Thema: Sabbatjahr im Drittland - Fragen zum Modell und KV  (Gelesen 436 mal)

Siddler

« am: 26. August 2024, 21:20 »
Hallo Liebe-Forumsmitglieder,

ich dachte eigentlich, ich würde ein „Sabbatical-Forum“ finden, aber so etwas scheint es nicht zu geben. Ich hoffe, dass mir auch hier jemand weiterhelfen kann zum Thema Sabbatjahr in Chile…
Denn mein Arbeitgeber hat einem Sabbatjahr mit Beginn in 2 oder 3 Jahren grundsätzlich zugestimmt.

1)   Passendes Modell
Jetzt stellt sich mir die Frage in welcher Form (Ansparphase/unbez. Urlaub) ich das Sabbatjahr in Anspruch nehmen werde.
Geplant ist, das komplette Jahr mit unserer 5-köpfigen Familie bei der Verwandtschaft meiner Frau in Chile zu verbringen.
Macht es dann überhaupt Sinn den Weg über die Ansparphase zu gehen?
Denn eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung muss ich in diesem Fall sowieso haben und die inländische Versicherung werde ich nicht in Anspruch nehmen.
Außerdem könnte ich durch das selbständige Zurücklegen des Geldes vielleicht noch ein bisschen Rendite erzielen… Vielleicht sogar mehr als mir an Rentenansprüchen verloren gehen?


2)   Inländische KV
Wie ist es mit der Krankenversicherung?
Kann man sie kündigen und wird man nach der Rückkehr wieder aufgenommen – oder kann man abgelehnt werden? (bin derzeit freiwillig gesetzlich versichert). Meine bisherige Recherche liefert mir da keine eindeutigen Ergebnisse… Gibt es hier keine klare Gesetzeslage?
Falls Kündigung+Wiederaufnahme in die ges. KV nicht gehen, muss es wohl eine Anwartschaft sein…
Eine Anwartschaft pro Person? Wie ist es mit den Kindern, die bisher mitversichert sind?
Auch hierzu wüsste ich gerne mehr.

Über Antworten würden ich mich sehr freuen,
Grüße
Siddler
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gismarett

« Antwort #1 am: 26. August 2024, 22:53 »
Alle Angaben basieren auf meiner eigenen Recherche zu dem Thema, aber ich bin kein Experte! Ich habe das immer nur für mich allein recherchiert und nicht für eine Familie.

Zum Modell:

Jede Variante hat Vor- und Nachteile...

Das Modell mit Anspar-/Freiphase wird zumeist im Rahmen eines zeitlich befristeten Teilzeitvertrags angeboten oder einem Stundenkonto. Die Modelle variieren aber von Unternehmen zu Unternehmen, weshalb eine pauschale Antwort nicht möglich ist. Ein Modell könnte beispielsweise so aussehen: In der Ansparphase (z.B. 1 Jahr) wird 100% gearbeitet aber es werden nur 50% Lohn ausgezahlt -> die Stunden kommen auf ein Zeitkonto. In der Freiphase (z.B. 1 Jahr) wird nicht gearbeitet und es werden weiterhin 50% Lohn ausgezahlt.

Die SV abgaben werden in diesem Zeitraum entsprechend gezahlt. Die Krankenversicherung interessiert es in diesem Fall nicht, ob du ihre Leistung in Anspruch nehmen kannst oder nicht. Die Beträge werden automatisch mit dem Gehalt gezahlt. Rentenzeiten und Beträge werden angerechnet. Ebenfalls bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, auch wenn die Bemessungsgrundlage geringer ausfällt. Du musst dich um nichts kümmern und kannst zudem indirekt von einem kleinen Steuervorteil profitieren, da du dein Gehalt auf 2 Jahre verteilst.
Durch den Teilzeitvertrag ist deine Freiphase fest geregelt und damit sicher. Der AG kann - je nach Vertragsreglung - den Vertrag nicht kündigen und damit hast du Sicherheit, dass deine Reise klappen wird und du in die Planung einsteigen kannst. Aber du musst in der Regel wegen des Arbeitsverhältnisses in DE gemeldet bleiben und bist damit auch Steuer- und SV pflichtig (nicht das du da wirklich drum herum kommen würdest wegen des Arbeitslohns, aber ich wollte das nochmal erwähnen).

