Thema: Arbeitsamt wie vorgehen  (Gelesen 3748 mal)

Emi

« am: 06. Mai 2014, 10:59 »
Hallo zusammen,

Ich habe schon einiges über das Thema Langzeitreise und Arbeitslos melden etc. Gelesen aber habe trotzdem noch ein par fragen. :)

Situation:
Ich gehe auf Weltreise. Gekündigt habe ich auf den 30.juni. Ich fliege anfang Juni los da ich noch einiges an Resturlaub habe.

Habe die letzten 2 Jahre komplett durchgearbeitet.
Meine Weltreise Dauer ist ein Jahr geplant.

Fall 1: ich gehe 1 Jahr. mit meinen Resturlaub schaff ich es die Anwartschaft zu erfüllen. Wenn ich wieder komm kann ich AlG 1  beziehen.

Fall2: Ich entscheide mich länger auf Reise zubleiben und erfülle nicht mehr die Anwartschaft. Nun bekomme ich kein AlG.
Werden mir die Krankenkassenbeiträge dann gezahlt?

Sollte ich mich vor meiner Reise Arbeitslos melden? Auch wenn ich an meinen ersten Arbeitslosen Tag nicht mehr in D bin?

Habt ihr mir noch Tipps.

Vielen Dank
Emi


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tetsi

« Antwort #1 am: 06. Mai 2014, 13:05 »
Fall2: Ich entscheide mich länger auf Reise zubleiben und erfülle nicht mehr die Anwartschaft. Nun bekomme ich kein AlG.
Werden mir die Krankenkassenbeiträge dann gezahlt?
Wenn du weder ALG 1 noch ALG 2 beziehst, dann bezahlt das Arbeitsamt auch keine KK-Beiträge. Du kannst dich freiwillig versichern. Siehe Fünftes Sozialgesetzbuch §9 Absatz 7 sollte für dich der Treffende sein.
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karoshi

« Antwort #2 am: 06. Mai 2014, 13:37 »
Wenn es eine realistische Option ist, länger als ein Jahr weg zu sein (in Deinem Fall länger als 13 Monate, weil Dein Arbeitsvertrag noch bis 30.06. geht), solltest Du versuchen, Dich vorher noch arbeitslos zu melden. In vier Wochen kann das noch gut klappen mit der Bewilligung. Dann ist Dein Anspruch festgestellt, und Du kannst ihn innerhalb von 4 Jahren aufbrauchen, unabhängig von der Anwartschaftszeit.

Natürlich musst Du Dich für die Reise abmelden, wirst also vorher noch keine Leistungen bekommen. Ich würde bei der Beantragung auch nicht unbedingt schon was von der Reise erzählen.
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Emi

« Antwort #3 am: 07. Mai 2014, 11:25 »
Hallo, danke schon mal für die schnelle Antworten.
Eines ist mir noch unklar.
Ist es kein Problem das ich mich nicht mehr in D befinden an meinen ersten Arbeitslosentag?
Kann ich mich während meiner Arbeitszeit noch abmelden?

Was passiert wenn mein Anspruch noch nicht festgestellt ist und ich mich abmelde?


Vielen Dank schon mal.

Gruß Emi
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karoshi

« Antwort #4 am: 07. Mai 2014, 13:14 »
Ist es kein Problem das ich mich nicht mehr in D befinden an meinen ersten Arbeitslosentag?
Das brauchst Du ja bei der Arbeitslosmeldung noch nicht zu sagen. Du kannst Dich auch später entschieden haben, die Reise zu machen.

Kann ich mich während meiner Arbeitszeit noch abmelden?
Ja. Musst Du sogar, wenn Du Deine Reise antrittst.

Was passiert wenn mein Anspruch noch nicht festgestellt ist und ich mich abmelde?
Im ungünstigsten Fall wird der Antrag dann nicht weiter bearbeitet, d.h. der Anspruch auch nicht mehr festgestellt. Sollte bis zu Deiner Abreise die Bewilligung noch nicht durch sein, könntest Du vielleicht auf die Idee kommen, mit der Abmeldung noch etwas zu warten und die dann später von einer Vertrauensperson machen zu lassen (die Abmeldung kann ja auch per Brief erfolgen). Das ist natürlich nicht wirklich legal, aber so richtig kriminell wird es eigentlich erst dann, wenn Du Dich nach dem 01.07. abmeldest (sprich: Leistungen beziehst).
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Emi

« Antwort #5 am: 07. Mai 2014, 13:23 »
Hallo,
Vielen Dank für die schnellen und qualitativ guten Antworten.  :)
Werde morgen dann gleich mal beim AA vorbeischaun. ;)

Die Seite und das Forum unterstützt mich sehr gut mit den Vorbereitung auf meine Reise.
Vielen Dank weiter so  :)

Gruß Emi
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cosmopolitis

« Antwort #6 am: 09. Juni 2014, 16:24 »
Hallo Emi & Co.

wäre interessant zu erfahren, wie Dein Geschpräch beim AA war. Ich hab die Beiträge zu Deiner Anfrage gelesen und würde nun auch kurz meinen Senf hinzugeben wollen. Vielleicht hilft es Dir nicht mehr, aber evtl. folgenden Travelern.

Kurz unsere Situation: Wir haben selbst gekündigt zum 31.05.2014 und reisen am 14.07.2014 los.

