Thema: Weltreise - Ansprüche, wenn neuer Job bereits feststeht  (Gelesen 11344 mal)

Reneken

Hallo an alle,

die Themen, die ich hier bisher gefunden habe, betreffen immer eher die Variante: Weltreise und danach muss ein neuer Job erst noch gesucht werden oder: unbezahlter Urlaub beim Arbeitgeber mit Wiedereinstieg im Anschluss.

Mein Fall ist wie folgt:

-Kündigung alter Arbeitgeber (AG) zum 31.07.2014 (noch unklar, ob ich meinen alten AG bewegen kann, mich zu kündigen; aber faktisch kündige ich selbst)
-Weltreise 01.08.2014 bis 30.11.2014
-01.12.2014 Beginn neuer Job bei neuem AG (Arbeitsvertrag vorhanden)

Ich habe es bisher so verstanden, dass ich eine Sperrfrist bekomme, wenn ich selbst kündige. Da man sich ja aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit zur Vermittlung eh abmelden muss, würde ich also die 4 Monate kein Geld bekommen, aber das Amt zahlt die Sozialversicherungsbeiträge, richtig?

Ich frage mich aber, wie es aussieht, wenn man bereits nachweisen kann, dass man schon einen neuen Job hat (also nur 4 Monate Geld beziehen würde)? Gibt es Möglichkeiten, doch Arbeitslosengeld zu erhalten, weil man eben schon einen neuen Arbeitsvertrag vorlegt? Würde ich nach der Sperrfrist (oder vielleicht die ganze Zeit) doch Geld bekommen können? Muss man beim Kündigungsdatum (eigene oder seitens AG!) und beim Unterschriftdatum für den neuen Arbeitsvertrag eine Reihenfolge beachten, also etwa Kündigung-Meldung beim Amt-Später Vorlage neuer Arbeitsvertrag...oder ist das dann für die Ansprüche egal?

Ich wäre dankbar für eine Auskunft zur (rechtlichen) Situation:)
Danke!
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icybite

« Antwort #1 am: 16. April 2014, 00:40 »
Erstmal vorne weg: Das ist keine Rechtsberatung! Alle Angaben ohne Gewähr.

Die einfachste Lösung: Ruf mal bei der Agentur für Arbeit an und frag nach. Di haben ne allgemeine Hotline (kostenlos) auf der Seite zu stehen. Du kannst dabei ja auch Anonym bleiben (kannst auch von Skype anrufen).

Frag alle deine Fragen, so habe ich es auch gemacht =)

Meine Meinung:
Also ich kenne eine Sperrfrist von 3 Monaten, wenn du selber kündigst. Egal unter welchen Umständen.
Würde sogar fast behaupten, dass du gar kein Anspruch auf AL hast, wenn du schon einen neuen Arbeitgeber gefunden hast.
Arbeitsamt würde aber in dem Gap KK und Co bezahlen (weiß ich aber nicht 100%).

Wenn du "Schmarotzen" willst (ich halte es für legitim, wenn man ein paar Monate von dem Geld was in Anspruch nimmt, was man Jahre einzahlt), dann könntest du es auch so machen... Arbeitgeber Fragen ob er dich kündigt (meiner hats gemacht). Arbeitslos melden. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit musst du dich persönlich im Arbeitslosenamt vorstellen). Arbeitslosengeld bekommen und dann den neuen Arbeitgebern melden... Du hättest auch Anspruch das legal zu machen, wenn du sagst du bist für 3 Monate im Ausland arbeit suchen....

Um Ärger zu entgehen würde ich einfach anrufen und Fragen was möglich und legal ist. Punkt.

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Vombatus

« Antwort #2 am: 16. April 2014, 00:55 »
Verstehe ich das richtig?
Kündigung zum 31.7. Du bist dann ab dem 1.8. arbeitslos und startest gleichzeitig deine Reise. Bist nicht mehr in D.
Du kommst am 30.11. zurück und hast ab 01.12. wieder einen Arbeitsvertrag und arbeitest?
Du bist also kein einzigen Tag arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet.

