Hallo zusammen!
Ich habe mich schon fleißig durchs Forum gelesen, aber für meinen konkreten Fall noch keine Antwort gefunden:
Meine Frage: Wie bin ich nach der Rückkehr von meiner Reise krankenversichert?
- ich bin aktuell esetzlich versichert (IKK)
- ich werde ab 01. August 2013 für 1 Jahr und 1 Monat freigestellt, beziehe währenddessen kein Gehalt
- Reisebeginn: 15. August, Reiseende ca. 1 Jahr später, während der Reise bin ich auslandskrankenversichert bei der HanseMerkur
- ich werde vor und nach der Reise jeweils 2-3 Wochen in Deutschland sein, ohne zu arbeiten
Nach Telefonat mit 2 IKK-Damen gilt wohl Folgendes:
- zwischen Arbeitsende und Reisebeginn gilt der nachgehende Leistungsanspruch (d. h. ich kann Leistungen in Anspruch nehmen, muss diese aber entweder selbst bezahlen (bei kleinen Beträgen) oder mich (auch rückwirkend möglich) freiwillig gesetzlich versichern)
- zwischen Reiseende und Arbeitsbeginn entsteht jedoch eine Lücke.
Ich habe nun schon oft im Forum gelesen, dass die Wiederaufnahme bei der früheren GKV kein Problem sei. Allerdings hat mir die IKK-Dame 1 gesagt, ich müsse mich für diesen Zeitraum freiwillig gesetzlich versichern,
die IKK-Dame 2 sagte, nicht einmal das ginge!!
Das gehe nur, wenn man direkt zuvor auch pflichtversichert gewesen sei, was durch die Reise nicht der Fall wäre. Ich hätte somit erst zu Arbeitsbeginn wieder die Möglichkeit, in die IKK einzutreten und müsste mich für die Zeit zwischen Ende der Reise bis zum Arbeitsbeginn privat versichern. Kann das sein???
Ich würde mich freuen, eure fundierten Meinungen zu hören! Bitte korrigiert mich, wenn ich da etwas falsch verstanden habe!
lg