Thema: Arbeitslos oder Hartz IV/ALGII zwischen Studium und reise?  (Gelesen 3068 mal)

TripleS

Hallo liebe Weltreise-Info Community,

da dies mein erster Beitrag ist, hier eine kurze Vorstellrunde :-)
Ich bin 28 Jahre jung und beende gerade mein doppelmaster Studium. Ich habe bereits lange auf eine 6 Monatige Asienreise gespart die ich dann endlich im kommenden Januar antreten möchte. Leider ergeben sich aus meiner Situation einige spezielle fragen,die ich so noch in keinem Forum beantwortet finden konnte und ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Zwischen meinem Abschluss und dem Reisebeginn werden etwa 2-3 Monate liegen.Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage was ich in dieser Zeit tun muss bezüglich meiner temporären Arbeitslosigkeit. Prinzipiell stehe ich für den genannten Zeitraum natürlich schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, aber eine Langzeitbeschäftigung kann ich natürlich nicht annehmen. Generell würde das nach meinem Verständnis gegen eine Arbeitssuchenden Meldung sprechen. Allerdings möchte ich für den Zeitraum und auch den Zeitraum meiner Reise keine Lücke in der Renteneinzahlung entstehen lassen und vor allem kranken-versichert sein.

Meine Befürchtung ist, dass wenn ich nun zum Amt ginge, ich natürlich meine Sachlage schildern könnte und auch unter Umständen Hilfe bekommen könnte. Allerdings habe ich gelesen, dass man offiziell während solch einer reise nicht arbeitslos gemeldet sein kann. Ich würde Ihnen diese Information dann ja aber quasi geben,sodass ich für den Reisezeitraum aus der Krankenversicherung und Renteneinzahlung rausfallen würde.

Drei sich daraus abgeleitete fragen:

1. Sollte ich für den Zwischenzeitraum bis zur Reise ALGII beantragen?
2. Ich habe hier und in anderen Foren gelesen, dass man sich für den Reisezeitraum quasi als arbeitssuchender abmeldet aber als arbeitslos eingeschrieben bleibt. Habe ich das richtig verstanden und kann ich mich dann nach meiner Rückkehr wieder normal als arbeitssuchender anmelden bis ich dann einen Beruf gefunden habe?
3.Wenn 1. mit ja beantwortet werden könnte, würde es sinn machen oder wie in 2. beschrieben meinen Anspruch auf Arbeitslosigkeit ohne Hartz 4 während der Reise Gefährden? Oder müsste ich mich dann quasi direkt nach dem Studium von der Arbeitssuche abmelden für den gesamten Zeitraum vor und während der Reise?

Ich weiß es ist recht komplex aber ich hoffe hier sind einige schlaue Köpfe die mir eventuell weiterhelfen können oder sogar eigene Erfahrungen gemacht haben.

Vielen Dank schonmal für das Lesen meines Posts und für die hoffentlich zahlreichen bzw. aufschlussreichen Antworten!
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karoshi

« Antwort #1 am: 01. Oktober 2014, 08:00 »
Zwischen meinem Abschluss und dem Reisebeginn werden etwa 2-3 Monate liegen.Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage was ich in dieser Zeit tun muss bezüglich meiner temporären Arbeitslosigkeit.
Hmm... lass mal überlegen. Jobben? Praktikum?

1. Sollte ich für den Zwischenzeitraum bis zur Reise ALGII beantragen?
Du hast Geld für eine 6-monatige Reise und willst ALG2 beantragen? Viel Glück! Dieses Geld wird natürlich als Vermögen angerechnet und muss zuerst aufgebraucht werden. Falls Du ALG1 meinst, müsstest Du in den letzten 2 Jahren wenigstens 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.

2. Ich habe hier und in anderen Foren gelesen, dass man sich für den Reisezeitraum quasi als arbeitssuchender abmeldet aber als arbeitslos eingeschrieben bleibt. Habe ich das richtig verstanden und kann ich mich dann nach meiner Rückkehr wieder normal als arbeitssuchender anmelden bis ich dann einen Beruf gefunden habe?
NEIN. Man bleibt während der Reise weder arbeitssuchend noch arbeitslos. Du kannst Dich allerdings nach der Reise (bzw. kurz vor Ende der Reise online) ganz normal wieder arbeitssuchend melden.

3.Wenn 1. mit ja beantwortet werden könnte, würde es sinn machen oder wie in 2. beschrieben meinen Anspruch auf Arbeitslosigkeit ohne Hartz 4 während der Reise Gefährden? Oder müsste ich mich dann quasi direkt nach dem Studium von der Arbeitssuche abmelden für den gesamten Zeitraum vor und während der Reise?
Du wirfst da irgendwie wild die Begriffe "Arbeitssuchend", "Arbeitslos" und "Hartz 4" durcheinander. Das sind völlig verschiedene Sachen.

Insgesamt habe ich das Gefühl, dass Du Dich erst mal über die grundsätzlichen Dinge wie Begriffsklärungen, Anspruchsvoraussetzungen und der gleichen informieren solltest. Dafür kann ich die Website der Arbeitsagentur empfehlen, oder auch http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html.
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TripleS

« Antwort #2 am: 01. Oktober 2014, 14:00 »
Vielen Dank schonmal für Deine Antwort karoshi,

Tut mir sehr leid wegen der Begriffligkeiten, wie Du an meinem Post siehst war es mal wieder spät Nachts als ich noch an meiner These geschrieben habe.

1. Ja ich werde in der Zeit natürlich jobben (Praktika unter 3 Monaten zählen leider nicht mehr für den CV heutzutage) und ja, das würde dann z.B. bei 450€ natürlich entsprechend auch vom ALGII abgezogen werden (bis auf 160€ Freibetrag/Werbungskosten). Allerdings studiere ich im Ausland und muss mir dann z.B. für den Übergang ja auchnoch wieder ein WG Zimmer in Deutschland mieten. Sprich die Wohnung in diesem Zeitraum könnte ich mir sonst nicht leisten.

2. Nein, das ist so nicht korrekt. Ein Freibetrag von 4200€ plus 750€ Rücklagen, werden nicht als Vermögen angerechnet. 
    Der Flug wird mein Abschlussgeschenk von meiner Familie (Eltern,Großeltern und Paten schmeißen für mich zusammen)
    Bei einem Monatsbudget von 1000€ wäre ich dann etwa 5 Monate unterwegs je nachdem wie lange das Geld reicht.

3. Wenn ich das also richtig verstehe,wäre dann der korrekte Prozess:

 - Studium abschließen, Wohnung auflösen, Jobsuche und Rückkehr nach Deutschland
 - Beim Amt als Arbeitslos und Arbeitssuchend melden
 - Jobben bis zum Reiseantritt
 - Abmeldung beim Amt zum Reiseantrittsdatum
 - Vor der Rückkehr wieder online als arbeitssuchend melden (falls die Bewerbungen von Unterwegs noch nicht erfolgreich   
   waren)

Ich hoffe das habe ich jetzt richtig verstanden. Allerdings eröffnet das jetzt wieder die Frage mit der Krankenversicherungspflicht für den Reisezeitraum. Wäre hier dann die korrekte Lösung eine Anwartschaft bei meiner jetzigen Krankenversicherung zu beantragen und für den Reisezeitraum dann eben meine Auslands Reiseversicherung abzuschließen, sodass ich bei Rückkehr wieder in meine jetzige Krankenkasse zurückkehren kann? Oder ist das nicht möglich weil ich ja kurz vor der Reise dann ggf. über das Amt versichert wäre?

