Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Thema gestartet von: Slevin79 am 31. Mai 2011, 17:38

Titel: Steuern sparen durch Wohnsitzwechsel vor Abmeldung - Schweiz
Beitrag von: Slevin79 am 31. Mai 2011, 17:38
Ja, das bin ich mir ernsthaft am überlegen, denn durch einen Wohnsitzwechsel vor meiner Reise/Abmeldung würde ich sehr viel Steuern sparen. Kennt sich da jemand aus (Steuerexperte o.ä.)? Leider habe ich keine Infos von anderen gefunden die diese Idee auch haben/hatten.
Ist es richtig dass vor einer Abmeldung mindestens 1 Monat am neuen Wohnort gearbeitet oder 3 Monate gewohnt werden muss? Wie streng sind da die Steuerämter? Wäre super wenn hier jemand mehr Infos hätte.

Ich würde sage und schreibe 55% weniger bezahlen am günstigsten Ort!!! :o ;D

Danke
Titel: Re: Steuern sparen durch Wohnsitzwechsel vor Abmeldung - Schweiz
Beitrag von: tortugita am 25. Juni 2011, 21:29
in der Schweiz musst du die Steuern da bezahlen wo du am 31.12. deinen Wohnsitz hast. Aber wenn du ja nicht das ganze Jahr arbeitest, bezahlst du sowieso viel weniger Steuern. Ich habe das letze Mal im Juni wieder angefangen zu arbeiten und so in diesem Jahr nur noch ca. 1/4  der normalen Steuer bezahlt. Deshalb würde ich mir schon überlegen ob sich das noch lohnt.
Titel: Re: Steuern sparen durch Wohnsitzwechsel vor Abmeldung - Schweiz
Beitrag von: bienchen_ am 26. Juni 2011, 09:55
Tortugita hat recht; Stichtag ist der 31.12 - egal wie lange du schon dort wohnst/gearbeitet hast (oder auch nicht...). Aber Vorsicht, wenn du dich irgendwo anderst als Wochenaufenthalter anmelden willst, da fragen dann die Steuerämter genauer nach, der Kanton Bern hat beispielsweise eine eigene Abteilung, um Leute zum Hauptwohnsitz (=dort wo du die Steuern zahlst).

Weiter kommts drauf an, ob du deine Wohnung auflöst oder nicht - je nach dem wirds dann komplizierter oder nicht... Da müsstest du schon mehr Details angeben, wie du dir das gedacht hast. Ob du nur für die Zeit während des Reisens einen anderen Wohnsitz hast, und nach der Reise wieder an deinen eigentlichen Ort "zurückkehrst". Wie Tortugita gesagt hat - dies bringt dann gar nichts, wenn du von Februar bis Oktober unterwegs bist, da muss die Reise schon über den Jahreswechsel dauern.

Meiner Meinung nach lohnt sich der Aufwand auch nicht - gehe für 3 Monate weg und melde mich nicht ins Ausland ab (= Wegzug aus der CH), weils da doch die eine oder andere Bestätigung noch braucht von Versicherungen (KVG, Hausrat, AHV etc). Da ich aber unbezahlten Urlaub nehme, verdiene ich aber weniger und spare mir somit etwas Steuern.

Hoffe mit diesen Angaben gedient zu haben...  ;) (bin übrigens kein Steuerexperte, habe nur die Lehre auf einer Gemeinde gemacht)