Also wie es beim Zoll in der Türkei ist kann ich dir nicht sagen. Wenn ich nach Griechenland (Ja kein Witz, aber das ist jetzt auch 2 Jahre her) ein Auto runtergefahren habe, dann habe ich es beim Zoll angemeldet. Das kann aber auch der Käufer unten machen, sein Problem!!!
WICHTIG FÜR DICH IST ABER: Denke dran in Deutschland "Ausfuhrkennzeichen" zu beantragen! Dies ist die beste Lösung für dich, denn bis zu 3 Monate sind die in Deutschland steuerfrei und du kannst alle Papiere und Kennzeichen dem Käufer überlassen!!! Falls du mit "normalen deutschen Kennzeichen" loßfährst, dann brauchst du zur Abmeldung des Fhrzeuges in D "Zulassungsbescheinigung I + II und die deutschen Kennzeichen!!! All das wird der Käufer aber in der Türkei auch benötigen. Falls jetzt jemand mit dem Vorschlag kommt, melde es in der deutschen Botschaft/Konsulat ab, dann muss ich dir sagen, sie können dies tun ABER müssen nicht!! Übrigens, ein "Ausfuhrkennzeichen" kannst du bis zu einem Jahr beantragen und in jeder Zulassungsbehörde beantragen wo du möchtest!! Ist nicht Wohnortbezogen!!
So dann wünsche ich euch gute Fahrt!!!