Wir haben in einem ersten Schritt 2-3 Monate vor Arbeitlosigkeit dem AA angezeigt, dass wir ab 01.06.14 ohne Job sind und mussten auch zum "Berufsberater". Mit diesem hatten wir dann auch einen ziemlich entspannten Plausch und es war es für alle Beteiligte von vornherein (wir hatten das ganze schriftlich vorab eingereicht) klar, dass es keinen Sinn macht, dass wir in den 1,5 Monaten Arbeitslosigkeit irgendwelche Bewerbungen schreiben und gar irgendwo vorstellig werden müssen.
Im zweiten Schritt mussten wir nochmal hin und zwar wieder vor  (ca. 2-3 Wochen vorher) Arbeitslosigkeit, um uns final arbeitslos ab dem 01.06.2014 zu melden. Auch das war wieder super entspannt und wäre ratzfatz gegangen, wenn unser Sachbearbeiter nicht großes Interesse an unserer Reise gehabt hätte.

Diese Schritte waren wichtig, um - wie Karoshi - schon schrieb, seine Ansprüche für 4 Jahre geltend zu machen. Wichtig (!) in diesem Zusammenhang, wurde uns jedoch noch mitgeteilt, war, dass wir mindestens 1 Tag Arbeitslos waren und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen! Das heißt unsere Reise hätte frühestens am 03.06.2014 (01.06. war ein Sonntag) starten dürfen.

Mich würde an dieser Stelle interessieren, ob man Dir nun dazu was anderes erzählt hat, da Du ja vor ha(tte)st vor Beginn der Arbeitslosgkeit auf Weltreise zu gehen und so theoretisch wie praktisch dem Arbeitsmarkt nicht einen Tag zur Verfügung standest. Vielleicht kannst Du bei Gelegenheit Deine Erfahrung nochmal posten.

Zu den KK-Beiträgen:

Wir mussten uns für die zwei angebrochenen Monate (Juni und Juli) freiwillig versichern. Nachträglich hat das Arbeitsamt jedoch einen Bescheid an uns gesandt, aus dem hervorgeht, dass ab der 5. Woche (also ab 01.07. bei uns) bis zum Abreisedatum die AA die Beiträge für KK und Pflege übernimmt. Somit verbleiben für uns die Prämienzahlungen für die ersten 4 Wochen und für den Zeitraum 14.07.201 bis 31.07.2014 (da die Krankenkasse wohl nur ganze Monate abrechnet).

Zu den ersten 4 Wochen sei noch erwähnt, dass wir die nur zahlen müssen, weil ich zuvor (während des Arbeitslebens) ebenfalls freiwillig versichert war. Wenn Du pflichversichert bist, greift die sogenannte Nachversicherungspflicht, die so aussieht, dass die Krankenkasse Dich für 4 Wochen nach "Jobaus" kostenfrei weiterversichert.

Schönen Gruß (noch) aus Bremen

Cosmo
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icybite

« Antwort #7 am: 10. Juni 2014, 01:35 »
ACHTUNG - HALBWISSEN =)

Ich bin auch in so einer ähnlichen Situation, nur dass ich erst nächstes Jahr los will... Zwei weitere Optionen kann / könnte man nutzen.

Beim AA meinte man zu mir, dass ich auch 3 Monate im Ausland nach einen Job suchen kann. Man muss dann trotzdem zeigen, dass man sich irgendwo beworben hat... Man bekommt AL1 in der selben höhe...

Eine auch nicht zu verachtene Idee ist sich Selbständig zu machen. Hier muss man keinen Vorweis von Bewerbungen machen, aber man muss einen Business Plan schreiben und den absegnen lassen (von einer offiziellen Stelle). Das ist etwas bürokratisch. Macht aber Sinn, wenn man 6 Monate Förderung (gleiche höhe wie AL1) beziehen will... Die Variante macht natürlich auch nur Sinn, wenn man eine Idee hat. In der IT geht da natürlich einiges mehr als in anderen Berufen. Wollte es aber trotzdem mal erwähnen...

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cosmopolitis

« Antwort #8 am: 13. Juni 2014, 13:05 »
Beim AA meinte man zu mir, dass ich auch 3 Monate im Ausland nach einen Job suchen kann. Man muss dann trotzdem zeigen, dass man sich irgendwo beworben hat... Man bekommt AL1 in der selben höhe...

Diese Auskunft habe ich auch erhalten, allerdings mit 2 Ergänzungen ....

A. Nur EU-Ausland

B. 3 Monate standard, max. verlängerbar bis 6 Monate.


Eine auch nicht zu verachtene Idee ist sich Selbständig zu machen. Hier muss man keinen Vorweis von Bewerbungen machen, aber man muss einen Business Plan schreiben und den absegnen lassen (von einer offiziellen Stelle). Das ist etwas bürokratisch. Macht aber Sinn, wenn man 6 Monate Förderung (gleiche höhe wie AL1) beziehen will... Die Variante macht natürlich auch nur Sinn, wenn man eine Idee hat. In der IT geht da natürlich einiges mehr als in anderen Berufen. Wollte es aber trotzdem mal erwähnen...

Danke für die Infos. Kommt für mich auch in Frage. Lese schon fleißig "Kopf schlägt Kapital" von Prof. Dr. Günter Faltin ... ;-)
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