Thema: Unsicherheiten wegen gap-year  (Gelesen 5007 mal)

usacan

« am: 14. August 2014, 13:51 »
Hallo liebe Community,

ich (m/21) habe vor kurzem meine Ausbildung abgeschlossen, bin bis Ende September noch in meinem Ausbildungsbetrieb angestellt und will die darauffolgenden 12 Monate nutzen, um zu reisen, mich ein bisschen zu orientieren und dann ab Herbst 2015 zu studieren.

Ich habe mich natürlich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert, aber ganz ohne Erfahrung in dem Gebiet ist man sich ja doch immer noch ein wenig unsicher und hat sowieso das Gefühl, dass bestimmte Details die eigene Reise zu einem hochkomplizierten Sonderfall machen  ::)


Mein Arbeitsvertrag geht noch bis zum 30.9., dank Resturlaub kann ich aber schon eine Woche früher fliegen. Bis Mitte Dezember bin ich dann zunächst in den USA und Kanada. Mein Plan ist, danach im Januar und Februar die Reisekasse bei einer Zeitarbeitsfirma wieder etwas aufzufüllen und dann von März bis Mai durch Südostasien zu reisen – danach würden dann noch im Mai/Juni/Juli ein paar kürzere Trips anstehen, je nachdem, wie groß mein angespartes/wiederaufgefülltes Budget dann noch ist…

Ich würde mich dann in den nächsten Wochen arbeitslos melden bzw. abmelden, weil ich ja erst einmal bis Dezember joblos in Amerika unterwegs sein werde. Was allerdings nur halb stimmt, weil ich nebenberuflich ein Gewerbe als Journalist angemeldet habe (Kleinunternehmerregelung) und in Kanada für ein paar deutsche Medien über meine Reise schreiben werde (in den USA bin ich rein zum Urlaub machen wegen der komplizierten Visa-Bestimmungen).



Hört sich nach einem Plan an, mit zunehmender Recherche werde ich allerdings immer unsicherer, ob das alles in dieser Form überhaupt so funktionieren kann.


- Kann ich mich arbeitslos melden und währenddessen einige Wochen lang bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, oder muss ich dazu über das Amt gehen?

- Das nebenberufliche Schreiben wäre meines Wissens nach ja generell während dieses Jahres kein Problem und ich könnte einen Großteil meiner Einnahmen behalten
 
- gilt das denn auch für meine Arbeit in Kanada, falls ich mich vor der Reise arbeitslos melde? Ansonsten würde es ja vllt. mehr Sinn machen, mich erst nach der Reise dort zu melden, um die gesamten Einnahmen von dort behalten zu können (es wird wahrscheinlich um einen mittleren dreistelligen Betrag gehen, übertrieben reich werde ich damit nicht. Die Reise ist privat finanziert und organisiert) --> dann würde ich ja eventuell eine Woche zusätzliche Sperrzeit bekommen, was nicht so dramatisch wäre, da es mir ohnehin hauptsächlich darum geht, während der gesamten „Auszeit“ sozialversichert zu sein. Wie wäre das in der Zeit zwischen Reise und offizieller Arbeitslosigkeit geregelt, sofern ich mich erst nach meiner Rückkehr melde?

- Eine lange Weltreise gilt ja offenbar als hinreichender Grund, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung zu stehen, aber gilt das auch für mehrere kürzere Reisen, zwischen denen z.T. Freiräume von wenigen Wochen liegen? Zum Beispiel würde ich für die paar Tage zwischen zwei einwöchigen Städtereisen innerhalb eines Monats ja nicht versuchen, einen Job zu bekommen.

- Wann müsste ich dem Arbeitsamt Bescheid geben, dass ich wieder „unter der Haube bin“, sprich studieren werde – wenn ich mich eingeschrieben habe, oder wenn ich das Studium tatsächlich beginne? Wird man als kleiner Fisch, der ein gap-year einlegen will, tendenziell beim Amt mehr oder weniger durchgewunken, oder wurden jemandem von euch da schon mal Steine in den Weg gelegt?



Um den Text-Wust da oben etwas verständlicher zu machen, hier nochmal mein aktueller Plan in Stichpunkten:


Aug./Sept. : Arbeitslosmeldung?

