Schon ein bisschen älter, aber ich bin ev. bald in exakt der gliechen Situation, daher:
Hallo Dennis,
klarer Fall: Du kannst Dich erst nach der Reise arbeitslos melden, weil Dein Vertrag zum Zeitpunkt der Abreise noch läuft.
LG, Karoshi
Hmm, sicher? Das widerspricht doch dem was
hier steht:
"Du kannst Dich frühestens 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Eine Verpflichtung, sich bis zu einem bestimmten Termin zu melden, gibt es nicht. Allerdings bekommst Du frühestens ab dem Tag Deiner Arbeitslosmeldung Geld. "
Die Arbeitlosigkeit tritt ein zum Ende des Arbeitsverhältnisses und dieses läuft eben noch genau drei Monate weiter. Von daher verstehe ich oben genannten Link so:
- Zum Zeitpunkt der Kündigung/Beginn der Freistellung Arbeitssuchend melden (gemäß "Laut Gesetz musst Du Dich spätestens 3 Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnis arbeitssuchend melden, oder unverzüglich, falls Du es weniger als 3 Monaten im Voraus erfährst. ")
- Sobald weniger als 3 Monate bis Ende des Arbeitsvertrages: Arbeitslos melden um den Anspruch zu wahren (gemäß"Du kannst Dich frühestens 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden."). Geld gibt es natürlich keines, da man ja noch bezahlt wird und ev. eine Sperrfrist hat
- wenn die Reise dann irgendwann tatsächlich beginnt: abmelden
Danke & Grüße