Thema: Versicherungsschutz bei Rücktransport nach D  (Gelesen 3507 mal)

Mr. G

« am: 13. Januar 2010, 17:20 »
Hallo Leute,

Mal angenommen ich habe eine Auslandskrankenversicherung und bin beim Arbeitsamt abgemeldet....Was ist mit dem Versicherungsschutz wenn mir im Ausland etwas passiert und ich nach Deutschland zurück transportiert werde? Die Kosten für den Transport übernimmt noch die Auslandskrankenversicherung. Aber wer bezahlt die Behandlungskosten in D? Muss ich mich aus dem Krankenhaus wieder beim Arbeitsamt zurück melden und die übernehmen dann wieder die Versicherungsbeiträge für die Krankenkasse bei der ich vor Reiseantritt war?

Danke für eure Antworten
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karoshi

« Antwort #1 am: 13. Januar 2010, 17:41 »
Die Behandlungskosten übernimmt die Krankenkasse, bei der Du (oder eine bevollmächtigte Person) Dich unmittelbar nach der Rückkehr (oder noch besser vorher zum Stichtag des Rücktransports) anmelde(s)t. Im einfachsten Fall ist das die Kasse, bei der Du zuletzt warst, andere müssen Dich nicht unbedingt aufnehmen. Die Krankenkassenbeiträge übernimmst Du selbst, bis Du wieder arbeitsfähig bist und Dich arbeitslos melden kannst.

LG, Karoshi
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Veroni

« Antwort #2 am: 18. Januar 2011, 21:10 »
Hallo,
mir geht es so ähnlich nur das es bei mir nochmal ein Stück komplizierter ist.

Der Grund:
Ich bin momentan noch Studentin und mit meinem Vater Privat KV - dann kommt die Reise. Ich bin also privat kv und habe es mit meinem proff so geregelt, dass ich erst immatrikuliert werde mit Reisebeginn, d.h. zwischen Studium und Reise ist keine Versicherungslücke. Im Ausland ist ja dann die AuslandsKV zuständig.

Mein Plan nach der Reise wär mich arbeitslos zu melden bis ich eine Arbeit gefunden habe und zu hoffen, dass mir auf den Weg dahin nichts passiert.

Aber: was ist wenn der bad case passiert ich im Ausland behandelt werde und ein Heimtransport ansteht und ich nahtlos in einem deutschen Krankenhaus versorgt werden muss. Für einen gesetzlich Versicherten wäre es möglich VOR der Reise die Antragsunterlagen vorzubereiten und im Falle eines Falles von den Eltern einschicken zu lassen. Die letzte Versicherung muss einen wieder aufnehmen da in Deutschland versicherungspflicht ist.
Ich kann mich aber nicht einfach so bei der GKV anmelden, da bspweise die AOK mir am Telefon gesagt hat, dass mich eine gesetztliche erst dann aufnehmen muss sobald ich 6 Monate mit ihnen versichert war. Die private sieht sich als ebenfalls nicht mehr zuständig da ich keinen Anspruch mehr auf Beihilfe habe ...
Kann mir jemand weiterhelfen wie ich diese Lücke schließen kann?

lg Veronika

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Jens

« Antwort #3 am: 18. Januar 2011, 21:17 »
Hallo Veronika,

du solltest mal einen Termin mit der PKV deines Vaters machen, ob du nicht für den Auslandszeitraum eine Anwartschaft abschließen kann - also dein Vater für dich! Bei meiner OKV wäre es so, dass ich in D nicht mehr versichert bin, allerdings wenn mir was passiert und ich nach D zurück komme, dann muss ich mich bei Ihnen melden und bin sofort wieder bei denen versichert. Das Ganze ist auch nicht sehr teuer. Schau mal hier, da habe ich was darüber geschrieben bei mir im Blog.
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Veroni

« Antwort #4 am: 18. Januar 2011, 21:25 »
wow das ging ja schnell, danke Jens

Ich hab schon angerufen. Ich glaub ich werde da speziell zum Thema Anwartschaft nochmal nachhaken.