Ende Sept. – Mitte Dez.: USA/Kanada, danach die restliche Weihnachtszeit genießen  :)

Jan.-Feb.: Arbeiten

März/April/Mai: Südostasien

Mai/Juni/Juli: Verschiedene kürzere Reisen (paar Tage bis 1 Woche) innerhalb Europas, dazwischen Freizeit bzw. nebenberufliches Schreiben

Aug./Sept.: Arbeiten, dann Studium



Sorry für den ausschweifenden Text und viele Grüße
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MissMojo

« Antwort #1 am: 15. August 2014, 04:50 »
Meines Erachtens nach lohnt es sich doch kaum, für 2 Monate über eine Zeitarbeitsfirma zu arbeiten. Sagen wir mal, HIn und Rückflug aus Nordamerika nach Europa kosten Dich 800 €.

Dann arbeitest Du für 1.300 € netto pro Monat in Deutschland. D.h. Du hast 1800 € plus abzüglich des Fluges. Wenn Du nun bei Eltern oder Freunden wohnen kannst brauchst Du vielleicht noch, Du sparst natürlich sehr sehr viel, 300 € pro Monat zum Leben. Das macht also ein Plus von 1.200 €. Dafür würde ich mir nun einen 400 Euro Nebenjob suchen und dann einfach durchreisen.

Zu den Fragen bezüglich der Regelung: Hast Du Einkommen aus Deutschland, dann bist Du nicht arbeitslos. Das wärest Du, wenn Du keine Arbeit hast.

Mein größter Tipp: Plan 1: Überschlage Dein aktuelles Budget und schneidere eine Reise darauf zu. Plan 2: Plane Deine Wunschreise und berechne dann Dein Budget :)
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NRW

« Antwort #2 am: 16. August 2014, 04:20 »
Hi,

musste deinen Text mehrfach lesen, alles ein bisschen durcheinander! :-)

Also als erstes: Du wirst dich nicht erfolgreich arbeitslos melden können wenn du bereits im Resturlaub losfliegst. Das Thema wird hier ja oft diskutiert, such es mal im Forum, ob Ausbildung oder richtige berufliche Tätigkeit, du musst arbeitslos sein um diese Meldung zu machen, im Resturlaub bist du noch offiziell beschäftigt.

Wenn du später über eine Zeitarbeitsfirma arbeitest, ist das eine ganz normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Natürlich musst du dich dann bei der Arbeitsagentur abmelden, und im Anschluss wieder melden usw. Sollte es ein befristeter Vertrag bei der ZA-Firma sein, so würde alles evtl. ein bisschen einfacher.

Mit dem Nebengewerbe kenne ich mich nicht aus. Aber wieso machst du dir so große Gedanken darum, wenn es um kleine Beträge geht. Dreistellig? Weniger als tausend Euro? Ich möchte dich nicht anstiften etwas illegales zu tun, aber dein Gewerbe ist bereits angemeldet? Könnte dir nicht evtl. erst während deiner Reise einfallen, dass du arbeiten möchtest? Von der Agentur beziehst du während dieser Zeit eh keine Bezüge wenn du im Ausland bist. Denke also nicht dass es überhaupt Probleme gibt. Wenn du nach deiner Rückkehr Arbeitslosengeld beziehen möchtest UND nebenbei noch arbeitest, kannst du den Sachverhalt immer noch klären und besprechen...

Ich denke du wirst dich mit der Arbeitsagentur "ganz normal" abmühen müssen. Oder hast du bereits den Arbeitsvertrag der Zeitarbeitsfirma oder deine Einschreibung an der Uni in der Tasche. Bei der Arbeitsagentur die eigenen "Pläne" zu präsentieren, wird und kann den Sachbearbeiter dort nicht interessieren, er wird dich als ganz normalen arbeitslosen behandeln...

