Thema: arbeitssuchend, arbeitslos,... die 100te  (Gelesen 6146 mal)

Renegade

« am: 10. März 2011, 22:56 »
Hallo,

ich weiß die folgenden Fragen sind hier schon oft in allen möglichen Formen diskutiert worden, aber wir sind im Moment eher verwirrt und wissen nicht genau was wir nun wann tun können bzw. müssen.

Unsere Situation:

Wir wissen im Moment noch nicht, ob wir selber kündigen müssen, evt. gekündigt werden oder sogar beurlaubt werden.

Für den Fall, dass wir selber kündigen, würden wir dies zum 30.06. tun, d.h. wir wären ab dem 01.07. ohne Arbeit.
Frühestens drei Monate vorher können wir uns ja dann arbeitssuchend melden. An dem Tag bekommen wir einen Antrag auf ALG den wir dann sobald wie möglich einreichen können?!Muss man hierzu dann noch mal persönlich beim  AA erscheinen oder kann man diesen per Post versenden?
Dann wird es einige Zeit dauern bis wir die Bewilligung erhalten. Wenn wir diese dann haben, können wir dann theoretisch am 23.06. (Flug ist schon gebucht) schon los, oder MÜSSEN wir uns dann am 01.07. noch mal persönlich beim  AA arbeitslos melden? Ist das dann nicht schon mit dem Stellen des Antrags erledigt?
Läuft die Sperrfrist dann schon.. ab wann? Ab dem Tag der Antragsbewilligung? Ab dem 01.07.? Oder gar nicht und wir müssen uns erst (spätestens 364 Tage später) wenn wir wieder da sind arbeitslos melden und dann geht die Sperrfrist los?
Ist es dann evt. das Beste den Flug zu verschieben und erst Anfang Juli zu starten?

Für den Fall, dass wir gekündigt werden: Gelten die gleichen Fragen wie oben, nur ohne Sperrfrist.

Das nächste Problem ist die Ummeldung. Wir ziehen noch vor der Reise zu Freunden und haben somit eine andere Adresse in Deutschland. Ist es nun ratsam das ganze Prozedere beim AA erst nach der Ummeldung zu machen? Oder kann man das ruhig beim jetzigen AA erledigen und sich dann nach der Reise beim neuen AA melden? Evt. könnten wir uns auch einfach schon früher ummelden, also bevor wir tatsächlich umziehen. Das würde theoretisch auch keiner merken oder?!

Es wäre toll, wenn wir hierzu noch mal euren fachmännischen Rat bekommen würden... wir sind nämlich wirklich verwirrt und ratlos.

Vielen Dank schon mal!

dommel24

« Antwort #1 am: 10. März 2011, 23:37 »


Schritt 1: Meldet euch bei der für euch zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos, sobald ihr wisst was Sache ist (Kündigung oder gekündigt werden) Diese findet ihr hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html

Sollte euer neuer Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich einer anderen AA liegen, meldet euch dort vorher an (eure alte Adresse könnt ihr ja als Zweitwohnsitz behalten). Schildert eure Situation (Kündigung/ gekündigt worden zum 1.7.) und eure Reisepläne (ab 23.6. im Ausland; Dauer des Auslandsaufenthalts). Ihr steht dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung und habt vorerst keine Leistungsansprüche. Alles andere wäre Sozialbetrug.

Schritt 2: genießt eure Reise.

Schritt 3: Meldet euch direkt nach der Reise in der gleichen AA. Hier wird sich dann entscheiden, ob ihr noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habt (u.a. abhängig von der Dauer eures vorhergehenden versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und  eurer Reisedauer).

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karoshi

« Antwort #2 am: 11. März 2011, 12:00 »
Dommel24 hat schon fast alles gesagt. Zwei Punkte habe ich noch hinzuzufügen:

  • In Schritt 1 handelt es sich um die Arbeitssuchendmeldung. Wenn Ihr schon vor dem 01.07. losfahrt, könnt Ihr Euch vor der Reise nicht arbeitslos melden.
  • Die Sperrfrist, falls Ihr zum 30.06. selbst kündigt, beginnt in jedem Fall am 01.07.

LG, Karoshi
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Renegade

« Antwort #3 am: 11. März 2011, 21:55 »
Danke schon mal für eure Antworten. Nun noch mal um sicher zu gehen:

1) Wir melden uns um und gehen dann (sobald wir wissen ob kündigen oder gekündigt werden) zu der für uns "neuen" zuständigen AA
2) Dort melden wir uns dann arbeitssuchend und schildern direkt unsere Situation
3) Dann lassen wir uns überraschen, ob wir einen Antrag auf ALG bekommen oder was die uns sagen?!
4) Die Sperrfrist startet aber in jedem Fall ab dem 01.07. (also am 1. Tag ohne Arbeit) auch wenn wir zu dem Zeitpunkt nicht mehr hier sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen
5) Wir reisen
6) Wir kommen zurück (innerhalb der Frist von 364 Tagen) und melden uns bei der AA zurück
7) Nun steht uns 9 Monate ALG 1 zu

So richtig?

karoshi

« Antwort #4 am: 11. März 2011, 23:03 »
So, jetzt sind wir schon dicht dran. ;)

3) Es wird zu diesem Zeitpunkt definitiv noch keinen Antrag auf ALG geben. Im Prinzip sind auch die Schritte 1 und 2 vor der Reise nicht zwingend notwendig, aber damit vermeidet Ihr das Restrisiko, wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung noch eine zusätzliche Woche Sperrfrist zu kriegen. (Normalerweise wird die in solchen Fällen nicht verhängt, aber man weiß ja nie.)

