Hallo Malte,
spar Dir den Stress. Erstens kannst Du Dich, weil zwischen Arbeitsvertrag und Auslandsaufenthalt null Tage liegen, sowieso nicht vorher arbeitslos melden. Und zweitens hast Du nach den 5 Monaten ganz normale Ansprüche. Die Sperrfrist ist dann abgelaufen, auch ohne dass Du Dich vorher arbeitslos gemeldet hast.
Geh einfach am ersten Werktag nach der Rückkehr zur Arbeitsagentur und melde Dich arbeitslos.
LG, Karoshi