Hallo an alle, die mir hier so ausführlich geantwortet haben.
Heute habe ich bei der Arge angerufen und folgende Infos erhalten (ist glaube für einige Leute hier interessant)
-man kann Sperrfristen umgehen. Wenn man selbst gekündigt hat, dann muss man einen Fragebogen ausfüllen. Je nachdem, was man da antwortet, was die Gründe für die Kündigung waren, kann der Sachbearbeiter entscheiden, ob Sperrfrist oder nicht. Mein Grund: dem Arbeitgeber geht es schlecht, Mandate fallen weg und der Arbeitsplatz ist eh gefährdet und man ist eben proaktiv tätig geworden - die Dame meinte, das sei nachvollziehbar (und für mich nichtmal gelogen). Ob das allerdings praktisch auch so ist...hm...manchmal erzählen die an den Hotlines ja auch Quark...werde berichten
-es ist dann sinnvoll, sich arbeitslos/arbeitssuchend zu melden (arbeitssuchend ist, wer: zur Verfügung steht für die Arbeitsvermittlung (mind. 15 Std. pro Woche), seinen Aufenthalt in D hat, arbeitslos ist (und das ist man, wenn man für die vermittlung zur Verfügung steht), Urlaub bis 3 Wochen sind okay (fragt mich nicht, innerhalb welches Zeitraums, m.E. bzgl. 1/2 Jahr)), wenn man noch ne Weile vor oder nach der Reise in D ist - dann bekommt man ALG und die Sozialbeiträge werden gezahlt. Bei mir ist es aktuell so: Bin davor noch 2-3 Tage da und danach etwa 2 Wochen schon zurück. Man muss sich für die 2-3 Tage melden (Fristen beachten!) und bekommt dann ggf. Geld (wenn Sperrfristprüfung aus meiner Sicht positiv lief), dann meldet man sich für die Reisezeit ab, dann muss man sich nach der Rückkehr wieder melden, um Geld für die 2 Wochen zu bekommen. Das kann man NICHT vorher regeln für beide Zeiträume
Herrlich! Aber neu ist: Man kann die ALG-Anträge inzwischen schon im Netz unter
www.arbeitsagentur.de runterladen oder man erbittet die über die Arge-Hotline...muss man zumindest da nicht zum Amt latschen
-Sperrfrist: Die Dame sagte mir heute, dass die Sperrfrist NICHT weiter läuft, wenn ich für die Reisezeit abgemeldet bin. D.h. die Prüfung, ob Sperrfrist oder nicht, erfolgt dann 2mal, also für die 2-3 Tage und für die 2 Wochen auch nochmal...auch wunderbar doof
-Ich müsste mich bis (habe nun erst zum 15.08. gekündigt) bis 15.05. beim Amt melden, um die 2-3 Tage Überbrückungszeit noch für ALG zu beantragen. habe gefragt, ob man dann, obwohl man nen neuen Arbeitsvertrag hat, noch Termine wahrnehmen muss. Sinnfreie Antwort: JA (weil: auch, wenn man einen neuen Job hat, soll man sich nicht 6 Monate auf die faule Haut legen, sondern auch arbeiten). Lösung: Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass man von 8-18 Uhr arbeitet, also keine Termine wahrnehmen kann
-Versicherungen/Sozialbeiträge: grundsätzlich wird während der Reisezeit von der Arge nicht geleistet!
1. Krankenkasse: mit denen kann man die Abwesenheit abklären, dann zahlt man nicht in D und schließt nur eine Auslands-KV ab. Freiwillig versichern geht aber zusätzlich auch (bei mir: 150 €/Monat oder taganteilig).
2. Pflegeversicherung: kläre ich noch mit der KK
3. Arbeitslosenversicherung: man zahlt in der Reisezeit einfach nicht ein, die Arge zahlt auch nicht, weil hierfür wohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Wohl aber nicht schlimm. Wenn ich bspw. in der Probezeit beim neuen Arbeitgeber gekündigt würde, wären dann die letzten 24 Monate für die ALG-Berechnung relevant. Da stören die 4 Monate wohl nicht. Freiwillig versichern kann man sich übrigens auch nicht.
4. Rentenversicherung: freiwillige Versicherung möglich, ansonsten fehlt die Zeit eben bei der Berechnung für die Rente...kann man meines Wissens übrigens auch nachträglich noch freiwillig versichern, wenn man die Lücke schließen will. Hier kann man den deutschen Rentenversicherungsbund in Berlin befragen.
Hoffe, das hilft anderen auch weiter. Ich gebe nochmal Feedback, wenn ich bei der Arge war zwecks Eigenkündigung und akzeptierten Gründen sowie wenn meine KK sich zur Pflegeversicherung geäußert hat.
VG