Bei unbezahltem Urlaub wirst du bis zum Urlaub ganz normal bezahlt (= höheres Gehalt im Vergleich zur Ansparphase -> höhere SV abgaben + Steuern in diesem Zeitraum). Während des Urlaubs hast du kein Gehalt, musst also vorher entsprechend sparen. Da du kein Gehalt hast wird dein AG dich bzgl SV abmelden. Entsprechend werden keine Rentenbeiträge gezahlt und auch keine Rentenzeiten anerkannt. Selbiges gilt für die Arbeitslosenversicherung. Solange du in DE gemeldet bist, wird die Krankenkasse dich im niedrigsten Tarif weiter zahlen lassen. Du zahlst also einen verminderten Betrag (müssten ca. 180 Euro sein?). In der Regel kannst du das nicht vermeiden, da sich die KV hinsichtlich einer Befreiung zumeist quer stellt. Alle meine Versuche sind diesbezüglich gescheitert... Abhängig vom Zeitraum des unbz. Urlaubs kannst du auch Steuern sparen. Wenn du aber Jan-Dez. weg bist, dann hast du keinen wirklichen Steuervorteil, da du dein Gehalt nicht verteilen kannst (Stichwort Freibeträge/Grenzen/Pauschalen).

Ich persönlich würde die Variante mit Anspar-/Freiphase wählen (natürlich abh. vom Modell!). Aber der Hauptvorteil in beiden Varianten liegt darin, dass du dein Arbeitsverhältnis nicht verlierst. Wenn du es finanziell mal Vergleichen möchtest, dann kannst du die Varianten ja einfach mal durchrechnen.

Zu beachten sind aber auch interne Themen wie bspw. Sonderzahlungen, Bonus, Weihnachtsgeld etc. Die Reglungen variieren. Bei mir im Unternehmen hätte ich bei unbz. Urlaub keinen Anspruch. Während der Ansparphase habe ich 100% Anspruch und während der Freiphase bekomme ich nichts. Für mich macht der Punkt also keinen Unterschied. Es gibt aber auch Unternehmen wo das anders geregelt ist.

Beachten solltest du auch, dass du i.d.R. in beiden Varianten kein Anspruch Krankengeld hast, falls du während der Freiphase bzw. im unbezahlten Urlaub langfristig erkrankst. Das Risiko trägst du also selbst. Krankenschutz im Falle einer gesundheitlichen Rückkehr hast du natürlich schon, wenn du KV zahlst.

Die nächste Alternative wäre zu kündigen und sich in DE abzumelden. Dann entfallen die SV abgaben - was sich aber nur hinsichtlich der KV wirklich lohnt. Wäre dann ein Ersparnis von 12*180 Euro =2160 Euro. Aber dein Job wäre weg.

Was ich nicht berücksichtigt habe, sind die Auswirkungen auf deine Familie. Keine Ahnung wie sich das mit Kindern verhält oder ob das dann 1:1 auch so für deine Frau gilt... Wenn die Kinder schulpflichtig sind, könnte das auch zu einer Herausforderung werden (kann ich aber nicht einschätzen, da ich damit keine Erfahrungen habe).


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karoshi

« Antwort #2 am: 27. August 2024, 07:50 »
Hi Siddler, erst mal willkommen im Forum!

Zur Frage der Krankenversicherung habe ich hier einen ausführlichen Artikel geschrieben. Auch wenn es da um Weltreisen geht, gilt alles sinngemäß auch für jede andere Art von privaten Langzeit-Auslandsaufenthalten.

Was die mitversicherte Familie betrifft, wird die ja in Chile auch eine Auslands-KV haben. Dadurch sollten sich also keine speziellen Probleme ergeben.

Ich kann Dir trotzdem nur empfehlen, die Frage (mit den hier gefundenen Infos) frühzeitig direkt mit Deiner Krankenkasse zu besprechen. Eventuell müssen dort auch erst mal interne Klärungen ablaufen, bevor sie sich Deiner Sichtweise anschließen. Die Rechtslage ist aber eindeutig. In Kurzform:

  • Die Kündigung ist möglich, und Du kannst bei der Rückkehr nicht abgelehnt werden.
  • Eine Anwartschaft ist nicht erforderlich, außer wenn Du als freiwillig Versicherter zu spät kündigst. (Dann Anwartschaft während des Teils der Kündigungsfrist, der in die Reise fällt.)

Hope it helps.

LG Karoshi
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