Für die kürzeren Reisen könntest du mal nachschauen, auch Arbeitslose können pro Jahr bestimmte Tage "Urlaub" machen, das ALG läuft weiter, die Sache ist aber auch mit den entsprechenden Meldungen etc. verbunden...
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karoshi

« Antwort #3 am: 16. August 2014, 13:40 »
Dass Du Dich vor der Reise wegen Resturlaub nicht arbeitslos melden kannst, wurde ja schon gesagt. Und selbst wenn zwischen Arbeitsvertrag und Reise eine Lücke wäre, müsstest Du Dich ja für die Reise sowieso wieder abmelden. Während der Reise kannst Du also in keinem Fall arbeitslos gemeldet sein. Insofern ist eine selbstständige Tätigkeit während der Reise aus Sicht der Arbeitsagentur vollkommen unerheblich, die Einnahmen kannst Du komplett behalten.

Melde Dich einfach ganz normal arbeitslos, wenn Du aus Nordamerika zurück kommst.
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usacan

« Antwort #4 am: 19. August 2014, 18:47 »
Vielen Dank für die Antworten und sorry für die späte Rückmeldung.

@MissMojo: Ich habe mir zwar mittlerweile ein ganz ordentliches Budget für USA/Kanada angespart, da ich dort aber in insgesamt vier Städten sein werde, in denen ich überall Ausgaben habe und auch entsprechend viele Flüge gebucht habe, muss ich Anfang 2015 definitiv arbeiten, um die Kasse wieder ein bisschen aufzufüllen. Asien werde ich daher wirklich ziemlich kurzfristig buchen, wenn ich genau absehen kann, wie viel Geld ich bis Ende meiner Tätigkeit zusammen haben werde...



Kann ich mich, wenn ich mich dann Ende des Jahres arbeitslos melde, im gleichen Termin schon wieder abmelden (da ich ja schon einen Arbeitsvertrag hätte), oder müsste ich dann ein paar Wochen später einfach nochmal hin, um zu sagen, dass ich etwas gefunden habe? Kann man sich überhaupt arbeitslos melden, wenn man schon weiß, dass man in X Tagen/Wochen/Monaten wieder einen Job hat?


Der Plan ist dann jetzt also, mich für die knapp drei Wochen Arbeitslosigkeit Ende des Jahres arbeitslos zu melden und dann das gleiche Spiel von vorne anzufangen - sprich ich arbeite 8-10 Wochen, haue dann nach Asien ab und melde mich erneut arbeitslos, wenn ich wiederkomme.
Was wären denn die möglichen Sanktionen, wenn ich danach als Arbeitsloser für ca. drei Monate nichts unternehme, um eine Arbeit zu finden und stattdessen mehrere kürzere Reisen mache (die den Urlaubsanspruch eines Arbeitslosen mit ziemlicher Sicherheit überschreiten würden)? Kürzung der Leistungen?
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NRW

« Antwort #5 am: 20. August 2014, 01:12 »
Zu deiner ersten Frage: Ja, du kannst dich theoretisch im gleichen Zuge wieder abmelden. Das wäre die "Veränderungsmitteilung" in der du angibst, dass du dich abmeldest (in deinem Falle wegen Reisebeginn). Dann bist du für die Agentur nur für einen bestimmten Zeitraum arbeitssuchend, was natürlich auch direkt die Vermittlungsmöglichkeiten und die entsprechenden Bemühungen deines Sachbearbeiters stark einschränken würde.

Wenn du später in deinen 3 Monaten keine Bemühungen unternimmst eine Stelle zu suchen, droht dir eine Sperrzeit von jeweils x-Wochen. Wenn du einfach verreist, ist es schlicht Betrug, das ist das gleiche als wenn jemand auf Weltreise geht und sich nicht abmeldet. Wenns dir nachgewiesen wird, wirds teuer. Die Mühlen der Agentur mahlen aber langsam, d.h. ob es in den drei Monaten auffällt ist eine andere Frage, die Termine für Vermittlunsgespräche etc. kommen in der Regel per Post und recht lange im Voraus. Die viel wichtigere Frage ist, ob du dir tatsächlich die Leistungen erschleichen willst und auf Kosten der Arbeitsagentur einen Teil deiner Reise finanzieren möchtest?! Vielleicht liegen meine Wertvorstellungen zu hoch, aber ich fänds recht "asi"...

