Maßgeblich ist in erster Linie, was du bisher bezahlt hast - egal, ob ein Unterhalts-Titel vorliegt oder ob du freiwillig zahlst. Grundsätzlich musst du genau das weiter bezahlen, was du bisher gezahlt hast/zahlen musstest - es sei denn, du bist "unverschuldet" arbeitslos geworden, also hast z.B. eine betriebsbedingte Kündigung erhalten.
Wenn du aber von dir aus - z.B. wegen der Weltreise - gekündigt hast und dich nicht aktiv um eine neue Stelle bemühst, wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, das sich nach dem richtet, was du bisher verdient hast.
Ich würde an deiner Stelle mit der Mutter des Kindes reden und klären, ob sie evtl. bereit ist, dir für eine bestimmte Zeit den Unterhalt zu stunden, wenn du dich gleichzeitig verpflichtest, ihn später nach zu zahlen. Die Vereinbarung sollte schriftlich getroffen werden, am besten beim Notar/Rechtsanwalt.
Auf jeden Fall empfehle ich dir dringend, das vorher eindeutig zu klären - falls die Mutter eine Unterhaltsklage gegen dich anstrengt, kannst du u.U. sogar mit internationalem Haftbefehl gesucht werden....