Thema: Kindesunterhalt  (Gelesen 2882 mal)

patterchon

« am: 07. August 2014, 10:26 »
Hallo alle,

vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung mit dem Thema:

Was wird mich als arbeitsloser Weltreisender der Kindesunterhalt für ein 6 Jahre altes Kind kosten?
Ich würde dann ja keine Bezüge erhalten, also auch nicht vom Staat.

Danke im Voraus für Antworten.
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cocolino

« Antwort #1 am: 07. August 2014, 11:09 »
Ich hoffe mnal du hast nicht vor, den Traum Weltreise auf dem Rücken deines Kindes auszutragen...

aber zur Frage, um den Unterhalt kommst du nicht rum:
Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle...

Während das minderjährige Kind sein eigenes Vermögen nicht verwerten muss, um sich über Wasser zu halten, § 1602 II BGB, sind seine Eltern verpflichtet, ihr Vermögen anzugreifen, um den Kindesunterhalt bezahlen zu können, § 1603 II 1 BGB, falls sie über kein Einkommen verfügen oder das Einkommen nicht ausreicht, den Mindestunterhalt des Kindes zu decken (den Mindestunterhalt können sie der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen).

Hier gibt es das auch nochmal erklärt und da du ne Weltreise machst, ist ja Vermögen vorhanden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindesunterhalt-bei-geringem-Einkommen-und-mit-Vermoegensruecklagen-zur-Altersvorsorg---f223816.html

patterchon

« Antwort #2 am: 07. August 2014, 11:50 »
Danke für die Antwort, macht Sinn.

Aber was soll ich darunter verstehen?
Ich hoffe mnal du hast nicht vor, den Traum Weltreise auf dem Rücken deines Kindes auszutragen...
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Jens

« Antwort #3 am: 07. August 2014, 15:40 »
Aber was soll ich darunter verstehen?
Ich hoffe mnal du hast nicht vor, den Traum Weltreise auf dem Rücken deines Kindes auszutragen...

Na so wie du es wohl schon verstanden hast! Ich habe verstanden, dass du deine Verpflichtungen gegenüber deinem Kind nachkommen solltst und wenn das nicht so seinen sollte, dann knick die Weltreise! Ganz einfach!
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patterchon

« Antwort #4 am: 07. August 2014, 16:17 »
Es geht mir hier "nur" um die Höhe eines Betrages und nicht darum, ob ich mir den Unterhalt meines Kindes (dann) noch leisten kann oder nicht.
Soll also keine moralische Diskussion sein sondern nur eine sachliche über Geld. thx
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Jens

« Antwort #5 am: 07. August 2014, 17:21 »
Die sachliche Hilfe hast du ja bekommen...

Und ich denke, dass du deinen Pflichten nach kommst! Wünsche dir viel Spaß bei deiner Reise  :)
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patterchon

« Antwort #6 am: 07. August 2014, 17:58 »
jo, danke.
ich habe ca. 15k. für eine reise hoffentlich dann noch so 10k, denke da so an ein jahr.
es wird low budget. mögliche ziele: SA oder SOA.
evtl. mit fahrrad+zelt und/oder segeln. fliegen will ich vermeiden ;)

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Jens

« Antwort #7 am: 07. August 2014, 18:17 »
Für SOA reicht das sicherlich!!
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serenity

« Antwort #8 am: 07. August 2014, 20:51 »
Maßgeblich ist in erster Linie, was du bisher bezahlt hast - egal, ob ein Unterhalts-Titel vorliegt oder ob du freiwillig zahlst. Grundsätzlich musst du genau das weiter bezahlen, was du bisher gezahlt hast/zahlen musstest  - es sei denn, du bist "unverschuldet" arbeitslos geworden, also hast z.B. eine betriebsbedingte Kündigung erhalten.

Wenn du aber von dir aus - z.B. wegen der Weltreise - gekündigt hast und dich nicht aktiv um eine neue Stelle bemühst, wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt, das sich nach dem richtet, was du bisher verdient hast.

Ich würde an deiner Stelle mit der Mutter des Kindes reden und klären, ob sie evtl. bereit ist, dir für eine bestimmte Zeit den Unterhalt zu stunden, wenn du dich gleichzeitig verpflichtest, ihn später nach zu zahlen. Die Vereinbarung sollte schriftlich getroffen werden, am besten beim Notar/Rechtsanwalt.

Auf jeden Fall empfehle ich dir dringend, das vorher eindeutig zu klären - falls die Mutter eine Unterhaltsklage gegen dich anstrengt, kannst du u.U. sogar mit internationalem Haftbefehl gesucht werden....
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