mir ist es gerade durch Zufall passiert, dass meine
Anspruchsdauer trotz Eigenkündigung nicht gemindert wurde!
Möchte ich gerne teilen:
Sachlage:- Ordentliche Kündigung bei meinem Arbeitsgeber zum 30.09.2013
- umgehende ArbeitsSUCHEND-Meldung zum 01.10.2013
- Abreise 03.10.2013 (also 2 Tage effektiv arbeitslos)
Ziel meiner ArbeitsLOS-Meldung:- Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld und Sicherung des Anspruchs für 4 Jahre
- Ablauf der 12-wöchigen Sperrfrist wegen Selbstkündigung während der Weltreise (für umgehenden Bezug von ALG1 nach Rückkehr falls notwendig)
Ablauf- Im August habe ich mich also offiziell ArbeitsLOS zum 01.10 gemeldet.
- Meinen Abreisetermin 03.10 habe ich genannt und das wurde hinterlegt, sodass ich mich nicht erneut abmelden müsste.
- mir wurden alle Unterlagen zum Ausfüllen (Fragebogen, Arbeitsbescheinigung, Antrag auf Arbeitslosengeld, etc.) mitgegeben
- Nach dem Ausfüllen Terminabsprache zur Abgabe und umgehenden Prüfung des Antrags
Bei meinem Termin fragt mich doch der Sachbearbeiter:
- Sachbearbeiter: "Sie machen die Reise doch um sich sprachlich und interkulturell weiterzubilden und nicht nur zum Spaß?" - Ich: "ähm.... ja, klar, sicher..."
- Sachbearbeiter: "Ist Ihnen Ihr Arbeitgeber wohlgesonnen? Können Sie ein Schreiben bekommen, worin Ihnen Ihr Arbeitgeber bestätigt, dass Sie NUR ordentlich zum Monatsende (sprich 30.09) kündigen konnten und nicht etwa zum 02.10 [direkt der Tag vor Ausreise]" - ich: "ja sicherlich"
Habe ich mir also das schriftlich von meinem Arbeitsgeber geben lassen.
Heute erneut beim Sachbearbeiter:
- er gehe davon aus, dass er mir mit diesen Unterlagen KEINE 3-monatige Sperrzeit auferlegen muss, da ich mich ja weiterbilden würde mit der Reise
- außerdem hätte ich nachgewiesen, dass ich NUR zum Monatsende ordentlich kündigen konnte, sodass ich für die 2 Tage, vor der Abreise sogar noch ALG1 bekomme
FazitDa zeigt sich mal wieder, wieviel von der Auslegung und dem Wohlwollen der Sachbearbeiter abhängt!
Dem Sachbearbeiter war bewusst, dass ich mich damit abgefunden hatte (was ja gesetzlich auch korrekt ist), dass ich 3 Monate Sperrfrist bekommen würde und damit natürlich kein ALG1 vor Ausreise.
Trotzdem hat er die Bestimmungen für mich "großzügig" ausgelegt, obwohl ich sowohl ungläubig als auch skeptisch über seinen Vorschlag war.
Aber, er hat mich geradezu gedrängt... da lasse ich mich ja nicht zweimal bitten.