Vielen Dank schonmal, ich denke langsam klärt sich das Wirrwarr etwas in meinem Kopf. Aber man liest einfach so unglaublich viel zu dem Thema mit der Zeit, das kann schonmal verwirrend sein. Vor allem weil viele, die zu dem Thema schreiben eher ein Sabatical machen wollen oder Ihren Job kündigen.
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karoshi

« Antwort #3 am: 01. Oktober 2014, 14:32 »
Ich entnehme Deiner Antwort, dass Du noch keine Ansprüche auf ALG1 erworben hast, richtig? Dann reden wir also ausschließlich über Hartz 4. Da bin ich jetzt auf etwas dünnem Eis, empfehle aber auf jeden Fall, vorab folgende Sachverhalte zu klären:
  • Besteht Anspruch unmittelbar nach einem Wohnortwechsel nach D?
  • Wird der geschenkte Flug im blödesten Fall sogar als Einkommen angerechnet? (Nehme ich nicht an, aber man weiß ja nie.)

Allerdings studiere ich im Ausland und muss mir dann z.B. für den Übergang ja auchnoch wieder ein WG Zimmer in Deutschland mieten. Sprich die Wohnung in diesem Zeitraum könnte ich mir sonst nicht leisten.
Mal eine ganz blöde Frage: Wenn Du jetzt schon das Geld zusammen hast, warum reist Du dann nicht einfach direkt nach dem Studium? Das wäre doch unter sehr vielen Gesichtspunkten (Wohnungssuche, Arbeitsagentur, Krankenversicherungspflicht in D, Lebenslauf...) günstiger.

Ein Freibetrag von 4200€ plus 750€ Rücklagen, werden nicht als Vermögen angerechnet.
Ok, ich war nicht davon ausgegangen, dass Du mit einem so kleinen Budget planst.

- Studium abschließen, Wohnung auflösen, Jobsuche und Rückkehr nach Deutschland
 - Beim Amt als Arbeitslos und Arbeitssuchend melden
 - Jobben bis zum Reiseantritt
 - Abmeldung beim Amt zum Reiseantrittsdatum
 - Vor der Rückkehr wieder online als arbeitssuchend melden (falls die Bewerbungen von Unterwegs noch nicht erfolgreich   
   waren)
Wie gesagt, wenn Du direkt aus dem Auslandsaufenthalt heraus die Reise machst, ersparst Du Dir einiges. Ansonsten so richtig, bis auf den zweiten Punkt: Beantragung von Hartz 4 statt Arbeitslos melden.

Ich hoffe das habe ich jetzt richtig verstanden. Allerdings eröffnet das jetzt wieder die Frage mit der Krankenversicherungspflicht für den Reisezeitraum. Wäre hier dann die korrekte Lösung eine Anwartschaft bei meiner jetzigen Krankenversicherung zu beantragen und für den Reisezeitraum dann eben meine Auslands Reiseversicherung abzuschließen, sodass ich bei Rückkehr wieder in meine jetzige Krankenkasse zurückkehren kann? Oder ist das nicht möglich weil ich ja kurz vor der Reise dann ggf. über das Amt versichert wäre?
Auslands-KV ist eh klar. Mit einer zusätzlichen Anwartschaft in D wärst Du in jedem Fall sauber. Ob Du die brauchst oder nicht, hängt aber auch davon ab, wie Du jetzt versichert bist, und ob Du vor der Reise noch nach D umziehst.
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Team Adalbert

« Antwort #4 am: 21. Oktober 2014, 00:30 »
Das Amt versichert Dich nicht gegen Krankheit wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung stehst. Das heisst aber nicht unbedingt, dass Du in Dtschl. eine Krankenversicherung brauchst waerend Du Dich im Ausland aufhaeltst.

Wir machen das gerade so: In Dtschl. keine Krankenversicherung - aber eine gute Auslandsreisekrankenversicherung. Sofort nach Wiederankuft in Dtschl. als arbeitssuchend melden und das Amt versichert Dich ab diesem Tag. So sparst Du die teure KV waerend des Auslandsaufenthaltes.
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