6) Die Frist beträgt 371 Tage (weil innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Arbeitslosmeldung 360 Tage Anwartschaftszeit liegen müssen und 2012 ein Schaltjahr ist).

LG, Karoshi
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Renegade

« Antwort #5 am: 14. März 2011, 22:10 »
Hey Karoshi,

jetzt habe ich gedacht ich hätte das Prozedere kapiert, aber dann habe ich das hier gelesen:

http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=2399.0

Hier schreibst du, dass man sich bis zu drei Monaten vorher arbeitslos melden kann, spätestens aber am Tag X! Und da man es so früh wie möglich tun sollte, wegen der Bearbeitungszeit des Antrags.

Wie jetzt? Wir haben hier doch was anderes "besprochen", oder bin ich jetzt ganz verwirrt?!

Ich habe dann gleich noch eine Frage: Wenn wir nun das Glück hätten, dass unsere Arbeitsgeber uns beurlauben möchten, wie läuft das dann ab?
Vereinbart man vertraglich die Auszeit und der Arbeitsgeber muss für diese Zeit dann auch keinerlei Leistungen mehr für mich zahlen?

Danke!

karoshi

« Antwort #6 am: 15. März 2011, 06:49 »
Hab ich doch weiter oben schon geschrieben: Ihr könnt Euch vor der Reise gar nicht arbeitslos melden, höchstens arbeitssuchend.

Vereinbart man vertraglich die Auszeit und der Arbeitsgeber muss für diese Zeit dann auch keinerlei Leistungen mehr für mich zahlen?
Soweit ich weiß, ist das so.
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Renegade

« Antwort #7 am: 15. März 2011, 19:36 »
Hi Karoshi,

danke für deine Geduld:)jetzt haben wir eben mit einer netten Dame beim AA telefoniert und die meinte wenn wir vor Ende des Ablauf des Vertrags fahren und dann wieder kommen hätten wir in den letzten 2 Jahren nur 1 Jahr gearbeitet und somit nur einen Anspruch von 6 Monaten. Ist das nicht Irre kann ja schon fast nicht sein das die so wenig Ahnung hat!? Ob dann noch die 3 Monate Sperre abgezogen werden haben wir jetzt aus Verwirrung nicht gefragt. Hat da jemand Erfahrung!? Wir wissen echt nicht weiter.......

Gruß R.

karoshi

« Antwort #8 am: 16. März 2011, 07:50 »
Das ist in der Tat irre, dass die so wenig Ahnung hat. Die Berechnung der Anspruchsdauer gehört ja wohl zu den Routineaufgaben der Arbeitsagentur. Das hatte ich jedenfalls bis eben gedacht. Aber was die Dame Euch erzählt hat, ist kompletter Unsinn.

Richtig ist, dass sich Euer Anspruch nach der Dauer der Beschäftigung in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung berechnet. Ab einer Beschäftigungsdauer von 720 Kalendertagen habt Ihr den vollen Anspruch auf ALG1 für 12 Monate. Die Sperrzeit wird davon allerdings abgezogen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html
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Renegade

« Antwort #9 am: 24. März 2011, 15:09 »
Jetzt wird es noch wilder!!!

Nochmals 2 mal beim AA angerufen:

1. Gespräch: Die Frau weiss auch nicht warum auf der HP was von 5 Jahren steht ihr rechner würde sagen wenn ich nach der weltreise wiederkomme hätte ich in den letzten 2 Jahren nur 1 Jahr gearbeitet somit nur einen Anspruch auf 6 Monate - 3M Sperrfreist wegen selbst kündigen! Dann meinte Sie ich soll einfach im Juli fliegen mich am 1ten da arbeitslos melden und Abends anrufen und sagen das ich doch 1 Jahr weg bin. Dann würde die Sperrfrist laufen wenn ich weg bin und wenn ich wieder da bin den Restanspruch von 9 Monaten haben.

