Hallo,
Vielen Dank für Eure Antworten! Meine Hauptfrage ist damit auch schon geklärt
Ist eine gute Idee, mich schon bei Kündigung arbeitslos zu melden. Dann kann der ganze Verwaltungsapparat ja schon mal anlaufen und ich brauche später nur noch die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber nachzureichen.
Wenn ich das also richtig verstanden habe, bin ich ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit (01.02.2012) wieder
gesetzlich pflichtversichert (ich möchte mich obwohl ich mehr al 5 Jahre in der Privaten war, nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen), und die Agentur für Arbeit (AfA) zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch in der Sperrfrist.
Wenn ich dann 2 Wochen später auf Weltreise gehe, melde ich mich ab und bekomme dann natürlich auch keine Leistungen mehr von der AfA. Nachweis der Auslandsreisekrankenversicherung und Flugtickets als Nachweis bei der gesetzlichen Krankenkasse, dass ich anderweitig gleichwertig versichert bin und mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland ist.
Nach meiner Rückkehr 1 Jahr später bin ich dann erst einmal wieder arbeitslos und bekomme dann noch bis zu 9 Monate lang Arbeitslosengeld und bin dann wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Stimmt das alles so, wie ich das verstanden habe, oder gibt es da für mich noch etwas zu beachten??
Noch zwei letzte Fragen, die ich hier im gleichen Thema stelle, da sie im Kontext zu den anderen stehen:
Wie läuft eigentlich die Abmeldung bei der privaten Krankenversicherung nachdem ich mit dem Tag der der Arbeitslosigkeit wieder gesetzlich pflichtversichert bin? Bekomme ich eine Bescheinigung von der AfA, mit der ich dann außerordentlich kündige?
Gibt es für den gewöhnlichen Aufenthaltsort eine Frist, ab der dieser nicht mehr in Deutschland ist (wo ich ja gemeldet bleibe)? Wenn es die 6 Monate sind, von denen ich gelesen habe, wäre ich ja mit 1 Jahr Reise auf der sicheren Seite.
Wäre wirklich super, wenn Ihr mir diese Fragen auch noch beantworten könntet.
Danke und Grüße von
unterwegs