Tortugita hat recht; Stichtag ist der 31.12 - egal wie lange du schon dort wohnst/gearbeitet hast (oder auch nicht...). Aber Vorsicht, wenn du dich irgendwo anderst als Wochenaufenthalter anmelden willst, da fragen dann die Steuerämter genauer nach, der Kanton Bern hat beispielsweise eine eigene Abteilung, um Leute zum Hauptwohnsitz (=dort wo du die Steuern zahlst).
Weiter kommts drauf an, ob du deine Wohnung auflöst oder nicht - je nach dem wirds dann komplizierter oder nicht... Da müsstest du schon mehr Details angeben, wie du dir das gedacht hast. Ob du nur für die Zeit während des Reisens einen anderen Wohnsitz hast, und nach der Reise wieder an deinen eigentlichen Ort "zurückkehrst". Wie Tortugita gesagt hat - dies bringt dann gar nichts, wenn du von Februar bis Oktober unterwegs bist, da muss die Reise schon über den Jahreswechsel dauern.
Meiner Meinung nach lohnt sich der Aufwand auch nicht - gehe für 3 Monate weg und melde mich nicht ins Ausland ab (= Wegzug aus der CH), weils da doch die eine oder andere Bestätigung noch braucht von Versicherungen (KVG, Hausrat, AHV etc). Da ich aber unbezahlten Urlaub nehme, verdiene ich aber weniger und spare mir somit etwas Steuern.
Hoffe mit diesen Angaben gedient zu haben...
(bin übrigens kein Steuerexperte, habe nur die Lehre auf einer Gemeinde gemacht)