Hallo ihr Lieben,
ich habe jetzt zwar schon einige Beiträge im Forum durchgelesen, aber irgendwie nicht ganz die Antworten gefunden die ich gerne hätte bzw. sehr widersprüchliche Aussagen...
Deshalb habe ich nun doch noch ein neues Thema eröffnet. Was mich interessieren würde ist:
- Welche Nachteile habe ich dadurch, dass sich mein Arbeitgeber einverstanden erklärt hat einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen?
(Ich dachte bisher es hätte nur Vorteile, aber ich habe jetzt vorhin in einem anderen Beitrag entdeckt dass ich da die gleiche Sperrzeit von drei Monaten bekomme, wie bei einer Eigenkündigung) bzw. Was ist dann der Vorteil beim Aufhebungsvertrag?
In meinem Aufhebungsvertrag wird eine Klausel sein, dass ich bei Nicht-Unterzeichnung eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hätte.
- Welche Frist muss ich beachten um mich arbeitslos zu melden (bei Unterschreiben des Aufhebungsvertrages)? Gelten hier die 'normalen' drei Tage? Und muss ich in diesen drei Tagen tatsächlich persönlich vorsprechen oder reicht hier ein Anruf?
Vielen, vielen Dank schon mal für eure Antworten!
LG Steffi