Aber trotzdem mein Argumentationsdilemma:

vor der Reise: Anspruch auf Mitversicherung --- nach der Reise: keinen Anspruch mehr

mit dem kam sie nämlich beim letzten Telefonat schon an und meinte ich befinde mich in einer grauen Zone. Aber ich werd ja nicht die einzige sein mit der Konstellation...

Vielen Dank für weiter Antworten
lg Veronika
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Veroni

« Antwort #5 am: 27. Januar 2011, 15:04 »
Hallo,

für alle die im Forum stöbern. Hier die aktuellen Ergebnisse in meinem Fall:

Ich habe bei meiner PKV angerufen wegen der Anwartschaft. Bei der Debeka kostet die 5,50/€.

-> Die Anwartschaft berechtigt mich laut Telefondame dazu, wieder die Krankenversicherung bei ihnen aufzunehmen ohne das eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet. Was gut wäre wenn man total krank von der Reise nach Hause kommt.
Um die Anwartschaft einzureichen reicht ein Brief mit meiner und der Unterschrift von meinem Vater + ab Datum wann die Krankenversicherung ruht und voraussichtlich bis wann.
Wenn ich wieder da bin muss ich einen Antrag stellen auch wenn ich unerwartet zu früh nach Hause komme. Diesen kann ich nicht schon "versandfertig zu Hause bunkern" da es durch die Änderung irgendeines Beratungsgesetzte max. 2 Monate her sein darf. Für den Fall das ich aber schon im Krankenhaus wäre, kann der Antrag auch später rückwirkend abgeschlossen werden.

Meine Meinung dazu: Ich zahl lieber die Anwartschaft und schließe diese Lücke zwischen Ankunft und der gesetztlichen Versicherung übers Arbeitsamt. Gerade bei den privaten wärs mir zu riskant, dass sich die querstellen wenn man krank eintreten möchte und keine Anwartschaft hat. Und die gesetztliche fühlt sich dann nicht einfach so verpflichtet dich aufzunehmen.

liebe Grüße
Veronika
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Jens

« Antwort #6 am: 27. Januar 2011, 16:10 »
Ich habe bei meiner PKV angerufen wegen der Anwartschaft. Bei der Debeka kostet die 5,50/€.

-> Die Anwartschaft berechtigt mich laut Telefondame dazu, wieder die Krankenversicherung bei ihnen aufzunehmen ohne das eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet. Was gut wäre wenn man total krank von der Reise nach Hause kommt.
Um die Anwartschaft einzureichen reicht ein Brief mit meiner und der Unterschrift von meinem Vater + ab Datum wann die Krankenversicherung ruht und voraussichtlich bis wann.
Ich bin auch bei einer Privaten, da muss ich die Auslandsversicherung vorlegen, damit die wissen, dass ich eine andere Versicherung (Ausland) habe. Dazu schreibe ich in den Antrag auf die Anwartschaft rein, dass ich auf Weltreise gehe.


Wenn ich wieder da bin muss ich einen Antrag stellen auch wenn ich unerwartet zu früh nach Hause komme. Diesen kann ich nicht schon "versandfertig zu Hause bunkern" da es durch die Änderung irgendeines Beratungsgesetzte max. 2 Monate her sein darf. Für den Fall das ich aber schon im Krankenhaus wäre, kann der Antrag auch später rückwirkend abgeschlossen werden.
 
Stimmt, wie bei meiner PKV! Falls ich vorzeitig zurück komme, auch krank, genügt ein Schreiben ab wann ich wieder in D bin und die Versicherung tritt ab diesem Tag ein! Vorab kann ich dies sogar per Email der PKV mitteilen! Falls ich nicht schreiben kann, z.B. ich liege im Koma, kann dies meinen Bevollmächtigter (z.B. Vater/Mutter) auch machen, dies sei kein Problem!

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Tags: anwartschaft 
 

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