Ich hab schon meine Schwierigkeiten damit, dass du dich über einen längeren Zeitraum arbeitssuchend melden möchtest ohne effektiv arbeiten zu wollen, aber dann noch verreisen und Bezüge weiter beziehen?!?!

Arbeite/jobbe mehr oder bleib zu Hause...
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usacan

« Antwort #6 am: 20. August 2014, 12:28 »
Danke für die Antwort! In den ersten Posts wurde mir geraten, mich erst nach meiner ersten Reise beim Arbeitsamt zu melden, weil das vorher mit Job nicht geht. Dann müsste doch jeder, der eine längere Reise macht und mit Resturlaub losfliegt, bei seiner Rückkehr eine monströse Strafe wegen Betrugs zu befürchten haben (vllt. hab ich’s auch einfach falsch verstanden)? Eigentlich ist die härteste Sanktion in diesem Bereich doch Leistungsstreichung und nicht Bußgeld o.ä.?

Die Reise durch ALG zu finanzieren ist definitiv nicht mein Plan – alles andere wäre asi, da gebe ich dir völlig recht. Ich wusste ehrlich gesagt bis vor ein paar Monaten nicht einmal, dass ich theoretisch Geld bekommen könnte, und zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Jahr schon relativ konkret verplant. Aus dem Grund würde es mich auch nicht großartig stören, wenn mir als Sanktion „lediglich“ Leistungen gekürzt werden würden, da ich es von Anfang an so kalkuliert habe, dass ich die Reisen finanziell alleine stemmen kann. In der fraglichen Zeit nächsten Frühsommer geht es ohnehin nur um zusammengerechnet ca. zwei bis drei Wochen, in denen ich nicht zuhause wäre. In Sachen Arbeitslosmeldung geht es mir lediglich darum, zwischen den Reisen sozialversichert zu sein.

Daneben würden meine Bezüge, wenn ich es richtig verstanden habe, effektiv ohnehin gegen Null gehen, da ich nach meiner zweiten größeren Reise eh wieder eine Sperrzeit bekommen würde, die bei meiner Rückkehr auch noch nicht vorbei wäre (sofern sie nicht sowieso wegen ungenehmigtem Urlaub komplett gestrichen werden). Vllt. liegen meine Wertvorstellungen zu niedrig und ohne eine Grundsatzdiskussion anzetteln zu wollen, aber sich in einem gap-year für ca. 12 von 52 Wochen arbeitslos zu melden, wenn man drei Tage nach Schulende seine Ausbildung angefangen hat und nach dem anschließenden Studium vermutlich bis ins hohe Alter durchgehend arbeiten wird, finde ich moralisch völlig unproblematisch.
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karoshi

« Antwort #7 am: 20. August 2014, 17:58 »
Danke für die Antwort! In den ersten Posts wurde mir geraten, mich erst nach meiner ersten Reise beim Arbeitsamt zu melden, weil das vorher mit Job nicht geht. Dann müsste doch jeder, der eine längere Reise macht und mit Resturlaub losfliegt, bei seiner Rückkehr eine monströse Strafe wegen Betrugs zu befürchten haben (vllt. hab ich’s auch einfach falsch verstanden)? Eigentlich ist die härteste Sanktion in diesem Bereich doch Leistungsstreichung und nicht Bußgeld o.ä.?
Ja, das hast Du falsch verstanden. Dir wurde geraten, Dich erst nach der Reise anzumelden. Betrug ist nur, wenn man während der Reise arbeitslos gemeldet ist. Und da ist die Sanktion auch nicht Leistungsstreichung oder Bußgeld (gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten), sondern eine Geld- oder Freiheitsstrafe. (Geldstrafen im fünfstelligen Bereich sind bei Ersttätern üblich.)

Daneben würden meine Bezüge, wenn ich es richtig verstanden habe, effektiv ohnehin gegen Null gehen, da ich nach meiner zweiten größeren Reise eh wieder eine Sperrzeit bekommen würde, die bei meiner Rückkehr auch noch nicht vorbei wäre (sofern sie nicht sowieso wegen ungenehmigtem Urlaub komplett gestrichen werden).
Ich hatte das so verstanden, dass Dein Arbeitsvertrag Ende September wegen Ausbildungsende ausläuft. In diesem Fall bekommst Du erst einmal gar keine Sperrfrist. Wenn überhaupt, dann nach der Reise eine Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung, das ist aber Ermessenssache.

