Hi.
Bist du sicher, daß die Kündigungsfrist von 2 Monaten auch gilt, wenn du selbst kündigst? Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Arbeitnehmer beträgt 28 Tage, soweit ich weiß. Ob eine längere vereinbarte Kündigungsfrist überhaupt rechtens ist, kann dir bestimmt Karoshi sagen ;-)
Wenn du 28 Tage Kündigungsfrist haben solltest, wäre es evtl. ratsam, nicht zu früh offiziell zu kündigen. In einem Monat kann viel passieren (neue Beziehung, bestehende Beziehung wird schwanger, Weltwirtschaftskrise.......).
Ich hab es vor meiner Reise gerade ähnlich gemacht mit Kündigung und Arbeitslosmeldung.
Beim Arbeitsamt gemeldet hab ich mich 4 Tage vor Abgabe meiner Kündigung, also gut einem Monat vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit. Das mit den 3 Monaten war für die auch absolut kein Thema.
Und wenn sie dich wegen der "verspäteten" Meldung anmaulen, kannst du ja entgegnen, daß es eine spontane Entscheidung war, zu kündigen und du dich sofort nach dieser Entscheidung gemeldet hast.
Man kann ja kaum von dir verlangen, daß du schon 2 Monate, bevor du dich spontan zum Kündigen entschließt, das Arbeitsamt informieren kannst.
Grüße
Wolf