Hallo liebes Forum,
ich schildere euch einmal kurz wie die Situation aussieht und worum es überhaupt geht:
Ich habe meinen Job zum 30.06.2013 gekündigt und habe dann auch meinen Anspruch feststellen lassen. Jetzt war ich ca. 1,5 Jahre auf Achse und bin am 23.12 um 22Uhr abends wieder in Deutschland gelandet. Da die Agentur für Arbeit vom 24.12 bis zum 28.12 geschlossen war und auch die Hotline im selben Zeitraum nicht erreichbar war, konnte ich mich erst am 29.12 persönlich melden. Bereits im Vorfeld meiner Rückkehr hatte ich Rücksprache mit der Agentur für Arbeit gehalten und mir wurde versichert, dass die Bewilligung des Arbeitslosengeldes rückwirkend zum 24.12 erfolgen würde. Ebenso hat mir dies die Mitarbeiterin bei der persönlichen Meldung am 29.12 mitgeteilt. Dies ist auch im System vermerkt.
Allerdings hat die Leistungsabteilung die ganze Sache anders bewertet und mir lediglich einen Bewilligungsbescheid ab dem 29.12 ausgestellt. Nach telefonischer Rückfrage meiner Arbeitsvermittlerin in der Leistungsabteilung, haben diese wie folgt argumentiert: "Ich sei aus einer Ortsabwesenheit in das Arbeitslosenverhältnis gerutscht. Deshalb würde es für mich nicht gelten, dass ich rückwirkend zum 24.12 die Bewilligung erhalte". Wäre ich aus einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis (sprich aus der beruflichen Tätigkeit) heraus in die Arbeitslosigkeit gerutscht, dann hätte ich in diesem Fall eine Bewilligung rückwirkend zum 24.12 erhalten."
Also ich finde diese Begründung eigentlich Nonsens, aber wenn es in deren Statuten steht... :-/
Jedenfalls möchte ich jetzt gerne Widerspruch dagegen einlegen und suche nach der Besten Argumentation. Ich sehe das wie folgt:
Der 24.12 ist kein gesetzlicher Feiertag. Wäre die Agentur für Arbeit an diesem "regulären" Arbeitstag zumindest halbtags geöffnet gewesen, hätte ich mich problemlos persönlich arbeitslos/arbeitssuchend melden können. Somit liegt der Fehler nicht auf meiner Seite. Außerdem habe ich von mehreren Mitarbeitern der Agentur für Arbeit die Auskunft erhalten ich würde die Bewilligung rückwirkend zum 24.12 erhalten. Ansonsten hätte ich ggf. meinen Flug für einen Tag früher gebucht. Leider ist nur die Aussage der Mitarbeiterin vom 29.12 im System vermerkt, die ebsagt die Bewilligung würde rückwirkend zum 24.12 erfolgen.
Hat schon jemand von euch Erfahrungen damit gesammelt? Wie würdet ihr dagegen vorgehen?
Grüße