Thema: Bewilligung Arbeitslosengeld nicht "korrekt"! Hilfestellung bei Widerspruch?  (Gelesen 2619 mal)

Bobsch

Hallo liebes Forum,

ich schildere euch einmal kurz wie die Situation aussieht und worum es überhaupt geht:

Ich habe meinen Job zum 30.06.2013 gekündigt und habe dann auch meinen Anspruch feststellen lassen. Jetzt war ich ca. 1,5 Jahre auf Achse und bin am 23.12 um 22Uhr abends wieder in Deutschland gelandet. Da die Agentur für Arbeit vom 24.12 bis zum 28.12 geschlossen war und auch die Hotline im selben Zeitraum nicht erreichbar war, konnte ich mich erst am 29.12 persönlich melden. Bereits im Vorfeld meiner Rückkehr hatte ich Rücksprache mit der Agentur für Arbeit gehalten und mir wurde versichert, dass die Bewilligung des Arbeitslosengeldes rückwirkend zum 24.12 erfolgen würde. Ebenso hat mir dies die Mitarbeiterin bei der persönlichen Meldung am 29.12 mitgeteilt. Dies ist auch im System vermerkt.

Allerdings hat die Leistungsabteilung die ganze Sache anders bewertet und mir lediglich einen Bewilligungsbescheid ab dem 29.12 ausgestellt. Nach telefonischer Rückfrage meiner Arbeitsvermittlerin in der Leistungsabteilung, haben diese wie folgt argumentiert: "Ich sei aus einer Ortsabwesenheit in das Arbeitslosenverhältnis gerutscht. Deshalb würde es für mich nicht gelten, dass ich rückwirkend zum 24.12 die Bewilligung erhalte". Wäre ich aus einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis (sprich aus der beruflichen Tätigkeit) heraus in die Arbeitslosigkeit gerutscht, dann hätte ich in diesem Fall eine Bewilligung rückwirkend zum 24.12 erhalten."
Also ich finde diese Begründung eigentlich Nonsens, aber wenn es in deren Statuten steht... :-/


Jedenfalls möchte ich jetzt gerne Widerspruch dagegen einlegen und suche nach der Besten Argumentation. Ich sehe das wie folgt:

Der 24.12 ist kein gesetzlicher Feiertag. Wäre die Agentur für Arbeit an diesem "regulären" Arbeitstag zumindest halbtags geöffnet gewesen, hätte ich mich problemlos persönlich arbeitslos/arbeitssuchend melden können. Somit liegt der Fehler nicht auf meiner Seite. Außerdem habe ich von mehreren Mitarbeitern der Agentur für Arbeit die Auskunft erhalten ich würde die Bewilligung rückwirkend zum 24.12 erhalten. Ansonsten hätte ich ggf. meinen Flug für einen Tag früher gebucht. Leider ist nur die Aussage der Mitarbeiterin vom 29.12 im System vermerkt, die ebsagt die Bewilligung würde rückwirkend zum 24.12 erfolgen.


Hat schon jemand von euch Erfahrungen damit gesammelt? Wie würdet ihr dagegen vorgehen?


Grüße
0

karoshi

Grundsätzlich gilt SGB3 §141 Abs. 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__141.html). Danach müsstest Du ab dem 24.12. Geld bekommen. Es ist aber immer möglich, dass es an anderer Stelle eine Sondervorschrift gibt, die etwas davon abweichendes vorsieht.

Du könntest also unter Verweis auf $141 Abs. 3 formlos Widerspruch einlegen, und dann sollen die Dir mal darlegen, nach welchem Paragrafen sie Dir die Leistung erst später zahlen wollen.
1

Bobsch

@karoshi,

vielen Dank für deine Antwort.

Die Dame aus der Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit bezieht sich auf folgenden Paragraphen: § 141 Abs. 3 SGB III. Ich konnte den Teil bei dem das mit Ortsabwesenheit und/oder sozialpflichtiges Versicherungsverhältniss erwähnt sein soll nicht finden.


Grüße
0

karoshi

Da entzündet sich der Streit wohl an der Frage, wann die Beschäftigungslosigkeit beginnt. Für mich wäre das der Tag, ab dem Du wieder in Deutschland gemeldet warst. Bin aber kein Jurist.
0

n_rtw

Hallo Bobsch, ich wollte mal fragen, wie es ausgegangen ist und was fuer Konsequenzen das ganze insbesondere auch fuer die Krankenversicherung hatte. Will gerade Fluege buchen und am liebsten gerne vom Flugzeug zum Arbeitsamt. Aber die Fluege an den Weihnachtsfeiertagen sind so guenstig. Jedoch befuerchte ich dann, dass die Krankenkasse dannn auch noch fuer die paar Tage ohne Arbeitslosenstatus noch Geld nachverlangt und dann so richtig anfaengt rumzustaenkern...
Hat das ganze noch weitere Nachteile, die ich gerade nicht sehe, wenn man sich erst Tage nach der Rueckkehr beim Arbeitsamt zurueckmeldet?

Vielen Dank fuer einen kurzen Bericht.
n_rtw
0

Bobsch

Also der Widerspruch war leider nicht erfolgreich. Aber die Krankenkasse hat es nicht gestört. Einziger Nachteil sind die Tage, die du kein Arbeitslosengeld bekommst. So war es zumindest bei mir.

Grüße
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK