1. Gespräch: Die Frau weiss auch nicht warum auf der HP was von 5 Jahren steht
Das steht da, weils richtig ist:
Für die Berechnung der Anspruchsdauer wird die
um 3 Jahre verlängerte Rahmenfrist herangezogen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.htmlDie Rahmenfrist ist im Normalfall (und so einer liegt hier vor) 2 Jahre.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__124.html2. Gesrpäch ( 20 Minuten später, andere Frau): [...] und wenn ich wieder da bin beginnt die Sperrfrist also 3 Monate danach hätte ich anspruch auf 9 Montate.
Nur dadurch, dass das immer wieder behaupet wird, wird es ja nicht wahr. Die Sperrfrist beginnt mit dem Ereignis, das die Sperrfrist begründet. Und das ist keinesfalls die Arbeitslosmeldung nach der Reise, sondern das selbst verschuldete Ende des Arbeitsverhältnisses.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html (siehe Absatz 2)
Ich weiss einfach nicht weiter was ich machen soll.
Bei so viel geballter Inkompetenz würde ich sagen: selbst so schlau machen, dass die Dir keinen vom Pferd erzählen können. (Die relevanten Paragrafen des SGB 3 habe ich hier verlinkt.) Dann beruhigt auf Reise gehen und hinterher arbeitslos melden. Wenn sie Dir nicht ab dem Tag 1 für 9 Monate ALG1 bewilligen, dann haben sie einen Fehler gemacht, gegen den man sich wehren kann. In diesem Fall: Beschwerde einlegen oder, wenn das nicht hilft, gegen den Bescheid klagen.
LG, Karoshi