Vllt. liegen meine Wertvorstellungen zu niedrig und ohne eine Grundsatzdiskussion anzetteln zu wollen, aber sich in einem gap-year für ca. 12 von 52 Wochen arbeitslos zu melden, wenn man drei Tage nach Schulende seine Ausbildung angefangen hat und nach dem anschließenden Studium vermutlich bis ins hohe Alter durchgehend arbeiten wird, finde ich moralisch völlig unproblematisch.
Es geht hier nicht um die 12 Wochen. Es geht um die Frage, was Dir zusteht und was nicht. Dass Du Leistungen in Anspruch nimmst, die Dir zustehen (z.B. vor der Zeitarbeit), ist weder unmoralisch noch illegal. Aber während der Reise(n) stehen Dir nun mal keine Leistungen zu, also meldest Du Dich für die Zeit jeweils ab.
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peka65

« Antwort #8 am: 20. August 2014, 18:26 »
Noch kurz zur Ergänzung zum Thema Kurzreisen während der Arbeitslosenzeit:
Sollte dir während einer der Reisen etwas passieren könntest du grosse Schwierigkeiten mit der Krankenversicherung bekommen was dann gegebenenfalls richtig teuer werden kann.
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usacan

« Antwort #9 am: 20. August 2014, 22:33 »

Zitat
Ja, das hast Du falsch verstanden. Dir wurde geraten, Dich erst nach der Reise anzumelden. Betrug ist nur, wenn man während der Reise arbeitslos gemeldet ist. Und da ist die Sanktion auch nicht Leistungsstreichung oder Bußgeld (gibt es nur bei Ordnungswidrigkeiten), sondern eine Geld- oder Freiheitsstrafe. (Geldstrafen im fünfstelligen Bereich sind bei Ersttätern üblich.)

Na dann ist es ja gut, dass ich das nicht vorhabe  :P ;D Nur, um nochmal sicherzugehen: ich mache bis zur Abreise einfach gar nichts und bin dementsprechend während meiner Reise auch nicht arbeitslos gemeldet. Dem Arbeitsamt gebe ich dann nach meiner Rückkehr Bescheid, dass sich meine Situation geändert hat, woraufhin der ganze Prozess mit eventueller Sperrfrist etc. anläuft… Das ganze dann von vorne, wenn ich mich wegen der Zeitarbeitsstelle Anfang nächsten Jahres abmelde, im Anschluss an meine Tätigkeit dort nach Asien fliege und mich nach meiner Rückkehr erneut arbeitslos melde.


Zitat
Ich hatte das so verstanden, dass Dein Arbeitsvertrag Ende September wegen Ausbildungsende ausläuft. In diesem Fall bekommst Du erst einmal gar keine Sperrfrist. Wenn überhaupt, dann nach der Reise eine Woche wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung, das ist aber Ermessenssache.

Ich hab meine Ausbildung vor ein paar Monaten abgeschlossen und stehe jetzt noch bis Ende September als Angestellter unter (einem komplett neuen) Vertrag.


Zitat
Es geht hier nicht um die 12 Wochen. Es geht um die Frage, was Dir zusteht und was nicht. Dass Du Leistungen in Anspruch nimmst, die Dir zustehen (z.B. vor der Zeitarbeit), ist weder unmoralisch noch illegal. Aber während der Reise(n) stehen Dir nun mal keine Leistungen zu, also meldest Du Dich für die Zeit jeweils ab.

Was wäre denn das rechtlich korrekte Verhalten für diese knapp drei Monate – vor jedem Kurztrip ab- und ein paar Tage später wieder anmelden? Das wäre „logistisch“ für mich nichtmal besonders aufwändig, weil ich ca. 50m Luftlinie vom Arbeitsamt entfernt wohne – meine Frage ist nur, ob das laut System funktioniert, da das ja ein ziemlicher Verwaltungsaufwand wäre?