2. Gesrpäch ( 20 Minuten später, andere Frau): Die Frau weiss auch nicht warum auf der HP steht ihr rechner würde sagen wenn ich nach der weltreise wiederkomme hätte ich in den letzten 2 Jahren nur 1 Jahr gearbeitet somit nur einen Anspruch auf 6 Monate - 3M Sperrfreist wegen selbst kündigen!Quasi wie die Dame oben. Sie meinte jedoch ich könnte bei Antragsabgabe wenn mein Arbeitgeber die Papiere schon im Juni ausfüllt die Ansprüche ruhen lassen und wenn ich wieder da bin beginnt die Sperrfrist also 3 Monate danach hätte ich anspruch auf 9 Montate. Die Version von der Dame oben meinte Sie würde auch nicht fuktionieren da wenn ich dann Abends mich abmelde und ich 1 Jahr später wiederkomme dann wieder neu bewertet wird und der Fall dann wieder eintritt das ich in den letzten 24 Monaten nur 12 gearbeitet habe und dann wieder nur 6 Monate -3 Monate Sperrfrist zustehen.

Ich weiss einfach nicht weiter was ich machen soll.

nachher steh ich da weil ich von 5 Leuten 5 Versionen habe und nur 3 Monate Geld bekomme:(

HILFE!!!

danke und Gruß

R.

weltentdecker

« Antwort #10 am: 24. März 2011, 15:24 »
Warum klärst du das eigentlich jetzt schon mit dem AA ab? Ich würde dem AA erstmal gar nichts groß von der Reise sagen. Das stiftet doch bei solchen Ämtern nur Verwirrung, weil die mit sowas gar nicht rechnen.

Ich würde wie folgt vorgehen bei Eigenkündigung:

Ich kündige zum 30.06. und melde mich dann am Tag der Eigenkündigung beim AA und sage NICHTS von der Reise. Wenn man einen Grund nennen soll, würde ich sagen „berufliche Auszeit“.

Dann muss man irgendwann hin zum AA und paar Formulare ausfüllen. Dann lässt du das alles erstmal laufen.

Kurz vor Abreise rufst du beim AA an und sagst, dass du nun eine Weltreise machen wirst und dem Arbeitsmarkt bis auf weiteres nicht zur Verfügung stehen wirst.

Warum vorher die Pferde scheu machen? Das geht bei so Ämtern doch immer nach hinten los. Mach einfach erstmal ganz normal das Prozedere, als wärst du normal arbeitslos.
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Renegade

« Antwort #11 am: 24. März 2011, 16:09 »
Hi,

danke aber das geht ja leider nicht, da ich am 23,06 fliege und am 30,06 erst der Vertag abläuft und ich nichts riskieren will weil es da um viel Geld geht.

Gruß


weltentdecker

« Antwort #12 am: 24. März 2011, 16:19 »
Aber du könntest dich doch trotzdem ganz normal bei Kündigung arbeitssuchend melden. Dann werden doch auch schon die Ansprüche geprüft und du musst die diversen Formulare einreichen. Am 22.06. rufst du dann an und sagst, dass du jetzt erstmal weg bist. Oder hab ich hier nen Denkfehler?
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weltentdecker

« Antwort #13 am: 24. März 2011, 16:43 »
Nachdem ich mir über Karoshi’s Link mal ein paar Sachen auf der HP des AA durchgelesen habe, bin ich nun noch verwirrter. Ich dachte immer, vor der Reise kann man sich nicht arbeitsLOS melden, nur arbeitsSUCHEND.

Hier steht aber folgendes unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_25636/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Meldung/Meldung-Nav.html
Zitat
Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.
Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden.
Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III.

D.h. man kann sich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsLOS melden und sich somit den finanziellen Anspruch sichern. Wenn man dann den Wisch hat, kann man ja theoretisch noch  vor dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses los und meldet sich einfach am 22.06. telefonisch ab. Dann sind zwar noch keine Leistungen geflossen, aber immerhin hat man dann die Bewilligung, dass einem Arbeitslosengeld zusteht.

Oh mann ist das schwierig. Hoffe, bis es bei mir so weit ist, blicke ich durch.

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Renegade

« Antwort #14 am: 24. März 2011, 16:59 »
Das man sich vorher Arbeitslos melden kann ist auch korrekt lt. dem 3ten Gesrpäch sofern man schon alle Unterlagen einreichen kann. Die Sperrfrist soll jetzt anscheinend doch schon in meinem Fall ab dem 01,07,11 gelten da die das sog. Ereignis ist.
Mann MUSS dann nur innerhalb von 360 Tage wieder da sein um die Ansprüche nicht zu verlieren. Wie lange man dann bekommt steht noch in den Sternen da die Leute vom AA sagen das dann ab zB. 01,06,2012 ( wenn ich wieder da bin ) gucken wie lange ich in den letzten beiden Jahren gearbeitet habe. Da es nur 360 Tage waren soll nur ein Anspruch von 6 Monaten - Sperrfrist entstehen!? Das mit den 5 Jahren wusste bis jetzt KEINER beim AA und ich erwarte einen Rückruf von einem Experten:)

Ich bin gespannt und werde berichten wie Version 6.2.2 aussieht :)

Gruß René

 

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