Wenn das so ist kriegst du gar nichts an Geld. Auch keine Sozialbeiträge, weil du eben nicht in Deutschland bist. Nicht arbeitslos gemeldet bist.

Eigentlich kannst du es gleich lassen dem Amt irgendwas mitzuteilen. Kündige, fahr um die Welt, genieße die Zeit und wenn du zurück bist arbeitest du wieder … fertig.

Ein Reise-KV solltest du dir zulegen, da deine deutsche KV im Ausland meist nichts bringt.
Die Rentenversicherung kannst du selbst zahlen, ansonsten fehlen dir halt 4 Monate Beitragseinzahlungen.

Erst wenn du Ansprüche geltend machen möchtest musst du dich arbeitslos melden. Bzw. wenn du dann auch arbeitssuchend und "verfügbar" bist. Bist du beides nicht.

Ich würde mir auch keine 90 Tage Sperrfrist einhandeln. Warum denn arbeitslos melden?
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karoshi

« Antwort #3 am: 16. April 2014, 08:08 »
Vombatus hat es perfekt auf den Punkt gebracht: Du bist nicht arbeitslos, sondern auf Reisen. Du hast daher keine Ansprüche, egal ob Sperrzeit oder nicht. Also einfach nur eine private Auslands-Krankenversicherung abschließen und die Arbeitsagentur komplett ignorieren!

Ebenfalls ignorieren solltest Du, was icybyte zum Thema "Schmarotzen" gesagt hat. Während der Reise ALG zu beziehen, wäre nämlich eben nicht "nur" Schmarotzen, sondern schlicht Betrug nach §263 StGB.

Etwas anderes wäre es übrigens, wenn Du zwischen Reise und neuem Job noch etwas Zeit hättest. Dann hättest Du in dieser Zeit Ansprüche, auch wenn der neue Job schon feststeht. Die Sperrfrist wäre dann auch schon vorbei.

