Thema: arbeitslos melden - wie und wann? Ansprüche auf Hartz IV / Arbeitslosengeld  (Gelesen 3661 mal)

JuliaF

Hallo Zusammen,

Entschuldigung, ich weiß hier gibt es schon massig Beiträge zu diesem Thema!

Leider befürchte ich das mein Fall etwas komplizierter ist und ich hatte gehofft das hier ein paar Profi's rumschwirren die mir vielleicht weiterhelfen können bevor ich zum Arbeitsamt marschiere.
Kurz zu meinem Background:

Ich habe ein Ausbildung zur Groß-  und Außenhandelskauffrau gemacht (verkürzt auf zwei Jahre). Anschließend habe ich ein Jahr in dem Beruf gearbeitet.
Danach habe ich mich dazu entschlossen eine Weiterbildung zu machen und habe meinen Betriebswirt (2 Jahre Vollzeit) absolviert.
Da ich schon immer im Ausland arbeiten wollte, bin ich nach Abschluss des Betriebswirts für anderthalb Jahre nach London und habe dort gearbeitet. In dieser Zeit habe ich nicht ins deutsche Sozialversicherungssystem eingezahlt, sondern dem britischen.
Seit einem halben Jahr bin ich nun wieder zurück in Deutschland. Ich arbeite per Home Office immernoch für dieselbe englische Firma, allerdings zahle ich nun ins deutsche System ein.

Zusammenfassend kann man also sagen das ich drei Jahre gearbeitet habe, allerdings mit Unterbrechungen (durch Weiterbildung) und die Hälfte der Zeit ins englische System eingezahlt habe.

Nun plane ich eine ca. 9 1/2 monatige Weltreise - von Mitte November bis Ende Juli - und werde hierfür meinen Job kündigen.

Wann ist der beste Zeitpunkt um mich arbeitslos zu melden? Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld/Hartz IV sobald ich von der Reise zurückkehre? Was muss ich speziell in meinem Fall beachten?

Keine Sorge, ich werde auch noch zum Arbeitsamt gehen und mich informieren, hatte nur schon öfter das Problem das Behörden mit meinem Lebenslauf etwas überfordert waren und selbst nicht recht wussten was zu tun ist...

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Liebe Grüße
Julia
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bogboo

Zitat
Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld/Hartz IV sobald ich von der Reise zurückkehre?

nur so als Anregung:
Ich kenne mich zwar im System nicht aus (komme aus der Schweiz), aber ich habe mit solchen Fragen irgendwie grundsätzlich ein Problem.

Man hat das Geld um x-Monate zu Reisen und begibt sich damit FREIWILLIG in die Arbeitslosigkeit, aber man möchte nach der Reise auf das Geld vom Staat zurückgreifen (Arbeitslosengeld/Hartz IV oder was auch immer) sofern es möglich ist. Für mich passt das einfach nicht. wir waren 1.5 jahre unterwegs und haben halt auch noch genügend Geld gespart um bei unserer Rückkehr die Zeit bis wir eine neue stelle gefunden haben zu überbrücken!? und der spruch den man viel hört: "ich habe ja einbezahlt" kann ich schon gar nicht mehr hören.

Schlussendlich muss jeder selber für sich entscheiden, aber es ist aus meiner sicht durchaus legitim das ganze mal zu hinterfragen!?
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karoshi

Stimmt, der Fall ist komplizierter als sonst, aber im Prinzip so ungewöhnlich auch wieder nicht. Auf der Seite der Arbeitsagentur findet sich dazu folgendes:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Internationales/index.htm
(Unten auf der Seite ist der Link zu einem Merkblatt, das ist am interessantesten.)

Insgesamt sieht es für Dich also gut aus, weil Du nach dem Auslandsaufenthalt wieder in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Dadurch werden die Beschäftigungszeiten im Ausland angerechnet.

Zum Zeitpunkt:
Bei einer Reisezeit von 9 1/2 Monaten ist es am einfachsten, sich direkt nach der Reise arbeitslos zu melden. Dann ist die Anwartschaftszeit noch deutlich erfüllt.

Man hat das Geld um x-Monate zu Reisen und begibt sich damit FREIWILLIG in die Arbeitslosigkeit, aber man möchte nach der Reise auf das Geld vom Staat zurückgreifen (Arbeitslosengeld/Hartz IV oder was auch immer) sofern es möglich ist. Für mich passt das einfach nicht.
Ich verstehe Deinen Punkt, sehe aber im Bezug von ALG nach einer Eigenkündigung nichts verwerfliches. Es geht hier ja nicht um die Erschleichung von Leistungen, sondern um Ansprüche, die einem laut Gesetz zustehen. Der Fall der Eigenkündigung ist ohnehin mit einer 12-wöchigen Sperrfrist sanktioniert.
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cocolino

Ich schreib morgen noch ausführlicher, aber was du brauchst ist das Portable document U1, das deine englischen Versicherungs/Beschäftigungszeiten nachweist. Link zum Formular und Adresse zum beantragen kann ich dir schicken und beantrage das Formular auf jeden Fall VOR der Reise, die Engländer sind langsam. ( du brauchst deine P60s und dein P45).


