Thema: Arbeitslosenmeldung trotz laufendem Arbeitsvertrag  (Gelesen 3691 mal)

Dennis

« am: 25. Februar 2011, 13:45 »
Hi,

ich habe folgende Situation/Problem:

betriebsbedingte Kündigung zum Sept.
Freistellung am Juli

Begin der Reise direkt nach Freistellung!
Will mich aber logischerweise ALO melden.

Frage: Kann ich mich beim A.amt ALO melden, obwohl mein Vertrag noch 3 Monate läuft? Ich habe gehört man kann sich "voraussichtlich arbeitslos und arbeitssuchend" melden, aber muß ich mich dann zum Kü.termin nochmal beim Amt vorstellen? Ich melde mich ja auch aus Deutschland ab.

Thx
Dennis
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karoshi

« Antwort #1 am: 25. Februar 2011, 14:04 »
Hallo Dennis,

klarer Fall: Du kannst Dich erst nach der Reise arbeitslos melden, weil Dein Vertrag zum Zeitpunkt der Abreise noch läuft.

LG, Karoshi
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Dennis

« Antwort #2 am: 25. Februar 2011, 14:27 »
WAS??? ach du sch**** :-(
das ist schlecht.
hab ich denn dann noch die ansprüche? ich dachte man meldest sich am besten direkt an und dann aus deutschland ab?!
oder gabs da die 2 jahres-regelung?!
hat das irgendwelche nachteile für mich?

und kann ich mich denn dann aus deutschland abmelden obwohl mein arbeitsvertrag noch läuft?
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karoshi

« Antwort #3 am: 25. Februar 2011, 15:09 »
Du müsstest halt innerhalb von 370 Tagen nach Ende des Arbeitsvertrages wieder zurück sein und Dich arbeitslos melden. Anderenfalls hättest Du keine Ansprüche mehr, weil Du dann nicht innerhalb der letzten 2 Jahre 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Wenn Du die Frist einhältst, hat das für Dich keine Nachteile. Aber Du kannst halt "nur" für 15 Monate unterwegs sein (Zeit der Freistellung plus maximal 369 Tage).

Eine Abmeldung aus Deutschland (falls Du sie überhaupt machen willst) hat mit dem Arbeitsvertrag nur insofern etwas zu tun, als Dich informieren musst, wie das steuuerrechtlich aussieht, wenn Du in D Gehalt beziehst, aber keinen Wohnsitz hier hast.
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dreamingof8a

« Antwort #4 am: 08. Juni 2012, 05:55 »
Schon ein bisschen älter, aber ich bin ev. bald in exakt der gliechen Situation, daher:

Hallo Dennis,

klarer Fall: Du kannst Dich erst nach der Reise arbeitslos melden, weil Dein Vertrag zum Zeitpunkt der Abreise noch läuft.

LG, Karoshi

Hmm, sicher? Das widerspricht doch dem was hier steht:

"Du kannst Dich frühestens 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Eine Verpflichtung, sich bis zu einem bestimmten Termin zu melden, gibt es nicht. Allerdings bekommst Du frühestens ab dem Tag Deiner Arbeitslosmeldung Geld. "

Die Arbeitlosigkeit tritt ein zum Ende des Arbeitsverhältnisses und dieses läuft eben noch genau drei Monate weiter. Von daher verstehe ich oben genannten Link so:

- Zum Zeitpunkt der Kündigung/Beginn der Freistellung Arbeitssuchend melden (gemäß "Laut Gesetz musst Du Dich spätestens 3 Monate vor Ende Deines Arbeitsverhältnis arbeitssuchend melden, oder unverzüglich, falls Du es weniger als 3 Monaten im Voraus erfährst. ")
- Sobald weniger als 3 Monate bis Ende des Arbeitsvertrages: Arbeitslos melden um den Anspruch zu wahren (gemäß"Du kannst Dich frühestens 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden."). Geld gibt es natürlich keines, da man ja noch bezahlt wird und ev. eine Sperrfrist hat
- wenn die Reise dann irgendwann tatsächlich beginnt: abmelden

Danke & Grüße
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karoshi

« Antwort #5 am: 08. Juni 2012, 13:44 »
Lies Dir am besten noch mal die Definition von Arbeitslosigkeit durch. Du kannst Dich nur dann arbeitslos melden, wenn Du arbeitslos bist bzw. dieser Zustand bevorsteht. Du bist vor Deiner Reise im Sinne des Gesetzes nicht arbeitslos, weil Du noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses los fährst.
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dreamingof8a

« Antwort #6 am: 08. Juni 2012, 14:14 »
Lies Dir am besten noch mal die Definition von Arbeitslosigkeit durch. Du kannst Dich nur dann arbeitslos melden, wenn Du arbeitslos bist bzw. dieser Zustand bevorsteht. Du bist vor Deiner Reise im Sinne des Gesetzes nicht arbeitslos, weil Du noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses los fährst.

Aber was ist damit:

"Du kannst Dich frühestens 3 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Eine Verpflichtung, sich bis zu einem bestimmten Termin zu melden, gibt es nicht. Allerdings bekommst Du frühestens ab dem Tag Deiner Arbeitslosmeldung Geld. "

Wenn das nicht stimmt dann sollte dann sollte der Text auf der entsprecehnden Seite geändert werden ....
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