Hi Bella,
das ist keine dumme Frage. Im Gegenteil, ich find's gut, dass Du Dir darüber Gedanken machst.
Das Urheberrecht ist da allerdings ziemlich eindeutig: das Veröffentlichen fremder Texte (auch Songtexte) ist ohne Genehmigung grundsätzlich nicht erlaubt. Da hilft es auch nichts, den Urheber mit anzugeben.
Ausnahmen gibt es natürlich auch, z.B. dürfen kurze Fragmente oder einzelne Zitate veröffentlicht werden. Und der Urheberrechtsschutz gilt auch nur für eine bestimmte Zeit, nämlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
LG, Karoshi