Hallo.
Ich plane eine längere Reise (um 1 Jahr herum) und habe auch eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Da ich als ehem. Beamter privat versichert bin, habe ich den Antrag auf eine Anwartschaft für 1 Jahr gestellt.
Diese will mir die PK aber mit folgender Begründung nicht gewähren:
... . Für einen Vetrag, der dis erfüllt, darf deshalb nur eine Anwartschaft vereinbart werden, wenn der gewöhnliche Aufenthalt vorübergehend in das Ausland verlegt wird - und während dieser Zeit in Deutschland keine Versicherungspflicht besteht. [...].
Bitt reichen Sie uns in diesem Fall einen geeigneten Nachweis ein. Das kann eine Versicherungs- oder Meldebestätigung des Auslands sein, ein Arbeitsvertrag oder eine Semester- oder au-pair-Bescheinigung. Unterlagen zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung reichen als Nachweis nicht aus.
Ich habe bereits im Forum gesucht, aber nichts nützliches zu explizit diesem Fall gefunden. Die PK behauptet, dass ich als Reisender nicht von der Versicherungspflicht befreit sei. Unterlagen zu meiner Reise, die belegen, dass ich mehr als Monate unterwegs bin, habe ich eingereicht. Helft mir bitte, ich bin schon auf 180 wegen dieser ******* deutschen Beamtenscheiße. Ich kann doch nicht jeden Monat noch Geld bezahlen, ohne überhaupt etwas genutzt zu haben.
Viele Grüße,
Nando.