Da es dabei nach aktuellem Stand aber eh nur um 2-3 lange Wochenenden, eine einwöchige Städtereise und 1-2 Wochen an der Nordsee geht, könnte eine mögliche Alternative ja scheinbar offizieller Urlaub während der Arbeitslosigkeit sein? Ich habe grad mal nach Urlaubsanspruch gegooglet, den es offenbar für AL gar nicht gibt, wobei Reisen vom Amt aber laut deren Website üblicherweise genehmigt werden, sofern „keine Arbeitsaufnahme oder eine Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme gefährdet wird“. Sehe ich das richtig, dass man einfach Glück haben muss, einen Sachbearbeiter zu bekommen, der für diese Pläne Verständnis hat und mich nicht um jeden Preis für ein paar Wochen vermitteln will?

Hat vielleicht jemand irgendwelche Erfahrungen mit derartigen Urlaubsanträgen und verringern sich die maximal möglichen sechs Wochen Urlaub pro Kalenderjahr mit kürzerer abzusehender Arbeitslosigkeit? Falls ja, sollte man das abzusehende Ende der Arbeitslosigkeit ja besser gar nicht erwähnen, womit das Thema "Verständnisvoller Sachbearbeiter" gleich wieder vom Tisch wäre. Sofern es nicht ohnehin verboten ist, eine anstehende Stelle zu verschweigen?

Ich möchte, wie gesagt, kein ALG erschleichen, sondern es nach den beiden großen Reisen und vor dem erneuten Jobben für ein paar Wochen etwas ruhiger angehen lassen, ein paar kleinere Trips machen, mich um ein dann anstehendes Studium kümmern und währenddessen eher ungern ohne Sozialversicherung dastehen.


Zitat
Noch kurz zur Ergänzung zum Thema Kurzreisen während der Arbeitslosenzeit:
Sollte dir während einer der Reisen etwas passieren könntest du grosse Schwierigkeiten mit der Krankenversicherung bekommen was dann gegebenenfalls richtig teuer werden kann.

Trotz Auslandskranken- und priv. Unfallversicherung? Oder würde in dem Fall irgendeine Sonderregelung greifen, die auch den Status als AL in Deutschland miteinbezieht?


Sorry für die vielen Fragen und nochmal vielen Dank für die Hilfe, ich habe das ganze Thema leider mangels Erfahrung auf dem Gebiet etwas unterschätzt - Lektion gelernt  ;D
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peka65

« Antwort #10 am: 22. August 2014, 14:32 »
Wenn du arbeitslos gemeldet bist und Arbeitslosengeld erhältst bist du übers Amt bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wenn du dann verreisen möchtest musst du dieses dem Amt mitteilen, das ist aber nur für 21 Tage im Jahr (inklusive Wochenende) möglich. Mir währe da das Risiko zu groß "unerlaubt" zu verreisen, da ich mir vorstellen kann das sich die Versicherungen (gesetzliche KV und Auslands KV) bei höheren Kosten auch in Verbindung setzen könnten.
An deine Stelle würde ich mich nach der großen Reise arbeitslos melden und nur eine kleine "erlaubte" Reise machen. Wenn dann klar ist wann du mit deinem Studium/Job anfängst kannst du dich ja 3-4 Wochen vorher abmelden um noch mal eine Reise zu machen. Unterm Strich bekommst du dann zwar ein paar 100 Euro weniger vom Staat aber verhälst dich vollkommen legal.
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usacan

« Antwort #11 am: 22. August 2014, 15:45 »
Wenn du arbeitslos gemeldet bist und Arbeitslosengeld erhältst bist du übers Amt bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wenn du dann verreisen möchtest musst du dieses dem Amt mitteilen, das ist aber nur für 21 Tage im Jahr (inklusive Wochenende) möglich. Mir währe da das Risiko zu groß "unerlaubt" zu verreisen, da ich mir vorstellen kann das sich die Versicherungen (gesetzliche KV und Auslands KV) bei höheren Kosten auch in Verbindung setzen könnten.
An deine Stelle würde ich mich nach der großen Reise arbeitslos melden und nur eine kleine "erlaubte" Reise machen. Wenn dann klar ist wann du mit deinem Studium/Job anfängst kannst du dich ja 3-4 Wochen vorher abmelden um noch mal eine Reise zu machen. Unterm Strich bekommst du dann zwar ein paar 100 Euro weniger vom Staat aber verhälst dich vollkommen legal.

