Thema: 12 Monate Unbezahlter Urlaub ... wie argumentieren?  (Gelesen 3071 mal)

lucke99

« am: 20. Februar 2011, 00:27 »
Hi  zusammen,

ich habe demnächst ein Personalgespräch bezüglich meiner 12-Monatigen Freistellung.
Leider hat sich bis jetzt durchklingeln lassen das angeblich mit unbezahltem Urlaub nur max. 1 Monat möglich sei.
angeblich wegen der Sozialversicherungspflicht.

Kann ich argumentieren, das ich nach Abmelden in Deutschland ( geht das überhaupt? und wie?) nicht mehr sozialversicherungspflichtig bin?
Welche Möglichkeiten hab ich ansonsten noch?

Danke und Gruß

lucke99
0

bulleye

« Antwort #1 am: 16. April 2011, 02:07 »
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bist du pflichtversichert, was einher geht mit einer Beitragspflicht. Da sich der Beitrag aber nach dem Arbeitsentgelt bemisst, bekommt dein Arbeitgeber Probleme mit den Sozialversicherungsbeiträgen, wenn er trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses keine Beiträge abführt. Ggf. solltest du mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass du ein paar Monate auf einen Teil deines Gehaltes verzichtest, damit er während deiner Abwesenheit aus deinem angesparten Lohn Beiträge zur SV zahlen kann. Kann dir aber nicht 100%ig sagen, ob so ein "Sabbatjahr light" statthaft ist.
0

karoshi

« Antwort #2 am: 16. April 2011, 18:20 »
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bist du pflichtversichert, was einher geht mit einer Beitragspflicht. Da sich der Beitrag aber nach dem Arbeitsentgelt bemisst, bekommt dein Arbeitgeber Probleme mit den Sozialversicherungsbeiträgen, wenn er trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses keine Beiträge abführt.

Bulleye, woher hast Du diese Info? Ich glaube, dass das nicht richtig ist.

Den Begriff des unbezahlten Urlaubs gibt es im SGB nicht, sondern es handelt sich dabei rechtlich gesehen um eine Freistellung. Wenn während der Freistellung kein Gehalt gezahlt wird, gilt man nach einem Monat nicht mehr als beschäftigt, und damit entfällt die Sozialversicherungspflicht zumindest in der Arbeitslosen-, Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung. Krankenversichern musst Du Dich selbst. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber also raus aus der Sache.

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflicht_im_Sinne_der_deutschen_Sozialversicherung
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html

Anders würde das aussehen, wenn in der Zeit weiter ein (wenn auch reduziertes) Gehalt gezahlt würde.

LG, Karoshi
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK