Thema: Erlöschen des Anspruchs auf ALG I nach 4 Jahren  (Gelesen 3225 mal)

Camito

« am: 28. September 2011, 12:02 »
Hallo,

Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld wird der Anspruch verbindlich festgestellt. Ein einmal festgestellter Anspruch bleibt bis zu 4 Jahre erhalten. Also, wenn man sich bei AfA vor der Weltreise abmeldet, sollte man nach der Rückkehr z.B. nach 2 Jahren das ALG I weiter beziehen können. Hat es aber schon jemand tatsächlich erlebt? Macht dann AfA wirklich keine Probleme?
lg
Camito
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cocolino

« Antwort #1 am: 30. September 2011, 08:02 »
Wieso sollte die Arbeitsagentur da Probleme machen? Ich habe wegen 2-jährigen Auflandsaufenthalt meinen Anspruch feststellen lassen, die Mitarbeiter dort waren sehr net, haben auch sofort gewusst, dass ich das wegen der vier Jahre Anspruchserhaltung machen. Die Abmeldung ging auch im selben Aufwasch. Und trotz Auflösungsvertrag habe ich nicht mal eine Sperrfrist bekommen, und für die zwei Tage "arbeitslos am WE" sogar Geld bekommen (bin allerdings auch net auf eine Reise danach). Von demher lief es also sogar besser als erwartet.

Camito

« Antwort #2 am: 30. September 2011, 21:53 »
Das hört sich sehr gut an! :) Dann hast du echt viel Glück gehabt... Ich habe im Forum viele Kommentare von den Leuten gelesen, die nicht so von der Begegnung mit AfA begeistert waren.
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karoshi

« Antwort #3 am: 30. September 2011, 22:43 »
Fakt ist, dass Probleme mit der Arbeitsagentur immer mal wieder vorkommen. Entscheidend ist aber nicht die Auffassung der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur, sondern die Rechtslage, und die ist eindeutig. Im ungünstigen Fall muss man sich gegen Inkompetenz und Arroganz wehren, aber wer sich nicht verunsichern lässt, der bekommt früher oder später sein Geld. Nach allen Berichten, die ich kenne, ist im Regelfall nicht mal eine Klage nötig, sondern nur ein Einspruch gegen den Bescheid bzw. eine Einschaltung des Dienststellenleiters.

LG, Karoshi
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Camito

« Antwort #4 am: 01. Oktober 2011, 14:36 »
super, vielen Dank!
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