Hallo Emi & Co.
wäre interessant zu erfahren, wie Dein Geschpräch beim AA war. Ich hab die Beiträge zu Deiner Anfrage gelesen und würde nun auch kurz meinen Senf hinzugeben wollen. Vielleicht hilft es Dir nicht mehr, aber evtl. folgenden Travelern.
Kurz unsere Situation: Wir haben selbst gekündigt zum 31.05.2014 und reisen am 14.07.2014 los.
Wir haben in einem ersten Schritt 2-3 Monate vor Arbeitlosigkeit dem AA angezeigt, dass wir ab 01.06.14 ohne Job sind und mussten auch zum "Berufsberater". Mit diesem hatten wir dann auch einen ziemlich entspannten Plausch und es war es für alle Beteiligte von vornherein (wir hatten das ganze schriftlich vorab eingereicht) klar, dass es keinen Sinn macht, dass wir in den 1,5 Monaten Arbeitslosigkeit irgendwelche Bewerbungen schreiben und gar irgendwo vorstellig werden müssen.
Im zweiten Schritt mussten wir nochmal hin und zwar wieder vor (ca. 2-3 Wochen vorher) Arbeitslosigkeit, um uns final arbeitslos ab dem 01.06.2014 zu melden. Auch das war wieder super entspannt und wäre ratzfatz gegangen, wenn unser Sachbearbeiter nicht großes Interesse an unserer Reise gehabt hätte.
Diese Schritte waren wichtig, um - wie Karoshi - schon schrieb, seine Ansprüche für 4 Jahre geltend zu machen. Wichtig (!) in diesem Zusammenhang, wurde uns jedoch noch mitgeteilt, war, dass wir mindestens 1 Tag Arbeitslos waren und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen! Das heißt unsere Reise hätte frühestens am 03.06.2014 (01.06. war ein Sonntag) starten dürfen.
Mich würde an dieser Stelle interessieren, ob man Dir nun dazu was anderes erzählt hat, da Du ja vor ha(tte)st vor Beginn der Arbeitslosgkeit auf Weltreise zu gehen und so theoretisch wie praktisch dem Arbeitsmarkt nicht einen Tag zur Verfügung standest. Vielleicht kannst Du bei Gelegenheit Deine Erfahrung nochmal posten.
Zu den KK-Beiträgen:
Wir mussten uns für die zwei angebrochenen Monate (Juni und Juli) freiwillig versichern. Nachträglich hat das Arbeitsamt jedoch einen Bescheid an uns gesandt, aus dem hervorgeht, dass ab der 5. Woche (also ab 01.07. bei uns) bis zum Abreisedatum die AA die Beiträge für KK und Pflege übernimmt. Somit verbleiben für uns die Prämienzahlungen für die ersten 4 Wochen und für den Zeitraum 14.07.201 bis 31.07.2014 (da die Krankenkasse wohl nur ganze Monate abrechnet).
Zu den ersten 4 Wochen sei noch erwähnt, dass wir die nur zahlen müssen, weil ich zuvor (während des Arbeitslebens) ebenfalls freiwillig versichert war. Wenn Du pflichversichert bist, greift die sogenannte Nachversicherungspflicht, die so aussieht, dass die Krankenkasse Dich für 4 Wochen nach "Jobaus" kostenfrei weiterversichert.
Schönen Gruß (noch) aus Bremen
Cosmo