Thema: Refinanzierung durch geschickte Geschäfte  (Gelesen 3498 mal)

Leeson

« am: 10. November 2011, 13:31 »
Den meisten von euch ist auf Reisen bestimmt die riesige Preisdifferenz bei manchen Waren in unterschiedlichen Ländern aufgefallen. Was liegt da näher als die Reisekasse durch ein paar geschickte Geschäfte auf zu besseren. Besonders wenn man nur mit einem Rucksack unterwegs ist und das meiste vom Freigepäck beim Fliegen sonst verfallen würde. Natürlich erwarte ich von niemanden, dass er seine hoch lukrative Nische verrät. Vielmehr geht es mir hier um einen allgemeinen Erfahrungsaustausch. Warum sollte man generell achten, welche Zollfallstricke gibt es und in welchen Ländern darf man überhaupt Ware weiterverkaufen und wo wird es zumindest toleriert? Welche Geschäfte sind euch misslungen? Bestimmt gibt es auch ein paar Märkte die so groß sind, dass es keine Rolle spielt wenn da ein noch ein paar Forumsteilnehmer mit mischen.

Ich mache dann einfach mal den Anfang und schildere ein paar meiner Erfahrungen zu diesem Thema. Mein erstes Geschäft habe ich mit in den USA gekauften Jeans gemacht. Bei einem Angebot drei Levis 501 Jeans zum Preis für zwei habe ich 15 Stück gekauft. Die Menge war durch die Zollfreigrenze von 430€ beschränkt. Von der Freigepäckmenge her hätte ich auch deutlich mehr Jeans kaufen können. Der Einkaufpreis war pro Stück knapp 24€. In Deutschland habe ich die Jeans bei eBay verkauft. Die ersten neun bin ich für 50€ losgeworden. Die sechs Stück die ich nach zwei mal einstellen noch nicht losgeworden bin habe ich für 30€ eingestellt. Zwei Jeans dich ich auch so nicht losgeworden bin habe ich für 15€ an einen Second Hand laden abgegeben. Der verkauf bei eBay hat ungefähr fünf Stunden gedauert. Mein eingesetztes Kapital war 500 US-$. Mein Gewinn nach Abzug aller Kosten betrug gut 200€. Wer riskiert mit mehr als 430€ Warenwert ohne Kontrolle durch den deutschen Zoll zu kommen kann den Betrag aber noch deutlich erhöhen. Wer sich an den Zollfreibetrag hält kann sich mit diesem Geschäft zwar nicht den ganzen USA Urlaub finanzieren, aber zumindest einen Teil der Flugkosten mit recht wenig Aufwand wieder rein holen.

Jetzt bin ich aber auf eure Erfahrungen zu diesem Thema gespannt.
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Ratapeng

« Antwort #1 am: 10. November 2011, 15:30 »
Blöd, dass du damit trotzdem Steuern hinterzogen hast  :-X

Es geht um die zweite Voraussetzung:

Zitat
Als Reisender können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einführen:

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html


PS: Dein System gab es schonmal. Damals haben sich die Hippies ihre Reise nach Goa mit (Drogen)schmuggel aus Afghanistan finanziert  ;)
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karoshi

« Antwort #2 am: 10. November 2011, 19:17 »
Wenn man das Ganze unter der Hand betreibt, ist es ein schmaler Grat zwischen Unrentabilität (wegen zu wenig Volumen) und Strafbarkeit.

Aber die Jeans-Masche würde vielleicht sogar dann noch funktionieren, wenn man auf die Waren ganz ordnungsgemäß Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlt. Man muss sich halt bei der Ausreise in den USA einen Tax Refund geben lassen und bei der Einreise die Waren deklarieren. Dann spielen sogar Freigrenzen keine Rolle.

Was allerdings eine Rolle spielt, ist die Frage der Gewerbeanmeldung. Es handelt sich dabei ja nicht mehr um Privatverkäufe, sondern um eine Tätigkeit mit "Gewinnerzielungsabsicht", wie das im Behördendeutsch so schön heißt. Dafür muss man einen Gewerbeschein haben, der in Deutschland schnell und unbürokratisch zu bekommen ist. Und dann kann's auch schon losgehen mit dem Import/Export-Business. Bei geringen Umsätzen ist man erst mal Kleinunternehmer, das ist vom organisatorischen Aufwand her ganz gut zu stemmen.

Dass man die Gewinne als Einkünfte versteuern muss, dürfte allerdings klar sein. Und dass Steuerhinterziehung in Deutschland von offizieller Seite nicht als Kavaliersdelikt gesehen wird, auch.

LG, Karoshi
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Martini

« Antwort #3 am: 10. November 2011, 19:39 »
Mein erstes Geschäft habe ich mit in den USA gekauften Jeans gemacht. Bei einem Angebot drei Levis 501 Jeans zum Preis für zwei habe ich 15 Stück gekauft. Die Menge war durch die Zollfreigrenze von 430€ beschränkt. Von der Freigepäckmenge her hätte ich auch deutlich mehr Jeans kaufen können. Der Einkaufpreis war pro Stück knapp 24€. In Deutschland habe ich die Jeans bei eBay verkauft. Die ersten neun bin ich für 50€ losgeworden. Die sechs Stück die ich nach zwei mal einstellen noch nicht losgeworden bin habe ich für 30€ eingestellt. Zwei Jeans dich ich auch so nicht losgeworden bin habe ich für 15€ an einen Second Hand laden abgegeben. Der verkauf bei eBay hat ungefähr fünf Stunden gedauert. Mein eingesetztes Kapital war 500 US-$. Mein Gewinn nach Abzug aller Kosten betrug gut 200€. Wer riskiert mit mehr als 430€ Warenwert ohne Kontrolle durch den deutschen Zoll zu kommen kann den Betrag aber noch deutlich erhöhen. Wer sich an den Zollfreibetrag hält kann sich mit diesem Geschäft zwar nicht den ganzen USA Urlaub finanzieren, aber zumindest einen Teil der Flugkosten mit recht wenig Aufwand wieder rein holen.

Vielleicht sehe ich das etwas zu eng, aber wenn ich mir das ganze durchlese, hat das einen ganz faden Beigeschmack. Du solltest mal darüber nachdenken, dass, wenn du das wirklich so machst wie du geschrieben hast, das ganze als organisiertes Verbrechen gilt. Du kaufst im Vorfeld bewusst Ware ein mit der Absicht sie dann am Zoll vorbei in ein anderes Land zu transportieren und mit Gewinn wieder zu verkaufen...

Wenn du das wirklich machst, so melde es doch wenigstens an, wie karoshi schon sagte. Eine einfache Gewerbeanmeldung ist wirklich in ein paar Minuten getan. Hätte sogar ein paar Vorteile für dich.
1. Das ganze ist legal und du bekommst nicht wegen 200€ Gewinn eine Anzeige.
2. Du kannst ganz beruhigt auch ein paar mehr Jeans mitnehmen.
3. Du kannst dann sogar einen Teil deiner Auslagen als Betriebskosten/Ausgaben verrechnen.
4. Wenn du im Schnitt unter 400€ pro Monat bleibst, zahlst du eh keine Sozialabgaben.
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tetsi

« Antwort #4 am: 10. November 2011, 20:41 »
Mal von allen rechtlichen Aspekten abgesehen, wenn sich das wirklich - wie von dir beschrieben - lohnen sollte, meinst du nicht, dass das viel mehr Leute machen würden? Ich sehe nichtmal den betriebswirtschaftlichen Nutzen, wenn ich da mal so kurz drüber nachdenke. Im beschriebenen Fall, wenn du eh in die USA fliegst, kannst du damit sicher etwas deine Kasse aufbessern, aber der Preis eines Flugtickets übersteigt doch deinen Gewinn etwas.

