Thema: NZ/AUS/La Réunion - viele Fragen...  (Gelesen 1730 mal)

tobitobias

« am: 17. November 2018, 07:03 »
Hallo zusammen!

Hoffe, ich bin mit meinem Anliegen hier im richtigen Forum...  ???
Ich habe nämlich diverse verschiedene Fragen, die theoretisch in verschiedenen Foren gestellt werden 'müssten' (Reise- bzw. Routenplanung, Organisatorisches, ggf. Reisepartnersuche (für NZ)).

Ich (34J.) plane für 2019 eine Kombination aus Neuseeland, Australien und La Réunion. Das ganze soll schon Ende Januar/Anfang Februar starten - zunächst ist NZ/AUS als ~6-wöchiger Urlaub angedacht, auf La Réunion möchte ich in etwa 6 Monate leben (also auch arbeiten).
2007 (!) war ich als Backpacker mal für 6 Wochen in den USA unterwegs (New York -> San Fran -> Miami, per Greyhound-Bus  :P), das war zwar schön, aber rückblickend zu viel :-X

Die wesentlichen Motivatoren für die Reise sind zum einen der schon lange bestehende Wunsch, mein französisch-Niveau auf ein alltagstaugliches Level zu hieven, zum anderen meine persönliche Lebensumstände - ich bin seit gut drei Monaten verwitwet und möchte meinem neuen Lebensabschnitt einfach mal mit einem Tapetenwechsel begegnen und mal sehen, was sich so draus entwickelt  ???.

Die Planung möchte ich eher weniger 'generalstabsmäßig' angehen; bis jetzt steht im Grunde nur der obige grobe Plan, wollte jetzt so langsam mal Flüge buchen. ;D
Für AUS ist es so, dass ein Freund von mir letztes Jahr von Malta nach Brisbane ausgewandert ist. Den würde ich für einen Zeitraum von ~2 Wochen besuchen.

Ich versuche mal die Fragen, die mir so im Kopf rumgeistern, aufzulisten:
  • Reihenfolge: Ende Jan/Anfang Feb mit ca. 4 Wochen in NZ zu starten und dann 2 Wochen AUS macht mehr Sinn als anders herum, oder?
  • zu NZ: in Christchurch starten, die Südinsel bereisen, um dann später von Wellington oder Auckland (?) nach AUS bzw. Brisbane zu kommen. Sinnvoll? Sollte ich mich ggf. nur auf die Südinsel konzentrieren? Ein Bekannter meinte zu mir, dass man sich die Nordinsel eigentlich auch schenken kann  :o
  • VISA: wie lange sind die Vorlaufzeiten für NZ/AUS?
  • Fortbewegung in NZ: hat jemand n guten Link zu einem Überblick? Bin mir da noch sehr unschlüssig bzw. schwebt mir eine recht spontane Kombination aus Laufen, Rad (?), Bus, Trampen, Mietwagen vor (ok, natürlich vorbehaltlich einer konkreteren Route)
  • Für NZ/AUS brauche ich prinzipiell nen internationalen Führerschein, korrekt?
  • Flüge: könnte es sinnvoller/preiswerter sein, insbesondere den Flug nach La Réunion erst in AUS zu buchen?

Organisatorisches: ich habe meinen Job zum 31.1. gekündigt, meine Wohnung zu Mitte Februar und muss mich dementsprechend mit diversen langweiligen, aber wohl notwendigen Dingen beschäftigen - auf der Seite hier gibt's ja schon ein paar Infos dazu...dennoch:
  • Krankenversicherung: komme ich um eine freiwillige Weiterversicherung rum?
  • Krankenversicherung: gibt's was besonderes bei der Auslandsreise-KV zu beachten?
  • Wohnsitz: da abmelden ja wohl doof ist, wird dieser dann wohl bei meinem Bruder/Eltern sein, hm?
  • Arbeitslosmeldung: aufgrund der persönlichen Erfahrungen im Kontext meiner Frau würde ich davon einfach stumpf absehen wollen...cleverer im Sinne von Aufrechterhaltung des Anspruchs etc. wäre vermutlich, es doch zu machen, um mich dann quasi direkt auch abzumelden - das wird dann aber vermutlich daher schwierig, weil ich auf La Réunion ja arbeiten möchte/werde...Meinungen/Ideen?

