst am 01.10.2015 zurück und fängst sofort an, zu arbeiten. Falls Du in der Zeit ab dem 01.10.2013 beschäftigt warst, bringt Dich die neue Arbeit der Erfüllung der Anwartschaft keinen Tag näher, weil für jeden Tag, der am Ende der Rahmenfrist dazu kommt, am Anfang einer wegfällt.
Die Frage ist jetzt: Wie lange willst Du unterwegs sein, und welche Zeiten würden dann aus der Rahmenfrist rausgefallen sein? Wenn Du sagst, dass Du nur noch wenige Wochen arbeiten müsstest, um die Anwartschaft zu erfüllen, könnte es für Dich Sinn machen, vor der Reise noch entsprechend lange zu arbeiten (irgendwas, Hauptsache sozialversicherungspflichtig).