So werde ich es glaub ich machen - wobei ich mit 21 Tagen sogar hinkommen müsste, sofern es egal ist, wie man die stückelt... Vielen Dank!
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usacan

« Antwort #12 am: 31. August 2014, 18:23 »
Hallo nochmal!

Ein Problem-Thema ist noch aufgetaucht: Eine Auslandskrankenversicherung für meine Amerikareise von Ende Sept. - Mitte Dez. habe ich natürlich abgeschlossen, aber ich brauche ja während dieser Zeit auch eine KV in Deutschland. Da ich ab Okt. nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin, mich andererseits wegen meines Auslandsaufenthaltes auch nicht arbeitslos melden kann, stellt sich jetzt für mich die Frage, wie ich das mit der KV hinkriege.
Dazu muss man sagen, dass ich 21 J. alt bin und noch zuhause wohne - theoretisch könnte ich ja noch über die Familienversicherung krankenversichert sein, allerdings habe ich meine Ausbildung eben schon abgeschlossen und bis zu meinem Studium dauert es noch ein Jahr (das ist zumindest der momentane Plan). Könnte ich in dieser Zwischenphase trotzdem noch über die Eltern mitversichert werden, oder müsste ich mich, bis ich im Januar wieder jobbe, freiwillig versichern?


Ich werde dazu morgen auch nochmal bei der KK anrufen, habe aber heute auch noch folgende mögliche Alternative gefunden. Angenommen, ich verletze mich in Kanada und die Auslandskrankenversicherung übernimmt den Rücktransport.
Übernimmt meine bisherige Krankenkasse dann die Weiterbehandlung, sofern ich wegen Ausbildungsende nicht mehr über meinen Vater mitversichert wäre? Laut diesem Zitat von der Hauptseite (http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html) müsste sie das ja, wenn ich es richtig verstanden habe: 

Zitat
Die Krankenkasse, bei der Du vor der Reise versichert warst, muss Dich wieder aufnehmen, und zwar auch dann, wenn Du krank zurück kommst. Du kannst Dich einfach wieder anmelden (oder die Arbeitsagentur macht das im Fall des Bezugs von Arbeitslosengeld), und es geht ganz normal weiter. Du solltest die Vollmacht für die Heimatbasis so gestalten, dass das auch stellvertretend für Dich gemacht werden kann, falls Du Dich aus irgendwelchen Gründen nicht selbst anmelden kannst (z.B. stationärer Krankenhausaufenthalt).

Diesen Absatz verstehe ich nicht ganz. Arbeitslos melden könnte ich mich doch gar nicht, wenn ich z.B. direkt nach meiner Rückkehr verletzt im Krankenhaus liege - geht es im Text um eine genehmigte Reise, vor der man bereits arbeitslos gemeldet war? Falls ich krank/verletzt zurückkommen sollte, müsste ich mich doch dann erstmal für die knapp 140 Euro pro Monat freiwillig versichern, damit die Weiterbehandlung übernommen wird, oder?
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peka65

« Antwort #13 am: 01. September 2014, 17:46 »
Für die Zeit, in welcher du im Ausland krankenversichert bist brauchst du keine KV in Deutschland. Es muss natürlich eine vollwertige Auslandskrankenversicherung sein und keine reine Zusatzversicherung. Deine jetzige KV möchte natürlich einen Beleg deiner Auslandskrankenversicherung. Wenn du nach deiner Rückkehr Arbeitslosengeld erhältst, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten deiner Krankenversicherung, ansonsten müsstest du dich freiwillig Versichern.
Wie es allerdings bei einem Rücktransport aussieht, solltest du mit deiner KV klären.
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MissMojo

« Antwort #14 am: 02. September 2014, 03:49 »
Ich habe jetzt leider nicht so den Überblick über Deine Zeitplanung... allerdings ist Dein Arbeitgeber 1 Monat nachversicherungspflichtig. Soll heissen, wenn Du nur einen Monat hast bist Du noch über Deinen AG versichert.
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