Das soll's erstmal gewesen sein. Vielleicht springt euch ja noch was ins Auge, was ich vielleicht noch gar nicht auf dem Schirm habe.
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reisefieber2019

« Antwort #1 am: 17. November 2018, 09:53 »
Also was mich am meisten nervös lassen würde sind deine Arbeitslosen Planungen.
Du hast gekündigt also gibt wohl nee Sperre fur drei Monate.
Ich GLAUBE die beginnt erst zu laufen wenn du dich meldest also quasi nach la Réunion.
Das kannst vermeiden.

Viel schlimmer ist wenn du dich nicht meldest am 1.2 .......was passiert zum Beispiel wenn du länger reisen tust. Oder beruflich in la Réunion länger bleiben willst/musst/Krankheit etc
Dann verlierst du dein gesamten Anspruch nach einem Jahr.
Das Risiko würde ich nie eingehen. Außer bei dir spielt Geld keine Rolle.

Hast dich arbeitsuchend gemeldet ?


Ich glaube du hast ein falsches Bild von der Süd Insel .... du möchtest 4 Wochen bleiben zu Fuß Mit dem Rad trampen mit dem Mietwagen etc reisen.
Das kannst du alles machen wenn du Zeit hast.
Die umrundung sind aber 5000 Kilometer. Wir haben die Südinsel in vier Wochen gemacht mit dem Mietwagen und es war für mich ein zu strammer Plan.
Aus meiner Sicht ist ein Mietwagen Pflicht. Wir hatten vor drei Jahren einmal ca 300 für ein
Monat Süd und 500 für ein Monat Nord Insel bezahlt.
Also teuer ist es nicht.
Ich pers. Würde bei vier Wochen auf einer Insel bleiben oder direkt 8 Wochen buchen und beide Inseln machen.
Die Frage ist ob man da im Leben noch mal hin kommt ?!

Internationalen FS brauchst du.
Visum gibts online.

Prüfe mal ob es nicht billige ist D-Australien-Nz-D und eine neue Buchung nach la Réunion ist. ?!?!

Tipps für die kranken Kasse würde ich mir hier nicht holen sondern alles pers und schriftlich mit deiner Krankenkasse machen.

Die auslandskranken Versicherung würde ich für ein Jahr buchen. Falls du früher zurück kommst kannst du diese Tag genau kündigen.
Eine
Verlängerung nach 7 Monaten kann schwierig sein. Du musst bei manchen bei Abschluss in D sein.


In nz und austalien brauchst du ein Rückflug Ticket. !!!
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Beate

« Antwort #2 am: 17. November 2018, 10:01 »
In Australien wirst Du in die allerbeste Regenzeit kommen. Die geht mindestens vom Januar bis März. Lt.Statistik jeden 3.Tag Regen.
Wir haben das in Brisbane einmal erlebt, da denkst Du, Du ersäufst wenn Du nur über die Strasse läufst.

Beate
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karoshi

« Antwort #3 am: 17. November 2018, 10:18 »
Du hast gekündigt also gibt wohl nee Sperre fur drei Monate.
Ich GLAUBE die beginnt erst zu laufen wenn du dich meldest also quasi nach la Réunion.

Die gibt es, aber sie beginnt am 01.02.2019 (dem Tag nach dem Arbeitsverhältnis) und endet 3 Monate später.

Es kann sein (je nachdem was Du auf La Reunión arbeitest), dass Du Dir dadurch Sozialversicherungs-Zeiten in Frankreich erwirbst, die Du unter bestimmten Umständen nach der Rückkehr in Deutschland anerkennen lassen kannst. Das hängt zum einen davon ab, ob das deutsche Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich auch für die Übersee-Departements gilt (was ich nicht weiß), zum anderen musst Du nach der Rückkehr in D zumindest für einen Tag sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
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reisefieber2019

« Antwort #4 am: 17. November 2018, 10:46 »
Ok deshalb habe ich extra groß glaube geschrieben. Wieder was dazu gelernt.
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