LG, Karoshi
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Reneken

« Antwort #4 am: 29. April 2014, 21:32 »
Hallo an alle, die mir hier so ausführlich geantwortet haben.
Heute habe ich bei der Arge angerufen und folgende Infos erhalten (ist glaube für einige Leute hier interessant)
-man kann Sperrfristen umgehen. Wenn man selbst gekündigt hat, dann muss man einen Fragebogen ausfüllen. Je nachdem, was man da antwortet, was die Gründe für die Kündigung waren, kann der Sachbearbeiter entscheiden, ob Sperrfrist oder nicht. Mein Grund: dem Arbeitgeber geht es schlecht, Mandate fallen weg und der Arbeitsplatz ist eh gefährdet und man ist eben proaktiv tätig geworden - die Dame meinte, das sei nachvollziehbar (und für mich nichtmal gelogen). Ob das allerdings praktisch auch so ist...hm...manchmal erzählen die an den Hotlines ja auch Quark...werde berichten
-es ist dann sinnvoll, sich arbeitslos/arbeitssuchend zu melden (arbeitssuchend ist, wer: zur Verfügung steht für die Arbeitsvermittlung (mind. 15 Std. pro Woche), seinen Aufenthalt in D hat, arbeitslos ist (und das ist man, wenn man für die vermittlung zur Verfügung steht), Urlaub bis 3 Wochen sind okay (fragt mich nicht, innerhalb welches Zeitraums, m.E. bzgl. 1/2 Jahr)), wenn man noch ne Weile vor oder nach der Reise in D ist - dann bekommt man ALG und die Sozialbeiträge werden gezahlt. Bei mir ist es aktuell so: Bin davor noch 2-3 Tage da und danach etwa 2 Wochen schon zurück. Man muss sich für die 2-3 Tage melden (Fristen beachten!) und bekommt dann ggf. Geld (wenn Sperrfristprüfung aus meiner Sicht positiv lief), dann meldet man sich für die Reisezeit ab, dann muss man sich nach der Rückkehr wieder melden, um Geld für die 2 Wochen zu bekommen. Das kann man NICHT vorher regeln für beide Zeiträume :( Herrlich! Aber neu ist: Man kann die ALG-Anträge inzwischen schon im Netz unter www.arbeitsagentur.de runterladen oder man erbittet die über die Arge-Hotline...muss man zumindest da nicht zum Amt latschen
-Sperrfrist: Die Dame sagte mir heute, dass die Sperrfrist NICHT weiter läuft, wenn ich für die Reisezeit abgemeldet bin. D.h. die Prüfung, ob Sperrfrist oder nicht, erfolgt dann 2mal, also für die 2-3 Tage und für die 2 Wochen auch nochmal...auch wunderbar doof
-Ich müsste mich bis (habe nun erst zum 15.08. gekündigt) bis 15.05. beim Amt melden, um die 2-3 Tage Überbrückungszeit noch für ALG zu beantragen. habe gefragt, ob man dann, obwohl man nen neuen Arbeitsvertrag hat, noch Termine wahrnehmen muss. Sinnfreie Antwort: JA (weil: auch, wenn man einen neuen Job hat, soll man sich nicht 6 Monate auf die faule Haut legen, sondern auch arbeiten). Lösung: Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass man von 8-18 Uhr arbeitet, also keine Termine wahrnehmen kann
-Versicherungen/Sozialbeiträge: grundsätzlich wird während der Reisezeit von der Arge nicht geleistet!
1. Krankenkasse: mit denen kann man die Abwesenheit abklären, dann zahlt man nicht in D und schließt nur eine Auslands-KV ab. Freiwillig versichern geht aber zusätzlich auch (bei mir: 150 €/Monat oder taganteilig).
2. Pflegeversicherung: kläre ich noch mit der KK
3. Arbeitslosenversicherung: man zahlt in der Reisezeit einfach nicht ein, die Arge zahlt auch nicht, weil hierfür wohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Wohl aber nicht schlimm. Wenn ich bspw. in der Probezeit beim neuen Arbeitgeber gekündigt würde, wären dann die letzten 24 Monate für die ALG-Berechnung relevant. Da stören die 4 Monate wohl nicht. Freiwillig versichern kann man sich übrigens auch nicht.
4. Rentenversicherung: freiwillige Versicherung möglich, ansonsten fehlt die Zeit eben bei der Berechnung für die Rente...kann man meines Wissens übrigens auch nachträglich noch freiwillig versichern, wenn man die Lücke schließen will. Hier kann man den deutschen Rentenversicherungsbund in Berlin befragen.

Hoffe, das hilft anderen auch weiter. Ich gebe nochmal Feedback, wenn ich bei der Arge war zwecks Eigenkündigung und akzeptierten Gründen sowie wenn meine KK sich zur Pflegeversicherung geäußert hat.

VG
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karoshi

« Antwort #5 am: 29. April 2014, 21:51 »
-Sperrfrist: Die Dame sagte mir heute, dass die Sperrfrist NICHT weiter läuft, wenn ich für die Reisezeit abgemeldet bin. D.h. die Prüfung, ob Sperrfrist oder nicht, erfolgt dann 2mal, also für die 2-3 Tage und für die 2 Wochen auch nochmal...auch wunderbar doof
Das ist eine Falschauskunft. Insofern wirklich wunderbar doof. Wenn die das so durchziehen wollen, ist ein Einspruch angesagt. Lass Dir den Paragraphen zeigen, in dem die Unterbrechung der Sperrfrist geregelt ist. Das dürfte schwierig werden.
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Reneken

« Antwort #6 am: 07. Mai 2014, 22:22 »
Ganz großen Dank an dich für den Tipp mit der Sperrfrist-Falschaussage...ich zweifle ehrlich gesagt auch an, ob die die Sperrfrist bei Eigenkündigung mit einem Formular individuell bewerten...aber gut...werde es herausfinden...

VG
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