der einzige relewandte für dich dürfte mein bruder sein, daher schildere ich dir den fall gerne genauer.
als er zurückgekommen ist hat er normal den antrag auf wiederaufnahme stellen wollen, bzw. hat er gemacht nur die versicherung hat, warum auch immer sich geweigert ihn wieder aufzunehmen, auch wenn es gesetzmäßig verankert ist das sie das müssten, also stand er erst mal leicht bedröppelt da. also haben wir an die verbraucherzentrale unsere fälle geschildert und alle muss man anders angehen, wie gesagt der meines bruders ist der der für dich in frage kommt. es gibt 2 optionen, die eine ist direkt einen versicherungspflichtigen job suchen, dann ist der arbeitgeber dazu verpflichtet dich anzumelden und der zweite fall ist das du dich sofort wieder arbeitslos meldest, weil das amt ebenfalls verpflichtet ist dich zu versichern. in beiden fällen dauert das wiederversichern aber da die mühlen der bürokratie sehr langsam mahlen, mit 6 wochen muss man in dem fall rechnen, allerdings gillt die versicherung rückwirkend ab dem zeitpunkt an dem du dich entweder arbeitssuchend gemeldet hast oder deinen job angetreten hast.