Ich entnehme Deiner Antwort, dass Du noch keine Ansprüche auf ALG1 erworben hast, richtig? Dann reden wir also ausschließlich über Hartz 4. Da bin ich jetzt auf etwas dünnem Eis, empfehle aber auf jeden Fall, vorab folgende Sachverhalte zu klären:
- Besteht Anspruch unmittelbar nach einem Wohnortwechsel nach D?
- Wird der geschenkte Flug im blödesten Fall sogar als Einkommen angerechnet? (Nehme ich nicht an, aber man weiß ja nie.)
Allerdings studiere ich im Ausland und muss mir dann z.B. für den Übergang ja auchnoch wieder ein WG Zimmer in Deutschland mieten. Sprich die Wohnung in diesem Zeitraum könnte ich mir sonst nicht leisten.
Mal eine ganz blöde Frage: Wenn Du jetzt schon das Geld zusammen hast, warum reist Du dann nicht einfach direkt nach dem Studium? Das wäre doch unter sehr vielen Gesichtspunkten (Wohnungssuche, Arbeitsagentur, Krankenversicherungspflicht in D, Lebenslauf...) günstiger.
Ein Freibetrag von 4200€ plus 750€ Rücklagen, werden nicht als Vermögen angerechnet.
Ok, ich war nicht davon ausgegangen, dass Du mit einem so kleinen Budget planst.
- Studium abschließen, Wohnung auflösen, Jobsuche und Rückkehr nach Deutschland
- Beim Amt als Arbeitslos und Arbeitssuchend melden
- Jobben bis zum Reiseantritt
- Abmeldung beim Amt zum Reiseantrittsdatum
- Vor der Rückkehr wieder online als arbeitssuchend melden (falls die Bewerbungen von Unterwegs noch nicht erfolgreich
waren)
Wie gesagt, wenn Du direkt aus dem Auslandsaufenthalt heraus die Reise machst, ersparst Du Dir einiges. Ansonsten so richtig, bis auf den zweiten Punkt: Beantragung von Hartz 4 statt Arbeitslos melden.
Ich hoffe das habe ich jetzt richtig verstanden. Allerdings eröffnet das jetzt wieder die Frage mit der Krankenversicherungspflicht für den Reisezeitraum. Wäre hier dann die korrekte Lösung eine Anwartschaft bei meiner jetzigen Krankenversicherung zu beantragen und für den Reisezeitraum dann eben meine Auslands Reiseversicherung abzuschließen, sodass ich bei Rückkehr wieder in meine jetzige Krankenkasse zurückkehren kann? Oder ist das nicht möglich weil ich ja kurz vor der Reise dann ggf. über das Amt versichert wäre?
Auslands-KV ist eh klar. Mit einer zusätzlichen Anwartschaft in D wärst Du in jedem Fall sauber. Ob Du die brauchst oder nicht, hängt aber auch davon ab, wie Du jetzt versichert bist, und ob Du vor der Reise noch nach D umziehst.