Noch als Anmerkung: falls du während des englischen Steuerjahrs nach Deutschland zurückgekehrt bist, dann noch Formular P85 zur Steuerrückerstattung ausfüllen.

cocolino

so, da bin ich nochmal:

für das PD U1 musst du das Formular CA3916 ausfüllen und an die angegebene Adresse schicken. Wichtig ist, dass du unbedingt alle erforderlichen Dokumente hinschickst, wie zB einen Letter to confirm the reason you left your job von deinem alten Arbeitgeber inklusive vollständiger Kontaktdaten.
http://search2.hmrc.gov.uk/kb5/hmrc/forms/view.page?record=f0RK6voTwxU&formId=398
dauert angeblich 4 bis 6 Wochen, ich hab aber auch schon was von 3 Monaten gehört. Ich warte aktuell auf meines, beantragt 1. Septemberwoche und nach telefonischer Nachfrage noch nicht mal im System erfasst.... daher würde ich das auf jeden Fall VOR der Reise beantragen.

Da du aktuell in D arbeitest und einzahlst, erfüllst du die Bedingung der Zwischenbeschäftigung in Deutschland. Da du vermutlich auch mehr als 150 Tage in D einbezahlt hast, dürfte dein deutsches Gehalt als Berechnungsgrundlage für das ALG gelten. Die englische Zeit ist dann wichtig für deine Anspruchsdauer.

für die Steuern, rentiert sich, falls du nicht gerade unbedingt zum 1.4. UK verlassen hast:
http://search2.hmrc.gov.uk/kb5/hmrc/forms/view.page?record=5Ay4eloD0nw#helpandguidance
du brauchst dein Original P45 dafür, wenn du wissen willst, was du erwarten kannst an Rückzahlung:
http://taxfix.co.uk/forum/calculator/calculator.php

Ziva10

Ähm, wenn man freiwillig auf Weltreise geht, hat mein keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Denn wenn man dies bezieht muss man immer innerhalb von 2 Wochen eine Arbeit antretten können und du musst dich bewerben usw. dies ist im zusammenhang mit der Weltreise nicht möglich. (dabei ist es egal ob du in London warst oder nicht)
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weltentdecker

Leute, es geht hier lediglich um den Anspruch nach der Reise, wenn man wieder nach Deutschland kommt und de facto dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht. Dann steht einem auch Arbeitslosengeld zu und daran ist nichts verwerfliches. Julia hat doch nicht geschrieben, dass sie unterwegs Arbeitslosengeld beziehen will.....

Siehe: http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html
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NRW

Ich kann nicht groß auf die Pauke hauen (bin seit 3 Wochen von der Weltreise zurück und beziehe nun selbst ALG 1), aber ich gebe Bogboo absolut recht, ich finde es selbst sehr fragwürdig dass mir überhaupt ALG 1 zusteht.

Ich habe einen sicheren Job gekündigt, hatte genug Geld gespart um 12 Monate gut zu reisen und komme nun zurück und beziehe gemütlich ALG 1.

Natürlich ist das nicht illegal, das Gesetz ist nun mal einfach so. Aber gäbe es diese Möglichkeit nicht, hätte ich einfach vorher noch ein bisschen mehr sparen müssen um auch den Wiedereinstieg (Arbeitslosigkeit nach der Reise) zu überbrücken.

Gegenüber Bekannten und Freunden kriege ich zum Teil (in meinen Augen zurecht) entsprechende Kommentare dazu zu hören.

Wie gesagt, ich beziehe selbst ALG 1. Möchte also nicht den Moralapostel spielen, aber vielleicht denkt man einfach mal darüber nach und sieht es nicht als Selbstverständlichkeit an, dass man in Deutschland sehr sehr weich aufgefangen wird!
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Vombatus

Naja, dafür ist eine Arbeitslosenversicherung da. Du zahlst ein und nützt sie nun, wenn du sie brauchst. Natürlich sollte man sich nicht lange darauf ausruhen.

Und, du wirst ja nicht gezwungen ALG 1 zu beantragen. Wenn du denkst du hast es nicht nötig (weil genug Rücklagen da sind), auch gut.

Und ja, wir (die Meisten) in D, A, CH sind sehr privilegiert. Dafür tun wir aber auch etwas, oder?

Ich weiß aber was du meinst, wenn ich jahrelang in eine KFZ-Unfallversicherung einzahle und nie einen Schaden hatte, verursache ich auch nicht absichtlich einen Unfall, nur um etwas von der Versicherung zurück zu bekommen.
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JuliaF

Danke an karoshi & cocolino, werde ich mir morgen gleich mal durchlesen :)

@ bogboo: Ich war in meinem Leben noch nie einen Tag arbeitlos, habe noch keinen einzigen Cent Arbeitslosengeld/Hartz IV vom Staat bezogen - und habe das eigentlich auch gar nicht vor.
Ja ich habe genügend Geld gespart um nach meiner Rückkehr noch auf etwas zugreifen zu können. Außerdem hat mir mein jetziger Arbeitgeber angeboten nach der Reise zurückzukommen. Da ich das jedoch noch nicht schwarz auf weiß habe, kann und möchte ich mich darauf nicht verlassen. Ich will einfach nur wissen was im Notfall passiert, sollte ich plötzlich ohne Job dastehen. Für einen Sozialschmarotzer halte ich mich definitiv nicht und wenn es sich vermeiden lässt werde ich auch keine Sozialleistungen vom Staat beziehen.
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