Thema: befristeter Vertrag und AA Anforderungen  (Gelesen 2291 mal)

my_way

« am: 09. März 2014, 12:29 »
Hallo zusammen,

ich habe mich hier im Forum und Internet zu dem Thema zu belesen, bin mir aber offen gesagt nicht sicher ob ich das auch alles richtig verstanden habe. Da es nicht nur um 10 € geht, sondern ein Stück Existenzabsicherung für die Rückkehr nach dem Auslandsaufenthalt, frage ich nun doch lieber nochmal nach:

Mein befristeter Arbitsvertrag läuft aktuell bis zum 31.05. aus, weshalb ich mich am 28.02. telefonisch arbeitssuchend gemeldet habe. Daraufhin habe ich alle Unterlagen erhalten um Arbeitslosengeld zu beantragen und erhalte demnächst einen Termin bei einer Arbeitsvermittlerin um persönlich vorzusprechen. Nun wird aber zu 99% mein Arbeitsvertrag letztmalig nochmal bis zum 31.12. verlängert und das ist für mich die Gelegenheit danach 1 Jahr Auslandsaufenthalt zu erleben.

Meine Fragen:

Ist es richtig, dass ich demzufolge erst ab frühstens 02.01. abfliegen darf? Ich stehe ja bereits jetzt mit dem Arbeitsamt in Verbindung, habe sämtliche Unterlagen zur Beantragung von ALG1 die ich auch noch vor Reiseantritt abgeben werde. Außerdem habe ich ja alle Zeit der Welt vorab persönlich mich beim AA vorzustellen. Gilt dennoch diese Regelung das ich 1 Tag abwarten muss bevor ich abreisen darf?

Ich habe auch gelesen, dass man noch während der Arbeitsvertrag läuft bereits abfliegen darf, vorausgesetzt man kommt innerhalb der nächsten 370 Tage wieder zurück um seinen Anspruch geltend machen zu können. Heißt aber auch, erst nach meiner Rückkerh kann ich die ALG1 Anträge einreichen oder wie ist das gemeint?

Hintergrund meiner Fragen: Ich würde gern schon am 28.12. abfliegen und habe nicht vor länger als 1 Jahr weg zu bleiben. Außerdem habe ich die letzten 2 Jahre auch bei dem gleichen Arbeitgeber gearbeitet (davor war es ein andere, die vergangenen 3 Jahre aber keine Arbeitslosigkeit)- falls das wichtig ist.

Wie ist eure Empfehlung dazu? Sollte ich lieber den Reiseantritt ein paar Tage nach hinten verschieben und erst am 02.01. abfliegen? Die paar Tage über Silvester wären natürlich schön bereits woanders verbringen zu können. Allerdings möchte ich irgendwelche Schwierigkeiten od. ähnl. mit dem AA möglichst vermeiden und die Variante wählen welche am wenigsten Probleme bereitet.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, herzlichen Dank :)
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