Auch glaube ich kaum, dass es lohnt z.B. in Nicaragua 5 kg Kaffee zu kaufen, nur um die dann in Panama oder Chile zu verhökern - davon abgesehen, dass du den tragen musst. Das Jeans-Geschäft wird innerhalb von Entwicklungsländern und Schwellenländern wohl eher nicht funktionieren. Auch Technik, die du vielleicht in China günstig kaufen kannst, wird dir nicht so den Gewinn bringen, wenn du die in Indien wieder verkaufst. Wenn ich da so kurz drüber nachdenke ist der Aufwand, den das macht einfach schonmal viel zu hoch. Da bekomm ich pro Zeit in Deutschland mit einem "normalen" Job mehr Geld und muss mir nicht noch unterwegs den Kopf ums Geschäftemachen zerbrechen, sondern kann die Zeit genießen.
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Reisekerl

« Antwort #5 am: 11. November 2011, 11:16 »
@paralyzed: Ja, der Titel klingt echt nach Drogendealen....

Aber gab es nicht diesen Fall, wo sich einer durch Handeln seine Weltreise verdient hat? So von der Art einen Haufen Kamele durch den Sudan treiben, etc.
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Leeson

« Antwort #6 am: 14. November 2011, 15:02 »
Mir geht es nur um legale Möglichkeiten um auf Reisen leicht etwas Geld zu verdienen. Etwas anderes wollte ich auch mit der Überschrift nicht andeuten. Falls bei irgend jemanden Unklarheit darüber aufgekommen sind möchte ich dies hier mit klar stellen.

Mehrere von euch haben auf die Problematik eines nicht angemeldeten Gewerbes hingewiesen. Bevor ich die Jeans bei eBay eingestellt habe, habe ich mich in einem Leitfaden für Internetauktionen schlau gemacht. Und danach gelten Verkäufer mit weniger als 40 Auktionen und weniger als 1000 Euro Umsatz pro Quartal wegen Geringfügigkeit noch als Privat. Genauere Infos zu diesem Thema würden mich sehr Interessieren, vor allem da ich in der Zukunft weitere ähnliche kleine Geschäfte über eBay abwickeln möchte.
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karoshi

« Antwort #7 am: 14. November 2011, 17:28 »
Das ist eine ziemliche Grauzone, und soweit ich weiß, gibt es dazu noch keine einheitliche Rechtsprechung. Auf diesen Leitfaden würde ich mich also nicht unbedingt verlassen.

Nach allgemeinem Empfinden (auch meinem) ist jemand, der Waren zum Zweck des Verkaufs erwirbt, ein Händler. Ob aus dem Handel ein Gewerbe wird, hängt rein juristisch von einer gewissen Regelmäßigkeit ab, die aber nicht konkret definiert ist. Sie kann sich wohl aus wiederholtem Handeln und/oder Handel mit größeren Mengen ergeben. Da ich kein Wirtschaftsjurist bin, kann ich dazu leider nichts Qualifizierteres von mir geben.

Was ich aber sicher weiß ist, dass beim Handel mit kleineren Mengen gar nicht so furchtbar viel Bürokratie anfällt, und auch die Steuern sind überschaubar. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer und in der Regel (wegen zu wenig Gewinn) auch keine Gewerbesteuer.

legale Möglichkeiten um auf Reisen leicht etwas Geld zu verdienen.
"Leicht verdientes" Geld ist in der Regel verbunden mit der Ausnutzung eines Informationsvorsprungs (den wird hier keiner preisgeben wollen) oder dem Eingehen eines Risikos.


LG, Karoshi
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Martini

« Antwort #8 am: 14. November 2011, 21:40 »
Nach meinem Empfinden ist es total egal, was in den Ebay-Richtlinien steht. Dies ist ein reines Privatunternehmen deren Regeln nur dafür bestimmt sind, dich einer bestimmten Nutzergruppe mit unterschiedlichen Auktionskosten zuordnen zu können. Der springende Punkt ist doch der, dass er Waren Importiert und diese bei der Einfuhr am Zoll nicht als Handelsware deklariert. Und nur weil er unter der Zollfreigrenze von 430€ bleibt, ist das noch lange kein Grund, dass dies ein legales Geschäft ist. Diese Grenze gilt lediglich für Privatpersonen, welche Waren im nichtkommerziellen Sinn einführen wollen.


Es geht um die zweite Voraussetzung:

Zitat
Als Reisender können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einführen:

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html


Auch ich bin kein Wirtschaftsjuris, aber nach meinem Verständnis machst du dich schon mit der ersten versteigerten Hose strafbar.
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