Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bist du pflichtversichert, was einher geht mit einer Beitragspflicht. Da sich der Beitrag aber nach dem Arbeitsentgelt bemisst, bekommt dein Arbeitgeber Probleme mit den Sozialversicherungsbeiträgen, wenn er trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses keine Beiträge abführt. Ggf. solltest du mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass du ein paar Monate auf einen Teil deines Gehaltes verzichtest, damit er während deiner Abwesenheit aus deinem angesparten Lohn Beiträge zur SV zahlen kann. Kann dir aber nicht 100%ig sagen, ob so ein "Sabbatjahr light" statthaft ist.