Ich würde mich in solchen Dingen nicht auf mündliche Auskünfte verlassen, sondern nur auf verbindliche schriftliche Zusagen (idealerweise direkt von der Versicherung, hilfsweise von einem Versicherungsmakler, den man auf Schadenersatz verklagen kann). Ansonsten gelten im Streitfall die Versicherungsbedingungen. Und die sind nun mal so, dass der gesamte Versicherungsschutz erlischt, wenn vorsätzlich gegen die Vertragsbedingungen verstoßen wurde -- falls der Versicherer es überhaupt mitbekommt. Der Nachweis, dass man während der Laufzeit der Versicherung in den USA war, dürfte für den Versicherer schwer zu führen sein, wenn der Versicherungsnehmer nicht kooperativ ist.
LG, Karoshi