1. Er kündigt mich + wir machen einen Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag
-> heißt: ich habe keine Sperrfrist und er möchte sich natürlich absichern, dass ich ihn nicht wegen der Kündigung verklage
Eine Sperrfrist kannst Du mit einem Aufhebungsvertrag nur vermeiden, wenn es konkrete wirtschaftliche Gründe gibt, z.B. Auftragsmangel. Der Aufhebungsvertrag muss dabei bestimmten Kriterien entsprechen, z.B. Fristen eingehalten werden, Abfindung in bestimmter Höhe und konkrete Gründe müssen angegeben werden.
Das Arbeitsamt wird ggf. der Sache nachgehen, die tatsächliche Situation des Unternehmens auch kontrollieren.
Ich konnte damals meine Sperrfrist von 12 auf 6 Wochen "runterhandeln", da damals tatsächlich Wirtschaftskrisewar , der Betrieb generell Personal abbaute, und mir mein Arbeitgeber einen negativen Brief geschrieben hat "... aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage wir sehen momentan keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung..."
2. Aufhebungsvertrag
-> macht eigentlich nur Sinn wenn ich einen Anschlußjob hätte
Anschlußjob - darum kümmerst Du Dich, wenn Du von Deiner Reise zurück bist.
3. Ich kündige selbst
-> und habe eine Sperrfrist
Warum willst Du die Sperrzeit unbedingt verhindern?
Vorschlag: melde Dich gleich nach Deiner Kündigung beim Amt.
Dann, nur ein paar Tage später, meldest Du Dich beim Amt wieder ab, mit der Begründung, Du willst Deutschland für unbestimmte Zeit verlassen.
Ein paar Monate später kommst Du wieder, meldest Dich wieder und bekommst sofort ALG.
Die Sperrzeit von 12 Wochen ist dann längst abgelaufen.