Hallo zusammen,
das Thema ist schon oft behandelt worden und ich dachte auch ich hätte ein Antwort und nun herrscht doch die totale Verwirrung.
Folgende Situation: meine Kollegin und ich gehen unabhängig voneinander auf Reisen (sie für ein halbes Jahr, ich für ein Jahr). Wir sind beide seit mehr als zwei Jahren beim gleichen Unternehmen beschäftigt und haben nun bei der Agentur für Arbeit sehr unterschiedliche Infos bzgl. der Speerfrist bekommen.
Die Info meiner Kollegin: nach sechs Monaten im Ausland meldet Sie sich bei ihrer Rückkehr beim Arbeitsamt und bekommt sofort Arbeitslosengeld, die Speerfrist von drei Monaten würde ja während ihrer Reise ablaufen.
Meine Info: Nach 12 Monaten Auslandsaufenthalt bekomme ich drei Monate kein Arbeitslosengeld weil ich drei Monate Speerfrist haben. Sie würde nicht während meines "Urlaubs" angerechnet.
Ich sollte noch dazusagen, dass wir beide auf Ende März kündigen aber (bedingt durch den Resturlaub) schon Mitte März gehen, also ja eigentlich nicht zum Arbeitsamt gehen können um uns Arbeitslos zu melden.
Drei Monate ohne Kohle am Ende der Reise wäre eher mal s... suboptimal.
Wie ist eure Erfahrung.
Ganz lieben Dank!